Eigenbedarfskündigung

Ich habe meinen Mietern gekündigt wegen Eigenbedarf.
Es ist eine 2 Zimmer Erdgeschoss Wohnung, die seit 2008 vermietet war an diesen Herrn.
Er ist jetzt 73 und will nicht raus.
Ich hätte nie gedacht dass ich davon Gebrauch machen muss, aber mir wurde hier auch die Kündigung meiner Wohnung ausgesprochen wegen energetischer Sanierung, alle 10 Mietparteien müssen raus.
Eine neue für mich bezahlbare Wohnung zu finden ist bei den stark gestiegenen Mieten unmöglich.
Also blieb mit nur, mich auf meine kleine, alte Wohnung zu besinnen.
Auch da muss ich sicher renovieren, neues Bad etc, aber das hat Zeit, nach und nach und ich mache das selbst.
Ich muss zum 31.3.hier raus, mein Mieter hat Kündigungsfrist zum 30.6.
Also drei Monate muss ich schauen wo ich bleibe.
Wenn er aber jetzt nicht zum 30.6.auszieht, was passiert dann?
Ich habe schon Post vom Anwalt des Mieterschutzbundes , dass er die Kündigung anfechten wird....wenn sich das also noch zieht, stehe ich ohne Wohnung da...
Schon die drei Monate machen mir Angst, wo soll ich hin?
Aber wenn es nicht bei drei Monaten bleibt sondern sich auf unbestimmte Zeit hinzieht, was mache ich dann?
Hab natürlich einen eigenen Anwalt eingeschaltet, der meinte, damit kommt mein Mieter nicht durch, aber wer weiss, wenn es vor Gericht geht wie der Richter das sieht?
Wer hatte so eine Situation schon und wie ging das aus?

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Das ist der Grund, warum wir NIEMALS Geld in ein Objekt stecken, was wir dann vermieten. Das Theater würde ich mir nicht freiwillig antun und gebe mein Geld lieber anderweitig aus.

Meine Oma hatte auch mal so einen Fall..das ganze hat sich meine ich 1-2 Jahre hingezogen, bis die Leute endlich das Haus verlassen haben, was nicht Ihnen gehört.

Ich hoffe du hast einen guten Anwalt und starke Nerven. Such dir bereits jetzt etwas, wo du länger als diese 3 Monate unterkommen kannst.
Ich hasse es, wenn Leute meinen, dass man mehr Anspruch auf die gemietete Wohnung/Haus hat, als der Eigentümer. Und ich hoffe, für dich, dass es für den Mieter richtig teuer wird. 🤷🏽‍♀️

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Die Wohnung hab ich damals sehr günstig von meiner Oma gekauft, als ich noch Single war, vor 25 Jahren.
Ja, die Kündigungsfrist beträgt 9 Monate, Kündigung ist im September raus gegangen, natürlich hab ich das einen Anwalt machen lassen, da mir natürlich klar ist, dass das bei einem langjährigen Mieter schwierig wird und ich da nicht unbedarft ran gehen kann.
Der Mann ist nicht krank, er arbeitet noch nebenbei.
Er wird auch das Problem haben , nichts zu finden was bezahlbar ist.
Das ist echt alles bescheiden, für alle Beteiligten.
Dazu kommt, dass mein jüngstes Kind ,16, vom Vater wieder zu mir ziehen will.
Ab 1.12....
Das geht jetzt natürlich nicht, und sie macht mir zusätzlich Stress, mein Ex auch.
Mein jetziger Partner könnte mich vorüber aufnehmen, aber er hat auch 2 Jugendliche im Wechselmodell in einer 65qm Wohnung...
Alles nicht besonders prickelnd.
Hier wurden ja auch insgesamt 30 Parteien aus drei MFH gekündigt und da hat kein Einspruch geholfen..Wir müssen raus, der Eigentümer hat die höheren Rechte, Per Gerichtsbeschluss bestätigt.
Die Sanierung muss sein, und das geht nicht wenn Mieter drin bleiben...

