Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen- Meinungen

Hallo zusammen,

ich mache mir derzeit sehr viele Gedanken und zwar geht es um folgendes:

Ich habe einen Sohn (wird im November 6 Jahre alt), der bei seiner Mutter lebt.

Seit der Geburt sind wir getrennt und es gibt große Probleme. Umgang mit meinem Sohn musste ich mir nach der Geburt mit Hilfe von Elternberatungen + Anwalt erkämpfen. Danach lief es was Umgang angeht ganz gut. Inzwischen ist mein Sohn jedes 2. Wochenende von Freitag-Montag, + 1x mit Übernachtung in der Folgewoche bei mir. Zusätzlich jeden Tag den mir die Mutter gibt.

Die Mutter hat seit 2 1/2 Jahren einen neuen Partner inkl neuem Kind seit einigen Monaten.

Seit der neuen Partnerschaft hat sich das Verhalten meines Sohnes geändert, plötzliche unerklärliche Wutausbrüche mit lautem Geschrei, unkonzentriertheit, kann bei der Mutter erst nach 1-2 Stunden einschlafen etc.

Durch die Fanmilie der Mutter weiß ich, dass es seit der Partnerschaft quasi tagtäglich Streit gibt, es wird laut vor dem Kind gestritten, sich angeschrien, einmal inkl. Polizeieinsatz (von der Familie der Mutter gerufen).

Mein Sohn will seit dem auch nicht mehr zurück zur Mama, immer wenn er bei mir ist und es heißt "jetzt geht es wieder zur Mama", dann weint er bitterlich und möchte bei mir bleiben.


Ich hatte das damals dem Jugendamt gemeldet, es fand auch eine angemeldete Überprüfung statt, bei der nichts festgestellt wurde.

Die Wutausbrüche bei der Mutter (bei mir nicht in der Intensität und Länge) wurden immer schlimmer, so von der Mutter berichtet. Teilweise hat mein Sohn seiner Mutter gesgat, dass er wünsche sie seie tot. (Er hat seine Mama natürlich trotzdem lieb, sagt das auch, ist ja auch klar.)

Die Mutter hat alle Vorwürfe stets abgestritten und das Verhalten auf eine mögliche Adhs Krankheit geschoben. Dazu fand eine Diagnostik statt.

Während der Diagnostik gab es ein Gespräch mit einem Psychologen, hier hat mein Sohn Dinge erzählt, die der Psycjologe als Kindeswohlgefährdung eingestuft hat, bezogen auf seine emotionale Entwicklung. Ua. Dinge, die ich damals schon angeprangert habe. Jeden Tag laute Streits, mein Sohn will seine Mama vor dem Partner schützen und "geht dazwischen", wird dann von diesem aufs Bett geworfen. Er hat zuhause Angst vor dem Partner. Will nicht das er dort wohnt. Hat Angst seiner Mutter das zu sagen, da sie sonst "böse" wird und ihn grob anpackt und ins Zimmer "schubst". Wird oft angeschrien. Man sagt zu ihm er sei ein schlechtes Kind. Bekommt zuhause keine Liebe (zbs kuscheln), weil die Mutter immer ihre Ruhe haben will. Etc.

Das ganze wurde von der Stelle ans Jugendamt geleitet. Hier gab es ein Gespräch. Mutter wieder alles verharmlost, hat allerdings in einem Einzelgespräch mit dem JA zugestimmt, dass mein Sohn nächstes Jahr zur Einschulung zu mir kommen kann. Damit war die Sache für das JA erstmal erledigt.

Ich weiß nicht was in dem Einzelgespräch geshat wurde, bzw warum die Mutter dem mündlich zugestimmt hat.

Allerdings mache ich mir große Sorgen, da es immerhin noch 10 Monate sind. In der Zeit könnte der "Schaden" noch größer werden. Das Bedenken hat auch mein Anwalt und hat ein Gerichtsverfahren vorgeschlagen zwecks Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.

Ich mach mir riesige Sorgen, dass das Gerixhtsverfahren "nach hinten" losgehen könnte. Ich glaube der allgemeine Konsens ist ja immer noch so, dass man davon ausgeht, dass das Kind bei der Mutter besser aufgehoben wäre.

Klar, Gewissheit kann mir hier niemand geben, hätte aber gerne einfach ein paar neutrale Meinungen dazu.

Grüße Stefan

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Was hast du zu verlieren wenn du es versuchst? Nichts. Für mich klingt es fast so, als wäre die KM froh, dass sie das Kind dir übergeben und somit aus der Schusslinie halten kann, auch wenn sie das niemals aussprechen würde. Vermutlich hat sie selber Angst vor ihrem Partner.

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Die Mutter könnte ihre mündliche Absprache mit nächstem Jahr nicht erfüllen. Ich denke auch nicht, dass sie das möchte (das mein Sohn eher zu mir kommt). Sonst hätte man das ja bereits beim JA so handeln können.

Und meine größte Sorge ist, dass wenn es vors Gericht geht und "verliere", evtl dann auch das gemeinsame Sorgerecht entzogen bekomme oder ähnliches (mit dem Argument die Eltern sind zu zerstritten oä).

Wobei eigentlich soviel dafür spricht, dass er zu mir kommen sollte..

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Vielleicht dient die Aussage auch nur dem Zweck zu sagen, was Jemand hören möchte, OHNE dass sie ernsthaft möchte, dass dein Kind zu dir zieht. Sandmethode nennt sich das. Wenn es dann soweit wäre, kräht kein Hahn mehr danach. Mein Gedanke wäre: Warum soll das Kind dem noch 10 Monate ausgesetzt sein und nicht jetzt sofort?

Ich würde zum Anwalt gehen und Klage einreichen. Es gibt eine festgestellt Kindeswohlgefährdung und Gewalt. Auch ggü deinem Kind. Daher würde ich als Laie sagen, dass ihr beste Chancen habt. Jetzt sind die Gutachten noch frisch.

Wendet euch noch an den Kinderschutzbund.

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Was hat dein Sohn denn dem Jugendamt gegenüber erzählt und geäußert?

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Was soll das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Das ist schwer zu bekommen.
Beantrage eine Änderung des Umgangsrechts. Beschaffe dir die Protokolle der ADHS Testung etc.

Es reicht doch, wenn der Umgang umgedreht wird. Dann bist erst mal sicherer Hafen.

Alles weitere ist Rechtsberatung.
Viel Erfolg.

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Lass dir unbedingt die Einschätzung von dem Psychologen schriftlich geben. Das stellt die Weichen dann schon einmal in die richtige Richtung.

Die Gewalterfahrungen deines Kindes sind traumatisch, das wird leicht mit ADHS verwechselt.