Umgang festlegen

Hallo zusammen,
mich beschäftigt gerade der Umgang meines Sohnes und meines Ex-Mannes sehr. Kurze Vorabinfo, er hat mich während der Schwangerschaft sitzen lassen. Ich bin Alleinerziehend und kenne es auch nicht anders. Mein Sohn ist inzwischen 4 Jahre alt. Mein Ex hat das anteilige Sorgerecht beantragt, kassiert die Hälfte des Kindergeldes und nimmt sich natürlich auch sonst alles Vorteile raus die er bekommen kann. Er hat sich geweigert Unterhalt zu zahlen (ich wäre mit seiner Hälfte des Kindergelds zufrieden gewesen, ein Kind ist verdammt teuer und ich arbeite nur in Teilzeit, weil sich ja irgendwer um das Kind kümmern muss) deshalb habe ich diesen letztes Jahr eingeklagt. Seit 2 Jahren möchte er Anteil am Leben seines Sohnes, wobei das sehr nach seiner Lust und Laune abhängt. Er will ihn an seinem Geburtstag und an Weihnachten und wenn seine Familie ein Fest feiert. An allen anderen Tagen ist er ihm vollkommen egal. Nur sitzt Lukas bei mir und frägt wann er den Papa wieder sehen kann. Und ich bin natürlich dann in seinen Augen Schuld wenn das nicht passiert. Er kann ruhig Zeit mit seinem Sohn verbringen, ich befürworte das (es tut seiner Entwicklung bestimmt gut und ich gehe arbeiten wenn Lukas nicht da ist, um meine Minusstunden wieder reinzubekommen, welche ich aufbaue um z.B. bei der KiGa Eingewöhnung dabei zu sein)

Leider verweigert er sich Regeln für den Umgang zu entwerfen. Er hält es spontan hat meistens keine Zeit (er begründet das damit, dass er arbeiten muss) und holt ihn nur wenn er Lust auf ihn hat. Zudem wohnt er 1,5h entfernt (er ist für einen neuen Job umgezogen) Ich habe keine Lust wieder den Stress vor Gericht durchzumachen. Aber welche andere Möglichkeit bleibt mir? Bei der Caritas kommen wir zu keiner Einigung.

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Ja da bleibt wohl oder übel nur das Gericht. Bei uns war es ähnlich, einfach seitens der KM, die das Kind nur dann abgegeben hat, wenn sie gerade Lust dazu hatte. Seit dem Gerichtsverfahren ist endlich Ruhe, Zuverlässig- und Planbarkeit eingezogen.

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Das klingt richtig gut. Was hattet ihr für Gerichtskosten?

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Gar keine.. die KM hatte einen Anwalt, der wurde ihr aber vom Staat finanziert da sie sowieso schon Hilfe bekommt und mein Mann hat sich selber vertreten.

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Hallo Franzi,

um wirklich antworten zu können fehlen mir noch einige Infos bzw. ich verstehe nicht alles was du geschrieben hast.
Vielleicht kannst du ja noch ergänzende Auskünfte geben.

Dein Ex hat dich während der Schwangerschaft verlassen, hat er dann die Vaterschaft anerkannt?

Ich vermute nicht, normalerweise haben ja beide Eltern gemeinsames Sorgerecht, auch wenn das Kind nur bei einem Elternteil lebt. Laut deinem Text hat er ja erst das gemeinsame Sorgerecht beantragt.

Wenn das Kind seid der Geburt bei dir lebt, warum hat er die Hälfte des Kindergeldes?

Soweit ich informiert bin bekommt immer nur ein Elternteil das Kindergeld und in diesem Fall solltest du das sein, da das Kind bei dir wohnt. Dass das Kindergeld hälftig an beide Eltern geht wäre mir neu.

Welchen Unterhalt meinst du?
Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt für dich?

Etwas missverständlich wenn du schreibst er zahlt keinen Unterhalt, hat aber das halbe Kindergeld.

Wenn du schreibst du wärst mit der anderen Hälfte des Kindergeldes zufrieden, dann ist das nicht im Interesse des Kindes.
Der Kindesunterhalt steht dem Kind zu, auf diesen kannst du nicht so einfach verzichten.