Bearbeitet von Inaktiv
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Du schreibst das es ne kleine wohnung ist.
Aber dein 16 jähriges Kind soll mit einziehen.
Meinst du nicht das du weniger Stress hättest und vermutlich auch weniger Geld investieren müsstest, wenn du dir mit deinen Kind eine andere wohnung nimmst.
Das Kind zieht ja jetzt erst wieder zu dir, das heißt du sparst unterhalt bekommst dann wieder unterhalt und Kindergeld.
Ich denke das ist da vermutlich einfacher wäre eine neue Wohnung zu finden.

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Ah, sei mir nicht böse, aber dein Beitrag erinnert mich ganz stark an meine Schwiegermutter, die nach fast 20 Jahren Miete und Ü70 eine Eigendarfskündigung bekam....und sie wollte auch um ihre Wohnung kämpfen.

Die Eigentümer sind da erst etwas naiv ran gegangen und wurden dann mit der harten Realität konfrontiert. Meine Schwiegermutter hat rechtlich (mit dem Mieterschutzbund) alles ausgeschöpft, was ging...es fing schon mit der Kündigungsfrist an...die erhöhte sich schon mal erheblich. Dann hatte die Kündigung mehrere Formfehler, somit verlängerte sich alles nochmal, denn die wirksame Kündigung wurde ja erst viel später ausgesprochen....nämlich an dem Tag, als die Eigentümer dachten, das die Wohnung jetzt leer sein müsste. Und selbst diese Kündigung hatte noch einen Formfehler. Die Eigentümer hatten auch andere Sachen nicht auf dem Schirm, nämlich eine Sperrzeit. Schlußendlcih hätte meine Schwiegermutter eine "Kündigungsfrist" von mehreren Jahren gehabt....joah, da hatte sie noch Kampfgeist, der mich bis heute sehr fasziniert.

Da ging den Eigentümern langsam ein Licht auf, das sie evtl. im Vorfeld einen Anwalt hätten beauftragen sollen. Nutzte aber nichts mehr.

Was dann ablief wünsche ich allerdings nicht meinem ärgsten Feind. Beide Parteien haben eine verdammt hohen Preis bezahlt. Naja, das betrifft dich ja alles nicht. Sie hätte es auch nicht zur Räumungsklage kommen lassen, sie wollte einfach nur ihr Recht als Mieterin durchsetzen, das steht jedem Bürger zu. Was anderes möchtest du als Eigentümerin ja auch nicht.

Worauf ich jetzt hinaus möchte, ich hoffe nicht, das dein Anwalt den Mund da etwas voll nimmt. Hat dein Mieter auch nur im Ansatz den Kampfgeist, den ich bei meiner Schwiegermutter gesehen habe, dann verlaß dich lieber nicht darauf, das die Wohnung zum Zeitpunkt X frei sein wird. Denn für ihn wird es genauso schwer, wie für dich oder meine Schwiegermutter, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Ist deine Kündigung rechtlich wasserdicht, dann hast du zumindest schon mal die erste Hürde geschafft. Der Rest wird sich zeigen. Ich werfe dann noch mal Härtefall und Räumungsklage in den Raum.

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Was für ein Härtefall soll den vorliegen?

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Gerade bei hohem Alter reicht es unter Umständen, wenn eine "schwere" Erkrankung (eventuell auch psychischer Natur oder Stichwort "beginnende Demenz") vorliegt oder der Mieter gepflegt wird.

Ganz "toll" auch, wenn der Mieter sich darauf beruft, keinen Ersatzwohnraum (§ 574 Abs. 2 BGB) gefunden zu haben. Natürlich muss er nachweisen, dass er seit der Kündigung alles erdenkliche getan hat, um eine Wohnung zu finden. Aber mal ehrlich: bei der aktuellen Wohnungslage verwundert es nicht, wenn jemand trotz hoher Bemühungen, nur Absagen bekommt (die er dann als Nachweis hat).

