Gilt das als Arbeitsunfall? Bitte helft ....habe schlaflose Nächte!

Hallo....

ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Die Situation:

Mein Mann ist Landschaftsbauer und arbeitet außerhalb des Arbeitgeberfirmengelände. Er muß aber nach getaner Arbeit mit den Firmenwagen immer zurück auf das Firmengelände!

Als er ankam unterhielt er sich noch mit ein paar Kollegen. Der Eine gab ihn (auf den Firmengelände) einen kumpelhaften Klaps auf der Schulter, dabei verlohr mein Mann das Gleichgewicht und fiel so ungünstig, das er ein Oberschenkelhalsbruch hat. Dieser wurde operiert und er wird für Wochen nicht arbeiten können. Der Chef meinte zu meinen Mann er soll es nicht als Arbeitsunfall laufen lassen, weil es Ja angeblich keiner wäre!


Nun hab ich gelesen, das alles was auf den Weg hin zur Arbeit bis Ende der Heimfahrt, alles was da passiert, als Arbeitsunfall gilt. Egal wie es zu stande kam!

Ist es wirklich so? Könnt ihr was dazu sagen?

Ich danke euch!

Susi

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Spontan würd ich doch eher auf Arbeitsunfall tippen. Aber da würd ich auch lieber noch den Publikumsjoker ziehen......aber eigentlich...Firmengelände spricht dafür, und halt die tatsache, dass der Hin- und Rückweg zur Arbeit mitversichert ist.

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Ja ich denke auch das es ein Arbeitsunfall war, schliesslich war es auf dem Firmengelände.
Ich würde dem Arzt die Sachlage schildern und wenn dieser meint Arbeitsunfall würde ich dem AG Bescheid geben das es als Arbeitsunfall mit Arzt so deklariert wurde.

3

Hallo Susi,

sieht mir so aus, als wolle sich dein Chef nur um den Papierkram drücken, den so ein Arbeitsunfall nach sich zieht.

Es ist auf dem Firmengelände passiert und daher selbstverständlich ein Arbeitsunfall. Ob die Kollegen sich privat oder geschäftlich unterhalten haben, ist hier völlig zweitrangig.

Ähnlich vergleichbar mit einem Schulunfall. Versichert ist das Kind vom Verlassen des Hauses (direkter Weg zur Schule) bis zur Wiederkehr. Allerdings gilt auch hier nur der direkte Weg, nicht etwa ein Umweg zur Freundin.

LG
Sambina #blume

4

Hallo Susi,
erstmal: Gute BEsserung für Deinen Mann :-D

Ich bin mir ziemlich sicher, daß es ein Arbeitsunfall ist.
Ich hatte mal einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit (Büro). Galt auch bei der Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall. Ruft doch einfach mal bei der Berufsgenossenschaft an. Aber ich bin mir ziemlich sicher, daß es einer war...

LG, MEa

5

Hallo,

sollte der Bruch nicht problemlos verheilen sondern Komplikationen eintreten, die sich am Ende noch dauernd auf die Arbeitsfähigkeit auswirken, ist er über die Berufsggenossenschaft wesentlich besser abgesichert.

Er sollte dies also als Arbeitsunfall melden.

mork

6

Hallo Susi,

ich arbeite bei einer Krankenkasse im Regressbereich (Unfälle).

So, wie Du den Unfall schilderst, handelt es sich NICHT um einen Arbeitsunfall. Hier mal die Definition eines Arbeitsunfalles:

"Eine von außen kommende, plötzliche, d.h. auf längstens eine Arbeitsschicht begrenzte, körperlich schädigende Einwirkung , die in einem inneren, wesentlichen, zumindest teilursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht."

Der Klaps, den der Kollege deinem Mann gegeben hat, hatte nichts mehr mit der beruflichen Tätigkeit zu tun, somit wird hier zu 99% ein Arbeitsunfall nicht anerkannt werden. Probieren könnt ihr es aber trotzdem.

Ansonsten kann ich euch nur empfehlen, den "verursachenden" Kollegen anzusprechen und nach seiner privaten Haftpflichtversicherung zu fragen. Hat er eine, könnt ihr euch an diese wenden und Schadensersatzansprüche geltend machen (Verdienstausfall, Schmerzensgeld usw.).

Habt ihr eine private Unfallversicherung? Wenn ja, dort unbedingt den Unfall melden!

LG moonlight1de

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Naja, es ist richtig. allerdings zählen die Wegunfälle auch zum Arbeitsumfall, soweit kein Umweg vorgenommen wurde. Und es war hier nicht der Fall. Deswegen würde ich mich da nicht unbedingt festlegen, dass es tatsächlich KEINEN Arbeitsunfall war. ich denke, es ist einfach schwierige Situation...Denn wäre er, nachdem er den Firmenwagen abgestellt hat, einfach gestolpert und sich was gebrochen, dann wäre es auch ein Arbeitsunfall, auch wenn es nicht in der Verbindung mit der versicherten Tätigkeit steht , denn es zählt als Wegeumfall ...

Deine Definition ist korrekt, aber du hast die wegeumfälle vergessen ...

LG

8

Klar, aber dann darf er bei der Meldung gegenüber der BG nicht angeben, dass er von einem Kollegen geschubst wurde...

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Hallo Susi,

sofern der Arbeitgeber Deines Mannes den Unfall nicht als Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft melden möchte, kann Dein Mann es ganz formlos tun (sofern der Durchgangsarzt im Krankenhaus nicht schon getan hat...). Es reicht ein einfaches Schreiben. Die BG hat das sog. "Amtsermittlungsprinzip"; das heißt, dass sie ermittelt, sobald ihr ein Unfall mitgeteilt wurde, egal von wem der Beteiligten er gemeldet wurde.
Wenn Dein Mann sich nicht mit seinem Kollegen "geprügelt" ;-) hat, dürfte es keine Probleme mit der Anerkennung als Arbeitsunfall geben.

Mit einem Wegeunfall hat die ganze Sache nach Deiner Schilderung übrigens gar nichts zu tun (sorry liebe Vorschreiberinnen).

LG von einer vom Fach (BG)
#herzlich Marie

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Dein Mann muss umgehend detailliert der Krankenkasse den Vorfall schildern. Die entscheiden dann, ob es ein Arbeitsunfall ist - nicht der Chef!

Gruß

Manavgat