Wohngeld

Folgendes
Mein Partner und ich trennen uns.Wir haben einen gemeinsamen Sohn.Er zieht aus und sucht sich eine neue Wohnung ich bleibe in der jetzigen wohnen.Aktuell befinde ich mich noch in Elternzeit bis Ende Januar 24.Danach werde ich Teilzeit höchstens 20-25 std. Die Woche arbeiten.
Kann mir jemand erklären wann und wie ich Anrecht auf Wohngeld habe?
Ich habe überwiegend mein Kind bei mir wohnen+Betreuung.
-wohnungsgröße?
-haben Lebens/Berufsunfähigkeitsversicherungen Einfluss auf Wohngeld?
-Unterhalt vom Partner?
Freue mich über antworten :)

1

Hallo,

Es gibt im Netz Wohngeldrechner, da kannst du Deine Daten eingeben. Die Größe der Wohnung ist egal, es geht nur noch nach Miete. Da kommt es darauf an wo Du wohnst.

Unterhalt zählt zum Einkommen.

Liebe Grüße
Sunny

2

Hallo

Als erstes steht dir Unterhalt zu und eurem Kind. Wenn dieser und das EG und das Kindergeld nicht reichen um euren Bedarf( ist ca in der Höhe wie Bürgergeld) plus angemesse Miete und Nk nicht reichen, kannst Wohngeld und Kinderzuschlag oder Bürgergeld beantragen.