Vater möchte Kind nicht sehen

Hallo Zusammen, wie schon die Beschreibung sagt, möchte der Vater von meiner Tochter (7 Monate) sie nicht mehr sehen.
Ich habe mich Ende Juni vom ihm getrennt und wir sind aus der Wohnung ausgezogen. Er kam nicht gut mit der Trennung klar.
Seit dem Auszug hat er sie höchstens 10 Mal gesehen, nie täglich, immer nur wenn es ihm passte. Da wir geteiltes Sorgerecht haben, muss er natürlich bei allem mitunterschreiben und da macht er natürlich dauerhaft blöd. Er weigert sich langsam gefühlt prinzipiell, um mir schlechtes zu tun. Da mir das gereicht hab, bin ich zum Anwalt und habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Das wollte er natürlich auch nicht unterschreiben und so haben wir nächste Woche einen Gerichtstermin, dass ich das alleinige Sorgerecht bekomme. Nun schreibt er mir, dass er nicht zu dem Termin komme. Und auch unsere Tochter nicht mehr sehen möchte, es sei ja alles meine Schuld. Das belastet mich so unglaublich und ich mache mir immer mehr Vorwürfe. Habe ich der Kleinen den Vater genommen durch die Trennung?
Hatte jemand die selbe Situation und wie seid ihr damit umgegangen?

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Einfach nicht zu dem Gerichtstermin kommen, geht nun auch nicht. Da wären tolle Strafen auf ihn. Du hast deiner Tochter auch keinen Vater genommen. Er kann sich ja bemühen sie zu sehen. Bleib ruhig und halte dich an deinen Anwalt, dann wird sich das alles klären

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Das alleinige Sorgerecht wirst du nicht bekommen.

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Doch, wird sie. Wenn die Eltern nicht zusammenarbeiten und die Differenzen zu groß sind, dann bekommt der das Sorgerecht, bei dem das Kind lebt. Es ist keiner Mutter zuzumuten, sich permanent mit dem KV auseinanderzusetzen, wenn dieser alle verweigert (Unterschriften für Kita/Schule, Sportverein, Arzt usw.).
Ich hab das Sorgerecht für alle 4 Kinder damals bekommen noch bevor wir geschieden waren.

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Ich hatte/habe die gleiche Situation. Ich finde es interessant, dass du das alleinige Sorgerecht beantragst. Darf ich fragen mit welcher Begründung? Ich musste bereits Unterschriften durchs Gericht ersetzen lassen aber mein Anwalt meint, dass man das Sorgerecht trotzdem nicht bekommt. Maximal eine Vollmacht...

Ich weiß ja nicht warum du dich getrennt hast aber das macht man ja jetzt auch nicht grundlos mit einem so kleinen Kind . Bei meinem ist es Alkohol. Insofern hatte ich nur die Option Trennung und egal wie schlimm die Lage danach auch war und ist, ich habe meinen Kindern viel erspart ich denke ein Mensch, dem seine Kinder egal sind, ist immer psychisch angeknaxt und Bindungsgestört, insofern glsube ich nicht, dass das auf Dauer der top Vater gewesen wäre, wenn du geblieben wärst. Im Gegenteil. Das wäre so oder so dann irgendwann schief gegangen und dann hätte deine Tochter alles bewusst mitbekommen..Sei froh, dass sie so klein ist. Meine waren das damals auch. Ich war viele Monate am Boden, konnte keine Bilderbücher mit Papas drin anschauen. Aber für meine Kinder war und ist es sowas von normal, dass wir nur zu dritt sind. Sie kennen es nicht anders. Ich war bei Berstubgstellen, Jugebdamt und habe einen sehr guten Anwalt. Alle haben mir immer gesagt, lieber keinen Papa als einer, der die Kinder immer wieder versetzt, weil ihm alles andere wichtiger ist.

Ich kann dir nur sagen, dass meine Kinder sich toll entwickelt haben und im Kindergarten immer sehr gelobt werden. Zu dritt ist bei uns alles so harmonisch, glücklich und schön. Mit ihm war ich immer nur gestresst. Die Trennung war also definitiv wichtig und richtig.

Ganz wichtig finde ich, dass du dir nicht auf der Nase herum tanzen lässt und dich von ihm unbeeindruckt zeigst. Meinet hat auch öfter gesagt, dass er die Kinder nie mehr sehen will. Irgendwann kam er dann aber doch wieder. Letztlich wäre es ihm am liebsten dreimal im Jahr lustig vorbei zu kommen und das geht nicht. Respektiere seine Aussage und wenn er dann doch wieder etwas möchte, würde ich direkt mit ihm zum Jugendamt und dort was verbindliches, regelmäßiges bestimmen oder gleich gerichtlich. Man läuft als Mama Gefahr, dass man erleichtert aufspringt, wenn sich solche Väter nach Wochen plötzlich wieder melden und das darfst du nicht. Wenn ihm seine Tochter nicht so wichtig ist, dass er ihr sein Leben unterordnet und er sich nach ihren Bedürfnissen richtet, soll er es lassen. Aber deine Tochter muss sich nicht nach seinen Launen richten. Das ist ganz wichtig. Wenn er merkt, dass du Konsequent diesen Standpunkt vertrittst, wird er sich entweder anfangen zu bemühen oder den Kontakt wirklich abbrechen. Das liegt aber nicht in deinet Hand. Er ist nunmal Vater und kein Onkel, der alle paar Monate mal zu Besuch kommt. Bei Unterschriften per Post mit Einwurfeinschreiben versenden, eine kurze SMS zusätzlich mit Frist und wenn du es nicht bekommst gleich durchs Gericht ersetzen lassen. Also ihm wirklich klar zeigen, dass du keine Spielchen mit spielst. Entweder kommt er seinen Pflichten nach oder du klärst konsequent ganz ruhig und sachlich die Angelegenheit gerichtlich.

