Ständig ist Heizöltank leer......

Hallo!
Wir haben zwar kein eigenes Haus, aber ich hoffe, dass ihr mir trotzdem Tipps geben könnt.
Wir wohnen in einem Zweifamilien-Miethaus. Wir haben jetzt zum dritten Mal innerhalb eines dreiviertel Jahres kein Heizöl mehr im Tank und unser Vermieter kümmert sich nicht drum. :-[
Er hat sich geschäftlich nach Amerika aus dem Staub gemacht und uns keine Adresse oder Telnr. hinterlassen. Er hat lediglich seinem Bruder (der ein Haus neben uns wohnt) gesagt, er solle solange er weg ist nach dem Haus schauen. Er hat aber keine Vollmacht fürs Konto, so dass er Öl kaufen kann und von seinem Geld kann er keine zwei Häuser versorgen (er vermietet auch). Er hat uns das letzte Mal den Tank mit 1000 l gefüllt, was ja aber bei sechs Leuten die im Haus wohnen nicht lange hält. Das heißt wir haben wieder mal kein warmes Wasser und Heizung geht auch nicht.
Jetzt meine Frage: Was können wir tun? Können wir einfach unsere Monatsmiete zurückhalten und davon Öl kaufen ohne dass uns unser Vermieter an Karren fahren kann? Können wir sogar rechtlich gegen ihn vorgehen?
Es kotzt mich so an, weil wir ein kleines Kind haben und es ja nicht zum ersten Mal passiert.#heul

Danke für eure Hilfe!

Nadine

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<<Können wir einfach unsere Monatsmiete zurückhalten und davon Öl kaufen ohne dass uns unser Vermieter an Karren fahren kann? Können wir sogar rechtlich gegen ihn vorgehen? <<

Einfach die Miete einbehalten geht nicht. Ihr müsst dem Vermieter das ganze melden mit einer Frist drin und ihm die Chance geben, das zu beheben. Und wenn er es dann noch nicht macht könnt ihr auch nicht die ganze Miete einbehalten, sondern nur einen geringen Teil.

Am besten geht ihr mal zum Mieterschutzbund oder zum Anwalt, da kann man euch vernünftig beraten. Aber einfach so Miete ganz streichen oder kürzen dürft ihr nicht.

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Danke für deine Antwort. Aber wir können wie schon geschrieben unseren Vermieter nicht erreichen, weder schriftlich noch telefonisch. Er hat uns nichts hinterlassen und kassiert Monat für Monat unsere Miete ein. Wir haben ihm die letzten beiden Male ja schon gebeten mehr Öl in den Tank zu machen, aber er hat nicht reagiert.
Ich kann ja bei den Temperaturen auch nicht ewig ohne Heizung und Warmwasser auskommen........... das ist ja der sch.....!

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Wie gesagt ihr müsst dies schriftlich machen, so dass ihr auch nachweisen könnt, dass ihr es ihm gesagt habt. Wenn ihr ihn nicht erreichen könnt, dann doch sein Bruder sicherlich. Schreibt dem Bruder, dass er euch die Adresse mitteilen soll oder ihr zum Anwalt geht. Was anderes wird euch eh nicht übrig bleiben. Aber einfach so kürzen geht eben nicht.

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Wenn Ihr nicht wisst, wo Euer Vermieter ist, okay.

Aber sein Bruder sollte das doch wohl wissen. Soll er sich wegen dem Finanziellen doch mit ihm in Verbindung setzen.

LG
Jennifer

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Hallo Nadine,

es kommt in deiner Situation nicht auf das Detail an ob genug Heizöl im Tank des Heizungskellers des Hauses ist und wo der Vermieter sich aufhält.

Allein entscheidend ist, ob die Heizungsanlage funktioniert oder nicht.

Funktioniert die Heizungsanlage nicht, so ist dies ein Mangel.

Dieser Mangel ist dem Vermieter per E/R unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Vorsorglich auch noch an seinen Bruder.Dabei kommt es auch nicht an, ob der Vermieter seinen Briefkasten von Amerika aus leert oder nicht. Es genügt die Bestätigung der Post über die Zustellung. Sollte das E/R nach Ablauf der Frist für die Hinterlegung bei der Post abgelaufen sein und dieses E/R wieder an euch zurück gehen,
bitte auf keinen Fall öffnen sondern geschlossen lassen. Dies ist für einen späteren Klageweg z.B. des Vermieters zu euren Gunsten von enormer Wichtigkeit!

