Krankschreibung wegen Krankenhausaufenthalt! Blauer Schein?

Hallo!
Ich hab da mal ein Frage.
Wir waren für 3 Tage im KH (bin dort mit zur Betreuung geblieben). Ich konnte nicht arbeiten gehen und habe dort für den arbeitgeber eine ärtzliche Bescheinigung bekommen wor drauf steht wann wir im KH waren und aus welchem Grund.

Ich mit bin dann mit diesem Schreiben zum Arbeitgeber und der sagte mir ich bräuchte einen blauen Schein/Antrag vom Arzt.
Den müßte ich dann ausfüllen mit Kontodaten und so. Ich würde dann direkt mit der Krankenkasse abrechnen.#kratz

Darauf hin habe ich beim Kinderarzt angerufen und die sagten damit hätten sie nichts zutun. Soll mich an Krankenhaus wenden!:-[#kratz

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Vielen lieben Dank,
Nicole

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hi nicole

der schein, den man vom KIA bekommt, wenn man wg. eines kranken kindes zuhause bleiben muss, ist in der tat blau. vorne steht drauf, wie lange man zuhause bleiben musste, hinten wird deine kontonummer und blz eingetragen und der name des arbeitgebers. du schickst den schein dann an die krankenkasse, von der du das krankengeld bekommst.

wie das mit dem krankenhaus läuft weiss ich leider nicht.
vielleicht haben die andere scheine.
ich würde zwei dinge tun: nochmal beim krankenhaus anrufen und außerdem bei deiner krankenkasse und denen den fall schildern. die kasse zahlt dir ja für 10 tage im jahr kinderkrankengeld, wenn du wg. der betreuung eines kranken kindes zuhause bleiben musstest (ich habe das schon mehrfach beantragen müssen).

lg

scarlett

2

Als wir letztes Jahr im KH waren, lief das so:
Vom KH den Schrieb, dass du dabei warst kopiert und an den Arbeitgeber zur Info! Dann den Schrieb im original (vorher nochmal kopieren) an deine Krankenkasse schicken. Die setzen sich dann mit deinem Arbeitgeber in Verbindung und du bekommst von der KK den Verdeinstausfall zurück.
Den blauen Zettel bekommst du, wenn du zu Hause beim Kind bleibst.
Ansonsten einfach deine KK anrufen :-)

LG Jessi

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Hallo!
Danke. Werde ich morgen dann direkt erledigen.
LG
Nicole

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Hallo Nicole,

den Schein aus dem KH hab ich meinem Arbeitgeber kopiert, und somit für diese 3 Tage kein Gehalt bekommen, den Verdienstausfall hat mir die Personalabteilung schriftlich gegeben, diesen Schein und das Original aus dem KH habe ich an die KK geschickt, und hatte nach 3 Tagen mein Geld von der KK.

Bei KH Aufenthalt zahlt übrigens die Kasse des Kindes, nicht die der Mutter, wie bei einer gewöhnlichen Kind-Krankschreibung (meine Tochter ist bei meinem Mann mitversichert).

LG
Uta

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Aber Vorsicht, wenn ihr privat versichert seit - bzw. wenn euer Kind privat versichert ist (da ja die Krankenkasse des Kindes euren Ausfall zahlt).

Bei privat versicherten Kindern gibt es diesen Schein zwar, aber ihr könnt ihn nicht über die Krankenkasse abrechnen!
Das ist gesetzlich so geregelt. Eine Frechheit, wenn ihr mich fragt... #aerger
Schließlich ist mein Kind krank, egal ob privat oder gesetzlich versichert! Und wenn mein Kind richtig krank ist, muss es nun mal auch gepflegt werden.
Mein Kind ist ein Herzkind und wir sind öfter im Krankenhaus. Für große OP's sind es mind. 2 Wochen, für einen Herzkatheter sind es mind. 2 Tage. Erstattet bekomme ich noch nicht mal die 10 Tage, da mein Kleiner über meinen Mann privat versichert ist...

Ich habe zum Glück einen Arbeitgeber, der ein ganz großartiger Mensch ist und der uns in erster Linie alles Gute wünscht, ohne auf meine Fehltage zu achten, wenn es um den Zwerg geht...

LG, Lindsey