Wenn er das Sorgerecht jetzt hat, was nicht ganz klar ist, aber zumindest das Kind ja sieht, dann sollte er ja auch Unterhalt zahlen.

Zum Umgangsrecht kann ich dir gerne Antworten, wenn du die anderen Details noch ergänzt hast.

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Das Kindergeld ist immer 50/50. Wenn du die Düsseldorfer Tabelle anschaust, steht da ein Betrag abzgl. 50 Prozent des Kindergeldes. Heißt, normslerweise bekommt der ET, bei dem das Kind lebt, das KG ausgezahlt und 50 Prozent werden dann mit dem Unterhalt verrechnet. Vermutlich kann man sich es auch 50/50 auszahlen lassen. Würde ja z.b. bei Wechselmodell auch Sinn machen.

Das Sorgerecht hat nichts mit dem Umgang zu tun. Auch wenn er dieses nicht hat, hat er Recht und Pflicht auf Umgang.

Das Kind hat aber ein Recht auf Kontinuität und Stabilität. Da er dies von sich aus nicht erfüllt, sollte der gerichtliche Weg gegangen werden.

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Ja der Unterhalt wurde gerichtlich geklärt. Das ist schon durch. Ich hatte das als kurze Vorgeschichte und Vorstellung geschrieben.
Zum Umgang. Ich suche einen Weg, der mich nicht so belastet.

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Hallo, du kannst dich auch mal an das Jugendamt wenden, das euch dann zu einem gemeinsamen Gespräch bittet. Dort kann dann jeder seine Arbeitszeiten und Umgangswünsche erläutern und vielleicht findet ihr dort zu einer außergerichtlichen Einigung. Alles andere kostet nur Unmengen an Geld und führt zu einem gleichen, strengeren Ergebnis.

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Ja, JA zur Beratung.

Am besten gleich mit einem guten Vorschlag reingehen. Gut heisst, dass bis zum Abi alle Termine klar sind!
WE in ungeraden KW beim Vater, von Fr nach Betreuung (Kita. Schule etc) bis Montag zur betreuung.
Erste Ferienhälften in geraden Kalenerjahren.. .

TE. Du musst jetztzt schon ein n Kalender von 2028 aufschlagen können und direkt sagen können, wo das Kind ist. Davon könnt ihr immernoch per Absprache abweichen aber damit steht das Konzept.

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Das versuche ich schon sehr lange. Wenn er mal zu den Treffen erscheint (er muss ja schließlich arbeiten, da kann man nicht einfach zu einem Treffen Abends nach der Arbeitszeit, welches 1 Monat vorher ausgemacht wurde, erscheinen) heißt es nur, er kann dass nicht so für die Zukunft entscheiden, er hat immer wieder keine Zeit und will das spontan entscheiden. Argumente meinerseits werden ignoriert. Hauptsächlich jammert er wegen dem Unterhalt. Den will er neu berechnen lassen, weil der falsch berechnet wurde. (Der Unterhalt wurde vor 6! Wochen vom Gericht festgelegt, davor hatte er 0€ monatlich bezahlt) Ich hatte sehr auf eine außergerichtliche Einigung gehofft. Aber diese Hoffnungen schwinden.

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Okay. Es besteht gemeinsames Sorgerecht (nicht anteiliges) er zahlt mittlerweile Unterhalt(er kassiert NICHT das halbe Kindergeld) und es hapert allein beim Umgang.

Dann lass es gerichtlich klären, so wie du es beschreibst würfelte keinen gemeinsamen Termin wo auch immer mitmachen.

Alles spontane würde ich ablehnen, euer Kind braucht erst einmal Beständigkeit!

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Mir geht es ja um die Beständigkeit und Planbarkeit. Das ist aktuell nicht ansatzweise gegeben.
Und er hat sehr wohl Anspruch auf das halbe Kindergeld. Ja es wird mit dem Unterhalt verrechnet, klar, aber er bekommt das halbe Kindergeld.

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Nein, er bekommt selbstverständlich nicht das halbe Kindergeld, sondern es wird eben beim Unterhaltsbetrag abgezogen. Deine Sichtweise ist eine verkehrte.

Zum Rest hatte ich ja schon geschrieben.