Bis zu welcher Grösse müssen Kinder in den Kindersitz??Ab wann Sitzschale??

Frage steht schon oben --
Danke für die Antworten

#danke

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Hallo

bis 12 Jahre oder 150 cm

lg

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Bis 12 Jahre oder 1,50 Meter muss eine Sitzerhöhung verwendet werden. Ab 15 Kilo darf eine Sitzerhöhung verwendet werden.

Gruß, rotten

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Eine Sitzschale darf meines Wissens nach ab 15 kg benutzt werden. Über die Sicherheit deiser Teile müssen wir hier wohl nicht reden, oder? #zitter

In einen Kindersitz müssen Kinder bis sie entweder 1,50 m groß sind oder 12 Jahre alt.

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Hallo,

meine Tochter ist 8 Jahre alt und sitzt nur auf Fahrten, die länger als eine Stunde dauern, in einem Kindersitz.

Sie findet ihn schrecklich unbequem/eng und ihr wird teilweise auch schlecht. Deswegen vermeide ich ihn inzwischen, wo ich kann.

Sie ist 125 cm groß und wiegt 26 kg.

Die Sitzschale geht bis 150 cm oder 12 Jahre. Danach ist kein Kindersitz mehr notwendig.

Wobei ich bei dem langsamen Wachstum meiner Tochter annehme, dass sie 12 Jahre alt sein wird, ohne die 150 cm erreicht zu haben.

GLG

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Wie wärs denn, einen passenden Sitz für das Kind zu kaufen? Es geht hier um Sicherheit!!!!!

Ihr wird im KIindersitz schlecht, aber ohne nicht? Was macht denn der Sitz, das es wegen dem zu Übelkeit kommt????

lg

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Hallo,

er ist zu eng.

Aber breitere gibt es nicht. Wir waren mal im Geschäft zum ausprobieren.

GLG

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Laut Gesetz bis zu einer Körpergröße vom 1,50 m - das Alter hat NICHTS damit zu tun!
Sitzschalen ab 15 kg (ab da greift der Sicherheitsgurt, vorher sind die Kinder zu leicht um den Gurt auszulösen).

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Doch, das Alter spielt auch eine Rolle:

http://www.kvw-mhm.de/autokindersitze/haeufige-fragen-zum-kindersitz/wie-lange-muessen-kinder-einen-kindersitz-verwenden.html

Also 1,50 oder 12 Jahre alt.

LG,
Natalia, die Sitzschalen nur für den Notfall im Auto hat

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Falsch:

Hier mal ein Auszug aus der aktuellen Fassung der StVO:

(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen,
für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für
Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16.
Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in
Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S. 26), der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 S. 63) neu gefasst worden ist, genannten
Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.

Das bedeutet ganz klar: Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr (also Tag des 12. Geburtstages) gibt es UNABHÄNGIG VON DER KÖRPERGRÖßE keine Kindersitzpflicht mehr!

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