Selbstbehalt, Unterhalt und Residenzmodell - viele Fragezeichen

Hallo zusammen,

ich möchte mich von meinem Partner trennen, es gibt leider unüberwindbare Differenzen, die ich einfach nicht mehr mit- und ertragen kann. Es wird wohl auf das Residenzmodell hinauslaufen, so dass die Kinder sich fest bei mir aufhalten werden und 4-5 Tage verteilt auf zwei Wochen (inkl. eines Wochenendes) beim Vater sein werden.

Kurz zu dem, worum es mir geht: wie wird denn der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteiles berechnet?

Wir haben ein Eigenheim, mein Partner kann sich die Raten und Nebenkosten für das Haus alleine nicht leisten, ich schon. Deswegen möchte ich gerne hier mit den Kindern wohnen bleiben, um ihnen ihre bekannte Umgebung zu erhalten. Ein Verkauf würde zudem bei der jetzigen Immobilienlage nur Nachteile bringen. Wir müssten daher alles auf mich überschreiben und ich würde meinen Ex-Partner auszahlen.

Nun das Problem, die Gegend hier ist sehr teuer und alleine eine 3-Zimmerwohnung würde ab 1200 Eur warm kosten. Bei zwei Kindern finden wir jedoch, dass drei Zimmer notwendig und auch angemessen sind. Zudem benötigt mein Ex-Partner rund 300-400 Eur für die Fahrt zur Arbeit. Mein Partner verdient knapp 2400 Netto, könnte jedoch noch aufstocken und würde dann ca. 350 netto mehr verdienen. Dann könnte er allerdings unter der Woche die Kinder nicht mehr aus der Kita bzw. Schule abholen wie bisher (1-2 mal pro Woche), was mir und meiner Erwerbstätigkeit zum Nachteil gereichen würde. Längere Betreuungszeiten sind hier sehr schwer, es fehlen mehrere Hundert Betreuungsplätze und wir sind froh, überhaupt einen Platz in der Mittagsbetreuung und Kita zu haben.

Ich würde nicht den kompletten Unterhalt fordern, aber ein wenig Geld für die Mehrkosten würde ich schon benötigen. Rechnet man die ganzen Kosten, die mein Ex durch eine eigene Wohnung hätte zusammen, so würde sein jetziges Einkommen gerade so reichen, da wäre allerdings noch kein Unterhalt dabei.

Ich möchte nicht, dass mein Ex am Existenzminimum lebt, zudem sollen die Kinder auch bei ihm eine schöne Bleibe haben und sich dort wohl fühlen.

Werden denn erhöhte Wohnkosten und Fahrtkosten bei dem Selbstbehalt berücksichtigt? Wird der Selbstbehalt dann erhöht und was passiert, wenn das Einkommen einfach zu gering ist? Muss er dann aufstocken? Erhalte ich dann ggf. Unterhaltsvorschuss?

Kann ich mich jetzt schonmal an das Jugendamt wenden und das berechnen lassen oder wer wäre den dafür zuständig?

Viele Fragezeichen, ich weiß, ich musste mich mit den Themen bis jetzt noch nie befassen und bin noch etwas durcheinander.

Liebe Grüße und vielen Dank für eure Mühe

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Du musst auch bedenken, dass du deinen Ex Partner auch auszahlen müsstest. Zumindest klingt es so, dass es euer gemeinsames Haus ist.

Ansonsten ist der Selbstbehalt aktuell bei 1450€. Wenn das Jugendamt berechnet, dann würde dieser Wert genommen werden. Da kann man dann nicht sagen "Aber mein Ex darf mehr haben". Da muss man sich dann schon selbstständig einigen. Das Jugendamt rechnet mit den nackten Zahlen.

Die Werte des aktuellen Unterhalts sind in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2024 einzusehen. Diese ist der Richtwert für die Berechnung der Jugendämter. Es handelt sich aber nur um einen Richtwert, man darf sich durchaus selbstständig ohne Anwalt, Jugendamt und Co einigen. Man darf nur nicht auf Unterhalt für die Kinder verzichten.