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Hat die Kündigung der Anwalt geschrieben? Das wäre schon Mal von Vorteil, um Formfehler auszuschließen.

Gerade wenn Mieter direkt zum Mieterschutz rennen, unbedingt einen Anwalt hinzuziehen. Das gibt immer Ärger. Insofern hast du das ja schon richtig gemacht und der Anwalt kann dein Recht sicher gut vertreten.

Die angesprochenen Härtefälle wurden ja oben schon erwähnt.

Fakt ist aber: auch wenn kein Härtefall vorliegen sollte und der Mieter sich "nur" querstellt, kostet das enorme Zeit, Geld und Nerven. Wenn er (obwohl du im Recht bist) nicht auszieht, kann es bis über eine Räumungsklage hin zur Zwangsräumung kommen. Dies kann nach meiner bisherigen beruflichen Erfahrung aber im Schnitt zwischen 6 und 9 Monate dauern (Durchschnittswert... im Einzelfall kann es natürlich auch deutlich länger dauern oder mit etwas Glück auch mal kürzer)

Insofern solltest du dir zumindest Gedanken machen, was du im Fall der Fälle, übergangsweise machst, um ein Dach über dem Kopf zu haben.

Bearbeitet von Tinu90
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Ich kann mich den anderen hier nur anschließen.

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs durchzusetzen ist extrem schwer wenn der Mieter dagegen hält.

Wir hatten das schon mehrfach miterlebt. Selbst eine alkoholkranke Person, die die ganze Nachbarschaft terrorisiert hat, konnte nach mehreren Jahren Gerichtsstreits noch nicht rausgeklagt werden.

Letztendlich ist die Mieterin von selbst rausgegangen, war ihr wohl auch irgendwann zu blöd.

Ich würde mich an deiner Stelle schnellstmöglich um einen Plan B kümmern.

Zur Not die Wohnung verkaufen? Oder kannst du Wohngeld beantragen?

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Was soll ihr Wohngeld bringen?
Dazu bräuchte sie erstmal eine Wohnung.

Bearbeitet von Puschel74
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Eine Wohnung zu finden ist ja nicht das Problem, sondern, dass die Mieten für die TE zu hoch sind.
Ich weiß aber nicht wie Wohneigentum und Mieteinnahmen für den Bezug von Wohngeld auf das Gehalt angerechnet werden, da könnte man sich informieren.

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Ich kann dir nur vom Fall meiner Kollegin berichten.
Sie kündigte ihren Mietern wegen Eigenbedarf. Die Kündigung war hieb- und stichfest.
Die Mieter waren jung zwischen 30 und 35, kinderlos, also kein Härtefall.

Die Mieter haben keine Miete mehr bezahlt ab Eintreffen der Kündigung.
Sie haben einfach auf nichts reagiert und selbst keinen Anwalt eingeschaltet.

Nach dem Ende der Kündigungsfrist zogen sie einfach nicht aus. Meine Kollegin durfte aber auch jetzt nicht einfach in ihre Wohnung, da die Mieter trotz abgelaufenem Mietvertrag mehr Rechte hatten, als der Besitzer.

Also ging es zum Anwalt, sämtliche Anträge gingen direkt ans Gericht... Räumungsklage....

Das krasse dabei, ALLE Kosten musste meine Kollegin übernehmen. Sie hat über 25.000 Euro bezahlt, bis die Mieter nach vielen vielen Monaten endlich draußen waren.
Und dann war die Wohnung unbewohnbar, da diese sie so hinterlassen haben, dass keiner freiwillig einzieht.
Also kamen nochmal tausende von Euros dazu für Renovierung.
Rechnet man noch die monatelangen Mietausfälle dazu, kommt sehr viel zusammen.

Von den Mieten kam nichts zurück, war nichts zu holen. Die haben die Hand gehoben und meine Kollegin bleibt auf den kompletten Kosten sitzen.

