Die Lage eskaliert, wie handel ich richtig?

Ich bin die, von einem unteren Beitrag. Kindswohlgef gegenüber K1 aus erster Bez, gemeinsames Kind, welches ihn nicht kennt, seit Tag 1 alles alleine nie zusammen gewohnt, nie Alltag, sich nie fürs Kind interessiert. Er will mich zurück und jetzt gibt er auf. Zack behauptet er, ich hätte ihm beide kinder vorenthalten. Er hat die Vaterschaft nicht anerkannt.
Ich habe mich mehrfach beraten lassen, es hieß ich solle eine VA rauszögern, es am besten lassen, weil er dann irgendwann alleiniges Umgangsrecht haben würde. Genau davor habe ich solche Angst dass dann Mini was passieren kann.
Jetzt passieren unschöne Dinge. Er beschuldigt mich per Handy, ich hätte ihm keinen Kontakt ermöglicht , was schlicht nicht stimmt. Er wollte nie.
Er hat sich so viel zu Schulden kommen lassen. Ich versuche nebenkriegsplätze auszublenden.
Das einzige was ich ihm hoch anrechnen, dass er mehr als gut bezahlt hat. Ich werde nie wieder so viel Geld verdienen können.
Jetzt hat er alles ohne mit mir zu reden eingestellt und mich erpresst. Dann war Fundstelle und Ich habe ihn erneut um Unterhaltszahlungen gebeten. War das falsch? Er schreibt, dass er zahlen würde, wenn ich ihm Termine nenne mit Kind.
Wollte er mich vor 2 wo noch zurück und war das sein einziger Wunsch fängt er jetzt mit Kind an und meine Angst wächst.
Ich war beim ja ,die beraten nicht.
Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll. Wenn ich ihn auf kleinster Stufe mit Kind treffe, zahlt er uns sicher das dicke Geld. Wenn ich ihn nichz treffe, zahlt er nicht.
Kann man unterhalt Jahre später rückwirkend einfordern? Im Netz finde ich hier unterschiedliche news zu.
Wie soll ich reagieren? In einer vorherigen Nachricht hat er mich nur beschuldigt, dass ich ihm den Kontakt verwehrt habe. Darauf habe ich noch nicht geantwortet weil ich erstmal das mit dem Geld eintüten wollte. Da er aber jetzt nach treffen fragt bin ich drauf und dran auf seine letzte nachricht mit den Vorwürfen zu antworten um das gerade zu stellen und um mich rein zu waschen, falls das vors Gericht geht. Ich sitze in der Klemme. Wenn ich ihm das schreibe, rastet er aus. Weil er sich das ganze anders zurecht legt. Das ist alles schrecklich.
Er wird nie wieder zahlen.

Ich weiß nicht, ob er wirklich Kontakt zum Kind plötzlich will oder aber er mich nur Erpressen will. Bisher spielte Geld nie eine Rolle für ihn, er hat es mir um die Ohren geschmissen. Jetzt plötzlich nicht mal den mindest Unterhalt, vermutlich um mich zu ärgern oder aber um mich zu Erpressen.

Problem, wenn ich ihn jetzt mit Kind treffen sollte und er danach weil Mini so süß ist, mehr Kontakte möchte, dann keine richtige Grundlage mehr für begl. Umhänge habe.

Daher kann ich ihn gar nicht treffen jetzt.
Alle raten mir auch davon ab. Aber keiner weiß was ich machen soll.

Wenn ich ihn nicht zum Geld aufgefordert hätte, hätte er sich jetzt nicht gemeldet.

Wenn ich zum Amt gehe, kann es explodieren. Wer weiß was nach den beg umgangen passiert? Wer weiß an welchen Richter wir kommen.

Wer weiß ob ich alle Rechte verliere, die ich gerade habe. Ich sitze in der Zwickmühle.

Versteht ihr was ich meine?

Was ist mein nächster Schritt?
Ich danke euch so sehr.

1

So ganz versteh ich das nicht.

Meiner Meinung nach ist er nicht unterhaltspflichtig solange er nicht offiziell als Vater anerkannt ist.

