Wie wirkt sich ein "halbes Kind" auf der Lohnsteuerkarte aus?

Eine Frage:
Der Vater meiner kleinen Maus will - vorerst - auf seiner Lohnsteuerkarte kein weiteres Kind eintragen lassen (Wir haben uns schon vor der Geburt getrennt, waren nicht verheiratet). Er hätte allerdings die Möglichkeit, ein "halbes" Kind dort eintragen zu lassen.
Mir persönlich ist es egal aber geht ihm dadurch nicht eine Menge Geld durch die Lappen? Da sollten dann doch Eitelkeiten (Er will nicht die Karte vom Arbeitgeber zurück fordern weil sonst in der Arbeit bekannt würde, dass er ein Kind von mir hat - ich habe dort auch mal gearbeitet, unsre Beziehung war damals aber geheim) keine Rolle spielen...
Nachdem ich selbständig bin habe ich keine Ahnung was das ausmachen könnte...
Nehmen wir mal 2500 netto, wie wirkt sich dann ein "halbes Kind" aus? Sind das nur "Peanuts" oder mehr als 100 Euro im Monat?
Weiß das vielleicht jemand bzw. hat jemand Lohnsteuerkarten-Erfahrung?

#danke

1

Ein "halbes" Kind bringt dir gar nix.

LG

Ariane

2

Hallo,
ein halbes Kind auf der Steuerkarte bringt gar nichts! Mein Ex und ich haben uns die Kinder "aufgeteilt" (Steuerkarten teschnisch meine ich), jeder hat eins drauf stehen und selbst das eine bringt nichts. Von daher braucht also Dein Freund oder Ex-Freund bei seinem Chef die Steuerkarte nicht anfragen, was ihm ja eh zu unangenehm wäre (wieso ist ihm peinlich zuzugeben das er ein Kind hat? Toller Vater!)
Lieben Gruß

3

Hallo,

ein halbes Kind bringt fast nix. Es gibt eine sehr gute Seite, ich weiß nicht, ob ich die hier nennen darf, ich machs mal

www.nettolohn.de . Da kannst Du das ganz fix mal alleine durchrechnen.

LG polar

4

So ganz stimmen die bisherigen Antworten nicht, denn steuerlich wirkt sich ein Kind auf der LStK nur dann aus, wenn man kirchensteuerpflichtig ist.

Außerdem:
Ohne Nachweis der Elternschaft (z.B. durch die LStK) ist der erhöhte Beitrag zur Pflegeversicherung zu zahlen. Das sind dann auch noch ein paar Euro.

In der Summe geht es aber immer noch um Beträge, die unter 10 Euro liegen... :-(

5

er hat aber schon ein kind, in sofern ändert sich durch das neue kind auch nichts mehr bei der pflegeversicherung!

6

In den meisten Fällen ist es wohl so wie vorher beschrieben "Kleinvieh" eben (das allerdings auch Mist machen soll) ...

Für den Fall aber, das das Einkommen eine Höhe erreicht in welchem der Kinderfreibetrag günstiger als das Kindergeld ist, macht die Kinderanzahl dann doch wieder etwas aus ... dazu muss "mann" allerdings schon sehr erheblich verdienen.

Viele Grüße
der kwer_

7

"Mir persönlich ist es egal aber geht ihm dadurch nicht eine Menge Geld durch die Lappen?"

Nö. Als mein Mann nach unserer Heirat seinen Stiefsohn (= meinen Sohn) mit 0.5 mit drauf hatte, machte das gerade mal 5,- € netto mehr aus. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob seinerzeit (03/2003) auch schon diese Pflegekassen-Regelung für Kinderlose galt, glaube aber schon.

Es sind Kleckerbeträge.

Gruß
Ch.

8

Nachtrag: Diese 5,- € entstanden bei einem Brutto von 2.560,- €.

9

Ich wollte meinen Zwerg auch komplett auf meine Karte haben, der KV hätte auch nen Antrag unterschrieben, dass er einverstanden sei. Aber so nen Antrag kannst Du nur stellen, wenn der KV den Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Solange hat jeder nen 1/2 Kind auf der St-Karte.
LG Mia

10

Hallo, hab da mal ne Frage, stelle ich diesen Antrag beim Einwohnermeldeamt oder läuft das übers JA?
Vielen Dank schon mal für die Antwort.;-)

11

Ich hatte beim Finanzamt nachgefragt. Weiß aber nicht, wo es den Antrag gibt.