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So ganz stimmt das, was meine Vorschreiberin geschrieben hat nicht. Der notwendige Eigenbehalt (1450€) kann im Einzelfall auch erhöht werden, wenn die Wohnkosten beim Eigenbedarf 520 € überschreiten und nicht unangemessen sind. Das dürfte in eurem Fall aber sicher keine Drei-Zimmerwohnung sein, auch wenn es für die Kinder schöner wäre. Deinem Ex wäre auch ein gewisser Fahrweg zuzumuten um ggf. in eine günstigere Gegend zu ziehen. Mit der Argumentation teuer Wohnraum könnte man den Eigenbehalt vielleicht um 100-200€ erhöhen, aber ganz sicher nicht so weit, dass dir Unterzuschuss zustünde.

Was meinst du mit, der Vater könnte aufstocken? Minderjährigen Kindern gegenüber hat er ohnehin eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und für die Unterhaltsberechnung würde ein (fiktives) Vollzeiteinkommen angesetzt werden. Unter Umständen kann er sogar verpflichtet sein, einen zusätzlichen Nebenjob anzunehmen.

Alter Spruch: Einen Tod muss man sterben. Du wirst nicht alles haben können. Unterhalt nach DD und einen Expartner der finanziell weiterhin gut ausgestattet ist. Meine persönliche Meinung: Ich halte nichts davon den Ex bis auf den Eigenbehalt auszuplündern. Darunter leiden am Ende am meisten die Kinder, die dann mit dem Vater keine Ausflüge/Urlaub machen können, kein Zimmer in der Wohnung des Vaters haben etc.

Findet eine gemeinsame Lösung (vllt. unter Aufrechnung der Auszahlung auf der gemeinsamen Immobilie). Du scheinst auf den Unterhalt nicht zwingend angewiesen zu sein. Trefft euch irgendwo in der Mitte. Bei einer individuellen Lösung (ja auf Kindesunterhalt darf man offiziell nicht verzichten, aber was bringt einem das, wenn an Ende die Kinder die Leidtragenden sind), wird niemand Fragen stellen. Für staatliche Unterstützung (UHV) verdient der Vater ohnehin deutlich zu viel.

Bearbeitet von amy1987
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Super nett dass du dir Gedanken über das Wohl des bald Ex machst!

Tatsächlich darf er seine Fahrtkosten bei der Berechnung des Unterhalts absetzen. Bei der offiziellen Festsetzung kommt er aber um den Mindestunterhalt nicht herum. Dieser hängt vom Alter der Kinder ab, bei 2 Kindergartenkindern reden wir über etwa 750€ pro Monat. Genaue Zahlen stehen in der Düsseldorfer Tabelle (siehe Zahlbeträge). Die 4-5 Tage Umgang interessieren bei der Unterhaltsberechnung niemanden, und die 3-zimmerwohnung in der Nähe ist sein Luxus und sein Problem.

Unterm Strich bieten euch die offiziellen Richtlinien leider keine faire und tragbare Lösung. Ihr müsst halt zwischen euch etwas ausmachen...

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Um das mal in Tagen auszudrücken:
Von 14 Tagen hat der Vater die Kinder an 4-5 Tagen.
An weiteren 2-4 Tagen betreut er sie nach Kindergarten/Schule, weil du keine Zeit hast wegen deinem Job.
Das bedeutet: An 6-9 Tagen von 14 Tagen betreut der Vater die Kinder für mehrere Stunden oder hat sie im Rahmen des Umgangs bei sich. Das ist irgendwie eine ganze Menge. Als Residenzmodell würde ich das nicht bezeichnen. Da hätte der Vater nämlich die Kinder in 14 Tagen ca. 4 Tage. Das ist mindestens ein Erweiterter Umgang - das hat einfach auch zur Folge, dass der Unterhalt herabgesetzt wird.