Und warum sollte er alleiniges Umgangsrecht bekommen, wenn er sein sollte?


Das ganze ist echt verwirrend.

Würde also sagen: ab zum Anwalt und alles mal offiziell und für alle eindeutig regeln lassen.

2

Das tut mir leid. Das ist wirklich verzwickt.

Das JA sagte, ich solle ihn möglichst nicht die Va anerkennen lassen, damit er kein alleiniges Umgrecht bekommt. Die eine Kollegin meinte sogar,dass er dann gar keins bekommt, weil er ja offiziell nicht der Vater ist. Natürlich hast du Recht, er muss jezzt nicht zahlen, so wie er auch nicht das Kind sehen kann (theoretisch)

Sie sagte ich solle versuchen, ihn wieder um Zahlung zu bitten (nur kindesunterhalt, nicht mehr wie bisher) und hoffen, dass wir uns gut einigen können.

Jetzt will er aber Geld gegen Kind.

Bei der Vorgeschichte beginnt hier mein Dilemma.

Wie weit soll ich gehen? Sie sagte ich solle aufs Geld verzichten, wenn das geht.
Klar, ich kann neben meinem guten Job noch putzen gehen (meine das ernst,nicht abwertend) aber soll ich ihn wirklich so davon kommen lassen, wo ich eh schon alles zu 100 Prozent alleine mache? Und ist das fair für die Kinder, fürs Kind, dem ja Unterhalt zusteht?

Aber wenn ich ihn eintragen, ist das uU ein Boomerang. Was passiert dann? Bringe ich mein Kind in Gefahr? Wird er mich jetzt immer wieder Erpressen und jederzeit das Geld einstellen, sobald ich nicht so handle wie er?

4

Die Sache ist ganz einfach:

Willst du Geld, dann ist er auch offiziell der Vater. Punkt. Daran ist gar nichts verzwickt.

Warum er noch nicht beim Anwalt war, wo er doch das Geld hätte ist mir schleierhaft. Daran würde ich festmachen, scheint ihm ja nicht so wichtig zu sein.

Was ist denn für dich alleiniges Umgangsrecht?

weiteren Kommentar laden
5

Wie dringend brauchst du den Unterhalt?

Wenn du drauf verzichten kannst, würde ich an deiner Stelle wohl drauf verzichten. Null Kontakt, soweit möglich. Der Mann klingt nicht nach einer Bereicherung für euch. Wenn schon das Jugendamt dir rät, keine Vaterschaftsanerkennung zu machen, liegt viel im Argen.

Wenn du Unterhalt von ihm bekommst, wird er über kurz oder lang wohl auch die Vaterschaft anerkennen lassen. Umgang fordern. Und selbst, wenn er erstmal begleiteten Umgang bekommt, wird der irgendwann zu unbegleitetem Umgang. Eventuell beantragt der Mann sogar das gemeinsame Sorgerecht. Ob er es bekäme, ist eine andere Frage, aber das steht dann halt im Raum.

7

Die TE kann natürlich auf den Unterhalt verzichten. Trotzdem bleibt dem Vater die Möglichkeit, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, wenn sie sich weigert. Liegt keine Kindswohlgefährdung vor, dann bekommt sie Unterhalt, aber er als Vater auch das Kontaktrecht. Wenn es wirklich hart auf hart kommt, kann sie also nicht verhindern, dass der Vater Kontakt zum Kind hat (es sei denn es wäre wirklich irgendwas im Argen, aber sogar da gibt es häufig den begleiteten Umgang). Ich lebe zwar in Ö, aber die 8jährige Tochter einer entfernten Bekannten hat vorm JA behauptet, dass die Mutter sie geschlagen hätte (lebt beim Vater). Die Mutter hat nun nur mehr begleitetes Kontaktrecht.

LG

Bearbeitet von Katzi
25

Richtig. Der Weg vor Gericht steht dem Kindsvater jederzeit offen. Im Beitrag der TE klang es für mich so, als ob sein Interesse am Kind begrenzt sei und lediglich durch die Frage der TE nach Unterhalt wieder angefacht worden sei. Deswegen würde ich an ihrer Stelle erstmal zurückrudern und den Kontakt einstellen. Wenn sie Glück hat, erlischt sein Interesse wieder. Wenn nicht, tja, dann bleibt nur noch, vor Gericht eine Lösung zu finden, die das Kindeswohl so weit wie möglich berücksichtigt.

