Kosten für Aufsetzen eines Vertrages

Hallo,

Meine Mutter möchte ihr Haus verkaufen und hat dafür einen Anwalt beauftragt, um einen Entwurf des Kaufvertrages zu erstellen.

Meine Frage hierzu:

Dass sich die Rechnungssumme auf den Kaufpreis bezieht weiß ich, auch dass im Normalfall nur der 1,3er Satz zusätzlich berechnet werden sollte.

Allerdings finde ich im Netz keine Tabelle, die mir zeigt, welche Summe der Anwalt ohne den zusätzlichen Satz berechnen dürfte. Uns scheint nämlich die Gebühr recht hoch (4000€ bei einer Verkaufssumme von 130000€) #kratz

Weiß jemand zufällig, wo ich so eine Tabelle finden kann?

LG!
xenotaph

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https://www.google.de/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=geb%C3%BChrentabelle%20rvg

http://www.juraforum.de/ratgeber/gebuehrenrecht-der-rechtsanwaelte/rvg-rechtsanwaltsgebuehren-tabelle-ab-01082013

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http://www.brak.de/fuer-anwaelte/gebuehren-und-honorare/

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Warum hat sie nicht den Notar der auch beurkundet damit beauftragt?

Und legt die Kosten des Verkaufs dann dem Käufer vertraglich auf.

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Warum wurde ein Anwalt beauftragt und nicht der Notar, der den Kaufvertrag beurkundet?

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Nochmal Hallo und danke für die bisherigen Antworten!

Ich weiß nicht, wieso sie sich für das Aufsetzen extra einen Anwalt genommen. Leider hat sie mir das erst erzählt, als sie mir die Rechnung zeigte ...

Xenotaph

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welche Gebühren hat denn der Anwalt genau abgerechnet?

Von welchem zusätzlichen Satz redest Du? 1,3 IST die Gebühr.

Eine 1,3 Geschäftsgegühr aus 130.000,00 wären EUR 2174,90, dazu 20 EUR Auslagenpauschale und 19 % USt EUR 417,03 macht gesamt EUR 2.593,93