Kindergarten

Hallo 🙋‍♀️

Hätte hier ein Anliegen worüber ich gerne eure Meinung wissen möchte.
Wir leben getrennt und haben eine Tochter 3 Jahre, die bereits im Kindergarten angefangen hat, mit ihrer Eingewöhnungsphase sind noch dabei.

Hierzu habe ich einen Feedback von KV bekommen, das die kleine während ihrer Umgangszeit nicht in den Kindergarten gehen wird , das heißt sie wird da nie hingehen wenn sie beim Papa ist.
Hat der Vater das Recht dazu ?

Es besteht zwar kein Kindergartenpflicht fĂĽr die kleine , aber hat der Papa auch dass recht und Pflicht dazu sie ĂĽberhaupt nicht zu bringen?

Da dies ja eig eine Entscheidung von Angelegenheiten des täglichen Lebens ist wie wer sie alles abholen kann usw , könnte ich darauf auch bestehen das sie auch während ihrer Umgangszeit in den Kindergarten geht.

Kv ist stur und bleibt bei dieses Entscheidung , dass heiĂźt auch fĂĽr das Jahr 2024 wird der Papa Sie auch nicht bringen also NIE

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Wann und wie oft hat er denn Umgang?

Am Wochenende gibts ja auch keinen Kindergarten, wie oft hat er sie unter der Woche?

Wer hat das Sorgerecht? Beide?

Wer hat den Kindergarten ausgewählt? Wurde vorher nicht darüber gesprochen? Warum will er sie da nicht hinbringen?

Wer betreut das Kind wenn er Umgang hat? Arbeitet er nicht?

Prinzipiell sollte ja gelten: wenn das Kind in den Kindergarten will, darf es selbstverständlich hin, wenn nicht, kommts drauf an, ob es andere Betreuungsmöglichkeiten überhaupt gibt...

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Hallo

Alle 2 Wochen mal nur am Wochenende Anfang des Monats und auch unter der Woche ändert sich jeden Monat, dass heißt KV hat sie mal 3 Tage 4 Tage 5 Tage 1 Woche .

Beide haben das Sorgerecht Sie lebt bei mir , Kindergarten wurden von uns beiden ausgewählt . Warum er sie nicht bringen möchte weis ich nicht da er nichts sagt .

Er arbeitet , wer die kleine ganz genau betreut kann ich auch nicht sagen da ich hier auch die Information vom KV nicht bekomme.

Sie geht momentan da sehr gerne hin.

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Gib mal mehr Infos.
Wie oft hat er eure Tochter?

Geht es um einmal oder zweimal im Monat, wo das Kind bereits freitags zum Papa geht und er lässt sie diesen Tag schwänzen, seh ich da null Problem.

Lebt ihr das Wechselmodell, könnte es kritisch werden. Die Kitaplätze werden zu einem Großteil von der Kommune bezuschusst. DIe Wartelisten sind lang. Ist da eine Familie, die ihr Kind den halben Monat schwänzen lässt und parallel gibt es eine Warteliste, ist der Platz ratzfatz gekündigt. Zumal es für kinder auch verwirrend ist, immer eine Woche Pause zu haben.

Aber ohne genaue Informationen zu eurer Situation ist es unmöglich, genaue Angaben zu machen.

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Hallo

Alle 2 Wochen mal nur am Wochenende Anfang des Monats und auch unter der Woche ändert sich jeden Monat für dieses Jahr , dass heißt KV hat sie mal 3 Tage 4 Tage 5 Tage mal .( hat sich Urlaub eingetragen

Beide haben das Sorgerecht Sie lebt bei mir , Kindergarten wurden von uns beiden ausgewählt . Warum er sie nicht bringen möchte weis ich nicht da er nichts sagt .

Er arbeitet , wer die kleine ganz genau betreut kann ich auch nicht sagen da ich hier auch die Information vom KV nicht bekomme.

Sie geht momentan da sehr gerne hin.