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Bearbeitet von Milla6845
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"lieber keinen Papa als einer, der die Kinder immer wieder versetzt"

Das ist wahr.
Mein Ex war so ein Kind, das immer vom Vater versetzt wurde. Der Vater hatte nach der Trennung schnell eine neue Freundin mit Bonustochter. "Vater hat nun eine neue Familie.", sagte er. Er klang so unfassbar verbittert und gab sich selbst irgendwo die Schuld. Das ist nun 20 Jahre her. Mein Ex hat sein Leben vor 14 Jahren beendet.

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Das alleinige Sorgerecht wirst du nicht bekommen. Er hat euch einfach so ausziehen lassen? Eigentlich hättest nur du ausziehen dürfen, aber euer Kind nicht.

So lange, wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht noch auf die ehemalige gemeinsame Wohnung/Adresse läuft, könnte er euer Kind zu sich zurückholen. Weiß auch nicht, wie man auf die Idee kommt, einfach mit dem Kind abzuhauen, wenn das ABR bis dato klar geregelt ist!

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Das ABR „läuft nicht auf eine Adresse“!

Beide haben durch das gemeinsame Sorgerecht auch das gemeinsame ABR. Und das wird nicht mal eben gerichtlich geändert.

Es bleibt nach der Trennung so!

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Seit wann läuft denn ein Aufenthaltsbestimmungsrecht auf eine Adresse? Und warum soll sie mit den Kindern nicht umziehen dürfen. Also ich hatte damals extra eine Vollmacht zur Ummeldung mit, die wollte keiner. Solange du nicht hunderte von Kilometer weit weg ziehst, ist das kein Problem.
Finde es unglaublich dreist, hier immer seinen Senf zu solchen sensiblen Themen abzugeben, wenn man offenbar überhaupt keine Ahnung hat. Das ist nicht das Thema nehme ich besser Kochtopf A oder B. Bei sowas kannst du deinem unqualifizierten Frust ablassen.

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Erst einmal: es gibt kein geteiltes Sorgerecht, es heißt gemeinsames.

Somit habt ihr auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das und auch das Sorgerecht wird nicht mal eben vom Gericht dir zugesprochen. Da bedarf es schon schwerwiegender Gründe und die sehe ich hier nicht.

Für was alles meinst du , dass du deine Unterschrift benötigst?

Das ist bei weitem nicht so viel, wie du es benennst.

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Wer hat dich den beraten? Das klingt mir alles sehr widersprüchlich und undurchdacht.

Dein angegebenes Ziel kann nicht mit dem Weg erreicht werden, den du einschlägst.

Du sagst, er will das kind nciht sehen...da du ihm das vorwirfst hättest du es wohl gerne anders.
Du sagst, er unterschreibt ständig Sachen nicht (was stand denn da in den letzten 3 Monaten alles an???).

Dann beantragst du im ersten Schritt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?
1. Mit welchem Ziel? keines deiner benannten Probleme lässt sich mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht lösen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist kein Streitpunkt bei euch.
2. Wo hätte er da was unterschreiben sollen? Das Aufenthaltsbestimmungsrecht könnt ihr nicht per Unterschrift auf dich übertragen. Das geht nur über ein Gerichtsverfahren.

Also hier stimmt schon mal etwas überhaupt nicht. Bzw. es stimmt alles nicht. Der Weg passt nicht zum Ziel und informiert über die Abläufe usw. scheinst du auch nciht.

Jetzt beantragst du die alleinge elterliche Sorge?
Nochmal die Frage: Mit welchem Ziel?

Du solltest dich dringend beraten lassen (am besten nciht von deinem Anwalt, sondern dem Jugendamt) ...du verzapfst grad echt Bockmist.

(Dein bisheriges Wissen und dein bisheriges Vorgehen lassen mich zu deiner Einschätzung kommen, dass du dich grad in der Phase "Jetzt drück ich dir eins rein und drohe dir" befindest. Schlechte Idee..für das Kind).

Jetzt lese ich grad in einem anderen Thread, dass es schon ein Gerichtsverfahren wg. Umgängen gab. Was kam da raus? Wer hat den Antrag gestellt und wer wollte was?

Bearbeitet von ERE-Katha333
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Hast du deiner Kleinen den Vater genommen?

Man kann mit den Infos aus deinem Post diese Frage nicht beantworten. Es ist durchaus möglich.

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Also ich habe hier jetzt länger nicht reingeschaut und musste mir erstmal an Kopf fassen. Ich frage nach Gleichgesinnten und werde beschuldigt zu lügen?
Hingegen der meisten hier, habe ich das alleinige Sorgerecht bekommen.