Tipps Jugendamt

Hallo

Kind ist 13. Vor 10 Jahren wurde Umgang gerichtlich geregelt. Jedes 2. WE und Ferien hälftig.
Nun will der Kindsvater erweiterten Umgang. Das Jugendamt hat mich angeschrieben und möchte ein gemeinsames Gespräch mit meinem Ex und mir führen. Ich möchte dies nicht. Es wurde auch schon viel über Anwalt kommuniziert und erweiterter Umgang abgelehnt.
Kommt es negativ, wenn ich das gemeinsame Gespräch ablehne? Kann ich um ein Einzelgespräch bitten?
Reicht es, wenn ich den anwaltlichen Schriftverkehr vorlege?

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Mit 13 Jahren ist das Kind alt genug zu sagen, was es möchte. Lass es selbst entscheiden.

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Das Jugendamts-Zauberwort lautet „bindungstolerant“. Lehnst Du ab, wirst Du vermutlich in die Schublade „ist nicht an guter Elternebene interessiert“ gesteckt.

Warum will der Vater mehr Umgang? Was will Dein/Euer Kind?

Viel Kraft, ich kenne diesen Tanz…