Betreuungsleistungen und Jobcenter

Eine Freundin möchte "offiziell" einen autistischen Jungen mit Pflegestufe betreuen, wenn seine Mutter verhindert ist. Den Jungen kennt sie und er sie auch, er liebt sie fast schon, das ist nicht das Problem. Die Betreuung läuft nach Bedarf, also keine festen Wochentage und keine garantierte Höchst- oder Mindeststundenzahl. Sie weiss selbst, das ist kein gechilltes Babysitten, sondern doch anstrengend (der Junge spricht nicht, neigt zu gewalttätigen Wutausbrüchen etc.)

Nur: sie bekommt Bürgergeld, und die Mutter des Jungen sagt, sie zahlt ihr von dem Geld, das die Pflegekasse dafür gibt, 17 Euro pro Stunde. Das müsse sie beim Jobcenter aber nicht angeben, bei ihr selbst werde dadurch ja auch nichts abgezogen. Es sei zudem steuerfrei.

Kann mir jemand sagen, ob das stimmt? Ich möchte nicht, dass sie sich da in die Nesseln setzt, wenn das Jobcenter am Ende sagt, sie hat Einnahmen verschwiegen, 17 Euro sind als reine Aufwandsentschädigung zu viel usw.

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Natürlich muss Sie das angeben.
Es muss vor allem geklärt werden wie das Arbeitsverhältnis geregelt ist. Wie läuft die Pflege? Wie ist die Versicherung? Etc pp.

Also schwarz 17€/h kassieren geht selbstverständlich nicht.

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Angeben muss sie es sonst ist es Betrug und kann angezeigt werden.
Schwarzarbeit ist nun mal illegal.

Sie darf aber rund 187 Euro dazu verdienen.. alles darüber hinaus wird vom Bürgergeld abgezogen.

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Ich meine Pflegegeld ist tatsächlich anrechnungsfrei ABER nur für die Person, die es offiziell bekommt. Deine Freundin betreut das Kind als Job, und muss das dementsprechend angeben. Ohne feste Stunden in der Woche wird das aber schwierig, sie kann ja keinen Arbeitsvertrag vorweisen. Eine schwierige Situation. Ich würde mal beim Jobcenter nachfragen, wie man das am besten handhabt. Dann ist sie auf der sicheren Seite. Das Jobcenter fordert gelegentlich auch mal Kontoauszüge an, wäre für deine Freundin sehr nachteilig wenn das so rauskommt und sie einfach sagt, "dachte ich muss es nicht angeben".

Bearbeitet von Murmeli08
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Hallo,

Was mir dazu einfällt ist, dass deine Freundin doch auch eine rechtliche Absicherung braucht? Stell dir mal vor, der Junge stürzt und verletzt sich? Sie war ja dann die Betreuung? Oder sie selbst wird von ihm verletzt oder verletzt sich einfach so?
Für die Mutter wäre das doch eine "Haushaltsnahe Dienstleistung", die sie von der Steuer absetzen kann.
Sie soll einen Minijob für deine Freundin anmelden und dann ist es rechtlich einwandfrei.
Deine Freundin müsste sonst Gewerbe anmelden, damit sie für die geleisteten Stunden eine Rechnung stellen könnte. Dann wäre sie selbstständig, müsste noch für weitere Menschen tätig werden, damit sie nicht scheinselbstständig ist, sowie jedes Jahr eine Steuererklärung und EÜR dafür abgeben. Für das Jobcenter eine Prognose abzugegeben, wie viel sie ungefähr arbeiten wird. Da wird dann hinter her geschaut, ob es bei der angegebenen Stundenanzahl geblieben ist oder es mehr oder weniger waren und Leistungen nachgezahlt oder sie muss nachfordern, sprich das will kein Mensch.
Sollte sie auf die Idee kommen, es nicht beim Jobcenter abzugeben und weder mit Minijob dafür oder selbstständig sein, ist es Schwarzarbeit und illegal. Sie soll sich also gut überlegen was sie tut. Und auch wenn es für die Mutter des Jungen mühsam wird, da sie den Minijob anmelden muss etc., sie bekommt ja auch was dafür nämlich Unterstützung. Da muss sie dann schon auch zusehen, dass sie deine Freundin nicht in eine prekäre Lage bringt...
Alles Gute!

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Das ist halbrichtig. Ich gehe davon aus, dass die Mutter des Kindes deine Freundin über die Verhinderungspflege entlohnen möchte. Deine Freundin muss es gegenüber dem Finanzamt angeben, aber solange das Geld nicht die Höhe des Satzes der Verhinderungspflege überschreitet, muss es nicht versteuert werden. Selbst wenn es darüber liegt, ist es auch nicht zwangsläufig zu versteuern - nämlich dann, wenn die Pflege, die deine Freundin übernimmt, nicht dem gewerblichen Zwecke dient,sondern sie damit eine "sittliche Pflicht" erfüllt. Das widerum ist natürlich auch ein bisschen Auslegungssache.
Die Mutter des Kindes hat ja eine Pflegeberatung. Ich denke, deine Freundin sollte zusammen mit der Mutter sich noch mal an diese wenden, die wissen ja ziemlich genau, welche Möglichkeiten es im Rahmen der Verhinderungspflege gibt.

Bearbeitet von carla208