Begleiteter Umgang hat in Deutschland immer das Ziel, zum unbegleiteten Umgang zu werden, schrieb hier mal eine Mitarbeiterin des Jugendamts. Der ist also keine dauerhafte Lösung.

6

Hallo,

naja, wenn du möchtest, dass er Unterhalt bezahlt, dann sollte er sein Kind schon auch sehen dürfen - entweder er ist der Vater, dann hat er Pflichten aber auch Rechte. Oder er ist es nicht, dann hat er weder Rechte noch Pflichten.

Ich kenne eure Situation natürlich nicht genau, aber vorneweg: du musst ihm gegenüber gar nichts klar stellen, ich würde auf diese Nachrichten nicht antworten. Sollte es vors Gericht gehen, kannst du die Sache vor dem Richter klar stellen. Weiters ist es üblicherweise so, dass wenn tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung besteht, er das Kind sowieso nur begleitet sehen darf. Somit musst du dir auch keine Sorgen machen, dass etwas passieren könnte. Immerhin ist es ja auch irgendwo sein Recht. Auch wenn es Väter gibt, die echt A******* sind, so sind sie Väter und als Mutter kann man nicht sagen Unterhalt ja bitte, Umgang nein danke.

Ich weiß natürlich nicht, was genau vorgefallen ist, möchtest du es erzählen? Dann kann man dir auch besser helfen. Ich bin beim Begriff Kindswohlgefährdung auch ein bissl empfindlich, denn laut meinem Ex gefährde ich auch das Kindeswohl (indem ich mit dem Kleinen einmal im Monat bei meiner Mama bin, in deren Haus Hundehaare am Boden herum liegen oder indem mein 75jähriger Vater trotz seines hohen Alters meinen Sohn kurz nimmt, damit ich für 5
Minuten unter die Dusche kann). Sind es bei euch bloß solche Dinge oder liegt tatsächlich was im Argen, Gewalt oder so?

LG

Bearbeitet von Katzi
8

Also irgendwie musst du dich schon entscheiden:
Entweder er soll der Vater sein, er zahlt Unterhalt, dann darf er aber auch das Kind sehen und du musst einem Vaterschaftstest/ Vaterschaftsanerkennung zustimmen, falls er das möchte.

Oder du willst keinen Kontakt von ihm zum Kind, dann darfst du aber auch nicht auf Unterhalt bestehen.

Nur Geld haben wollen, aber Kontakt unterbinden, das geht deinerseits nicht.

Es sei denn, es liegt Kindeswohlgefährdung vor. Du schreibst was von K1. Wer ist das und was ist da passiert? Hast du Beweise? (Nachrichten, Fotos, ...) Das solltest du alles sammeln/ dokumentieren/ aufschreiben.
Auch "Nebenschauplätze" wenn es relevant ist

Was genau ist dein "Problem" bezgl Eskalation?
Dass er das Kind nutzt, um dich zu treffen? Oder dass er gewalttätig gegenüber dem Kind wird?

Vielleicht kannst du da nochmal konkretisieren, damit es klarer wird?

9

Hole dir Hilfe.

Dir steht Geld zu für eine Rechtsberatung. Frage bei Profamilia wie du an das Geld kommst vielleicht machen die auch Beratung.

Lass dich aber in Bezug auf diesen Mann auf nichts ein. Kein Treffen mit irgendeinem Kind und ihm.

10

>> Ich habe mich mehrfach beraten lassen, es hieß ich solle eine VA rauszögern, es am besten lassen, weil er dann irgendwann alleiniges Umgangsrecht haben würde. <<

Wer hat Dich denn beraten? Das ist doch ziemlicher Käse. Wenn der KV will, kann er jederzeit ein Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung anstreben und ob er das alleinige Sorgerecht bekommt ist eine ganz andere Frage und vor dem von Dir geschilderten Hintergrund eher unwahrscheinlich.