Ich hoffe, dass bei dir Alles glimpflich abläuft

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Ich habe keinerlei Rücklagen um einen Prozess zu bezahlen....25.000 Euro, ich kann nicht mal eine neue Waschmaschine kaufen ohne Ratenzahlung.
Keine Ahnung, ich muss abwarten.
Mein Anwalt kostet ja schon pro Stunde über 200 Euro, Geld was meine Eltern mir leihen.
Das ist echt keine schöne Aussicht, ich werde die Wohnung auch niemals mehr vermieten.
Im Zweifel bleibe ich selbst dort dauerhaft oder wenn ich weg will oder muss wird sie verkauft.

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Für die Zukunft (falls du doch wieder vermieten solltest) unbedingt eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abschließen. Der oben geschilderte Fall passiert leider häufiger als man denkt. Trotzdem bleibt man natürlich u.U. auf Renovierungskosten sitzen...

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Hallo,

Bist du schon Mitglied bei der Haus und Grund? Ist ein Verein für Eigentümer und Vermieter, in etwa so ein Mieterschutzbund. Hier kann man sich anwaltlich beraten lassen.

Viele Grüße
lilavogel

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Das Ganze kann sich noch weit über den 30.06. hinaus hinziehen. Das Problem ist, dass wenn der Mieter nicht auszieht, Dir nur der Weg über die Räumungsklage bleibt. Und bis es da zu einem Termin kommt, können 1 - 2 Jahre ins Land ziehen. Der pragmatischste Weg ist - so ungerecht sich das anhören mag - Geld. Biete dem Mieter eine Summe X, wenn er bis zum 30.06. 'raus ist, das klappt öfters.

Grüsse
BiDi

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Das kann ich bestätigen. Man hat meist Erfolg wenn man es schafft einen Nachtrag zum Mietvertrag zu vereinbaren, der das Mietende regelt und eine monetäre Vereinbarung dafür trifft. Also z.b. x.000€ bei erfolgter Räumung. Zudem hilft es dann zu regeln, dass z.b. keine Schönheitsreparaturen mehr erfolgen müssen.

Im Idealfall schafft man es, dass der Mietet eine notarielle Räumungsunterwerfung unterschreibt. Dann hat man am Tag des Mietendes sofort das Recht räumen zu lassen, wenn noch nicht ausgezogen wurde. Aber meiner Erfahrung nach muss man dem Mieter dafür mind. 5.000€ anbieten.

Generell sehe ich deine Chancen aber gut. Du wohnst selbst zur Miete, bist keine Kapitalanlegerin im großen Stil, die auch einfach eine ihrer anderen Eigentumswohnungen bewohnen könnte und kannst deine Notlage nachweisen.

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Eventuell ist ein Verkauf der Wohnung und die Anzahlung für eine neue eigene leerstehende Wohnung eine Option, die stressfreier für dich ist.

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Dazu muss sie erstmal jemanden finden, der eine unsanierte, vermietete Wohnung kauft.

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Ich vermute das hängt sehr von der Region und dem Wohnungsmarkt ab. Es gibt genügend Menschen, die Kapitalanlagen suchen und das Kapital für eine Sanierung investieren wollen und können.

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Hi,
ich drücke Dir fest die Daumen, daß der Mieter mal sein Gehirn einschaltet und einsieht, daß er Mieter ist, und ihm die Wohnung nicht gehört und er eben gehen muß, wenn ihm gekündigt wird.

Der Ex hatte eine Doppelhaushälfte, die irgendwann vermietet wurde, was hatten wir Ärger mit denen.............lieber abfackeln, als nochmal Mieter.

Wir hatten in der Einliegerwohnung von Bekannten unsere Krabbelgruppe. Warum die Schwiegerleute die denn nicht vermieten, kam irgendwann die Frage auf. Hatten sie, 2x....................NIE wieder. Es ist billiger sie im Winter zu heizen und zu lüften, als nochmal Mieter rein zu nehmen. Auch sie sagten...........eher abfackeln, als nochmal Mieter.

Alles alles Gute