In dieser Mängelanzeige ist der Vermieter aufzufordern, den Mangel unverzüglich zu beseitigen. Eine Frist muß dem Vermieter hierfür ausnahmsweise nicht eingeräumt werden, da dieser sich mit diesem Mangel ( Totaler Heizungsausfall in der Zeit von September bis Februar ) bereits Akkut in Verzug befindet. Weiter ist dem Vermieter mitzuteilen, daß ab sofort von dem Recht der Mietminderung in Höhe von 100% der Gesamtmiete Gebrauch gemacht wird. Desweiteren kann dem Vermieter mitgeteilt werden, soundsoviel Heizöl zum Ltr/Preis von ? eingekauft und in den leeren Tank der Heizanlage des Hauses befüllt wird. Der Rechnungsbetrag für diesen vom Vermieter erzwungenen Einkauf von Heizöl solange von der Miete bis zur vollständigen Tilgung verrechnet wird.

Hinweis:
Als User in diesem Forum kann ich natürlich keine Rechtsberatung i.S.d. Rechtsberatungsgesetzes http://www.gesetze-im-internet.de/rberg/BJNR014789935.html machen, weder indviduell noch allgemein.
Beiträge im Forum (oder Antworten auf E-Mail-Anfragen) sind auch nicht als solche zu verstehen oder zu werten, sondern als Tipps und Hinweise unter Ausschluß jeglicher Haftung, welche Möglichkeiten nach meiner persönlichen Meinung ggf. ausgeschöpft werden können.

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)

Viel Glück!
Nobility

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Hallo,
dann soll der Bruder das von seinem eigenen Konto machen oder die Adresse vom Flüchtigen rausrücken, der hat die doch bestimmt!
Was ist das denn für ein Verein, da würde ich mal ordentlich Druck machen - aber bitte per Einschreiben, wenn sonst nix hilft!
Gruß
Maritacat

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Warum bezahlt ihr das Oel nicht selbst, müsst ihr als Mieter doch sowieso.

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Auch wenn ihr es nicht glauben wollt/könnt, selbst sein Bruder weiß nicht wo er ist und wie man ihn erreichen kann.
Und das Öl müssen wir nur rein theoretisch selbst bezahlen........ genauso nachlässig wie unser Vermieter beim Öl-besorgen ist, ist er auch bei der Nebenkostenabrechnung........... die bekommen alle 5 Jahre!!!
Wir haben halt nur leider noch nix anderes in der Größe und mit soviel Garten gefunden dass wir umziehen hätten können.

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Hallo,
wenn du es nicht schaffst, einen Einschreibebrief emotionslos aufzusetzen, bin ich gerne dabei behilflich!
Gruß
Maritacat

P.S.: Bin allerdings gleich in Urlaub, die haben aber angeblich ein Internetcafe da, gucke auf jeden Fall mal, ob du geantwortet hast!

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Hallo Nadine,

mal vorweg: würde mich auch ank.... jetzt zu dieser Jahreszeit im Kalten zu sitzen, v.a. mit Kind!

Ansonsten rate ich Dir dringend, die Sache "dingfest" zu machen, soll heissen: schriftliche Information an den Vermieter - am Besten Einschreiben mit Rückschein - in Eurem Fall eben an die alte (euch bekannt gegebene) Adresse des Vermieters (woher weisst Du, das er in den Staaten ist?)

Oder das ganze an den Bruder des Vermieters, aber wie Du schreibst scheint der ja kein rechtlicher Vertreter zu sein, sondern eher sowas wie ein Hausmeister...

Mietminderung sollte bei Euch wohl drin sein, aber lass Dich am Besten rechtlich beraten! (Mieterschutzbund/Rechtsanwalt)

Ihr müsst das nicht hinnehmen, schon gar nicht zum wiederholten male!


Viel Glück!!

Gruß,
der tischa

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Ich würde einfach die nächste Miete nicht zahlen und zusammen mit dem andern Mieter Heizöl kaufen. Sollte er dann einen Rechtsanwalt einschalten würde ich es so erklären. Sollte er sich selber melden weil die Miete nicht kommt, dann könnt ihr ja persönlich mit ihm sprechen.
Wenn er allerdings merkt das die Miete nicht kommt, hätte er ja onlinbanking, also könnte er auch vom Amiland aus bezahlen.

Gruß MP

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Tipp:

In der allgemeinen praktizierenden Rechtssprechung gilt;

Ohne Mängelanzeige keine Mietkürzung.

Dies gilt auch für eine Ersatzvornahme wie z.B. Heizöl kaufen.
Auch für eine solche Ersatzvornahme ist eine vorher gehende Mängelanzeige unerläßliche voraussetzung.

Wer dies nicht beachtet, hat weder Anspruch auf Mangelbeseitigung noch auf die Kosten einer Ersatzvornahme zur Mangelbeseitigung.

Gruß
Nobility