Fakt ist aber, dass er ein Recht auf Umgang mit seinem Kind zu hat, genauso wie Du (bzw. Dein Kind) das Recht auf Unterhalt. Es sei denn er gefährdet das Kindswohl. Aber darüber werden dann offizielle Stellen entscheiden.

Deinen ersten Passus verstehe ich nicht ('Beitrag weiter unten' ist ein bisschen sehr ungefähr): K1 ist nicht von ihm? Wieso wirft er Dir dann vor, ihm beide Kinder vorzuenthalten?

Grüsse
BiDi

11

Keine Ahnung was vorgefallen ist, aber ich finde es unmöglich die dicke Kohle einzustecken, aber die Vaterscahftsanerkennung und das Vater sein zu verhindern. Entweder du hast so große Angst vor ihm, dann hättest du den Kontakt einstellen und auch nicht über Geld Kontakt halten sollen...oder er ist eben keien mega Gefahr, dann ist er Vater...und Väter sind keine Goldesel. Ich hätte das an seiner Stelle keinen Tag mitgemacht und für mich klingt es unmöglich was du machst.

13

Bitte fair bleiben. Er wollte die Vaterschaft nicht anerkennen. Er wollte nicht Vater sein. Das Kind kennt ihn nicht. Jetzt wo ich ihn ums Geld bitte, will er das Kind sehen.

Alternativ, jetzt wo er mich nicht mehr zurück will, zahlt er nicht mehr.

17

Er MUSS zahlen. Aber genauso darf er das Kind sehen. Auch wenn er es bis jetzt nicht sehen wollte, kannst du ihm nicht einfach das Kind verwehren (und dem Kind nicht einfach den Vater verwehren).

Ihr könnt es natürlich beide dabei belassen, dass die Vaterschaft nicht anerkannt ist. Dann hat er kein Kontaktrecht, aber dann hast du auch kein Recht auf den Unterhalt. Verhindern kannst du es aber nicht. Wenn er wirklich möchte und du dich weigerst, wird er ein Verfahren einleiten um seine Rechte geltend zu machen.

LG

Bearbeitet von Katzi
weitere Kommentare laden
12

Der nächste Schritt ist die Vaterschaftsanerkennung. Die hätte längst erfolgen müssen.

Da der biologische Vater deines Kindes nicht der rechtliche Vater des Kindes ist, ist er nicht zu Unterhalt verpflichtet. Nicht der Vater erpresst dich, du erpresst ihn. Du erpresst diesen Mann Gelder an dich zu zahlen. Unterhalt kann er erst zahlen, wenn die Vaterschaft anerkannt wurde.

Von was genau willst du dich rein waschen?
Personenstandsfälschung?
Erpressung?

14

Er wollte die Vaterschaft nicht anerkennen. Er wollte nicht Vater sein. Er kennt das Kind nicht. Er erpresst mich, dass ich ihn zurück nehmen soll. Es ging nie ums Kind. Jetzt wo er mich nicht mehr zurück haben will, zahlt er nicht mehr. Auf meine Bitte unterhalt zu zahlen, will er das Kind sehen.
Bisher habe ich ihm nie den Umgang verweigert, obwohl er kein Recht dazu hatte. Moralisch sehe ich das anders. Er ist nunmehr der Vater, wenn auch nicht auf dem Papier. Ich habe aber zu Recht Angst ums Kind.

16

Was ist denn mit K1 vorgefallen, dass du Angst hast? Es gibt ja auch die Möglichkeit des begleiteten Umgangs, wenn wirklich was kindeswohlgefährdendes war.

LG

weitere Kommentare laden
49

Bei Vaterschaftsanerkennung bzw Feststellung ist der Unterhalt rückwirkend bis zur Geburt fällig. Wenn du also jetzt auf das Geld nicht angewiesen bist, kannst ruhig ein paar Jahre warten. Wäre wahrscheinlich auch die beste Lösung, damit die Lage sich beruhigt.

Was machst du wenn er stirbt oder vom Radar verschwindet?

Andererseits kann er, wenn er unbedingt will, den Test selbst einklagen. Da musst du dich rechtlich beraten lassen.