Kann Familiengericht einfach Umgang entscheiden?

Ich hatte am Mittwoch einen Termin zur Umgangsregelung mit dem Kindsvater.
Aus verschiedenen Gründen, bin ich für einen begleiteten Umgang.
Dies wurde mir bei so einer Familie wie die des Kindsvaters von vielen Seiten geraten.

Ich bin zum Termin nicht erschienen, aber entschuldigt.
Der Kindsvater setzt mich massiv unter Druck, beleidigt und bedroht mich. Das weiß auch das Familiengericht.
Nun wurde ja aber meine Sicht der Dinge leider nicht geschildert.
Es war mein 1. Gerichtstermin und ich bereue es nicht erschienen zu sein.
Mir war nicht klar, dass über meinen Kopf hinweg was entschieden wird, ich wollte eigentlich eine einzelne Anhörung aber offensichtlich habe ich nicht das Recht dazu.

Nun wurde ein gerichtlicher Vorschlag erarbeitet, bei dem der Kindsvater das Kind alleine bekommt am Wochenende.

Was passiert nun wenn ich dem nicht zustimme? Erhalte ich denn dann die Chance alleine angehört zu werden, gibt es nochmal einen gemeinsamen Termin mit dem Kindsvater oder kann dann das Familiengericht einfach so ohne nochmal alles zu prüfen ein Urteil fällen?
Kann das Familiengericht ohne meine Sicht der Dinge angehört zu haben einfach so ein Urteil fällen?
Bisher wissen Sie ja gar nicht meine genauen Gründe warum ich für einen begleiteten Umgang bin.
Meine Anwältin war zwar vor Ort aber hat bei Weitem nicht das alles erzählt was in der Vergangenheit passiert ist.

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Ja, das Gericht kann einfach entscheiden.

Da deine Gründe fürs Fernbleiben anscheinend nicht so gravierende waren war es sehr dumm, nicht dort hin zu gehen und vermittelt den Eindruck, dass es alles nicht so wichtig war für dich…

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Ich hatte ein ärztliches Attest vorgelegt, was aber nicht akzeptiert wurde.

Dort stand, dass es mir nicht möglich ist momentan mit meinem Ex in einem Raum zu sein, was auch der Wahrheit entspricht. Ich habe Angst vor ihm.

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Ihr seid in einem Gericht mit x anderen Menschen, er kann dir da gar nichts tun.

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Also am besten stellst du all diese Fragen deiner Anwältin, dafür hast du sie ja :)
Hat sie dir nicht erklärt was nun passiert und welche Möglichkeiten du hast?

Du hast deine Chance gehabt deine Sicht der Dinge zu berichten, hast sie aber verwirken lassen indem du nichtcgrkommen bist.

Du sagst du bereust es, daher gehe ich davon aus, dass die Gründe für dein Fernbleiben nicht so dramatisch waren?

Die Gerichte können leider auch nicht auf alle warten, dann hätten sie ja nichts anderes mehr zu tun, also ja, ein Urteil kann theoretisch auch in Abwesenheit gesprochen werden.
Normalerweise kannst du ja Berufung einlegen. Again - sprich mit deiner Anwältin.


Ist der KV denn auch dem Kind gegenüber irgendwie aggressiv oder so oder lebt nur ihr beide im Streit?

Bearbeitet von EatSleepRepeat
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Ich habe mit dem Kindsvater eigentlich gar keinen Streit. Der Streit resultiert nur daraus, dass ich unsere Tochter ihm eben nicht alleine geben möchte.

Sie kommt andauernd verletzt nach Hause, ich weiß schon während unserer Beziehung, dass er lieber auf sein Handy schaut als nach ihr. Mein Ex-Schwiegervater schließt sich mit ihr im Schlafzimmer alleine ein, hat ihr einen Knutschfleck auf der Brust verpasst.
Kindsvater wohnt im Haus seiner Eltern, mein Ex-Schwiegervater hätte also freien Zugriff auf sie ohne begleiteten Umgang. Zudem darf das Kind im Auto auf der Rückbank rumlaufen bei dieser Familie, sie wird nicht angeschnallt. Und lauter solche Sachen.

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Ist das Jugendamt involviert? Sind diese Sachen dokumentiert?
Weiß noch jemand davon?

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"Was passiert nun wenn ich dem nicht zustimme?"

Der KV kann das Kind mit der Polizei bei dir abholen.

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Ganz bestimmt nicht bei einem Vergleichsvorschlag bei dem ich 2 Wochen das Recht habe zuzustimmen oder nicht

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Dann gibt es doch auch gar kein Urteil, was soll denn dann der ganze Thread?

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Hey!

Bei keinem der Punkte ist es eine angemessene Reaktion, dem kv den Umgang zu verbieten.
Vom Opa und dem Knutschfleck hast du berichtet- was hast du seitdem getan? Warst du beim Arzt, ist der Fleck attestiert, Anzeige erstattet?

Liebe Grüße
Schoko

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Ich verbiete ihm den Umgang nicht.
Ich möchte nur, dass er begleitet statt findet, solange meine Tochter noch nicht reden kann.
Sie darf dort auch auf dem ungesicherten Garagendach rumlaufen.
Im Wohnhaus ist auch eine Schimmelproblematik und Ameisenbefall im Badezimmer.
Von einem Verbot des Umgangs war hier nie die Rede.

Lg

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Dann präzisiere ich: den alleinigen Umgang verbieten.

Der Opa ist wirklich ein Problem, das klingt richtig gruselig. Da ist die Frage, was da bisher angegangen wurde.

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Hast Du denn dem Gericht vorab mitgeteilt, aus welchem Grund Du nicht erscheinst und wie Du Dich äußern möchtest?

Dass die deutschen Gerichte heillos überlastet sind, ist ja bekannt. Da würde ich als Richter vermutlich auch verschnupft reagieren, wenn mir ein Anwalt beim Termin mitteilt "meine Mandantin erscheint heute nicht, sie ist aber mit einer Einzelanhörung einverstanden."

Das waren dann ja noch mindestens zwei Termine für eine einfache Angelegenheit, für die ein einzelner Termin anberaumt war.

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Ja ich habe ein ärztliches Attest vorgelegt worauf stand, dass es mir nicht möglich ist meinen Ex persönlich zu treffen.
Zudem Screenshots geschickt in denen er mich massiv beleidigt und bedrohte.

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Du,es können sogar Urteile beschlossen werden,die dir nicht passen,wenn du dabei bist 😬

Also ja,das geht .

Und ein wirklicher Grund fern zu bleiben,ist es nicht .du bist ja bei Gericht,und da wird die sicherlich nichts passieren.ja...auch,wenn es verdammt schwer fällt.aber da geht das wohl des Kindes definitiv vor

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Ich meine, wenn deine Anwältin vor Ort war und dich somit vertreten hat, kann das Gericht schon in oder trotz deiner Abwesenheit ein Urteil fällen. Wenn deine Anwältin jetzt nicht alles geschildert hat, so liegt der „Fehler“ bei ihr, nicht beim Gericht. Eine Art Einzelanhörung wird es nicht geben, denn dein Ex muss ja auch die Chance bekommen, zu dem von dir Behaupteten Stellung zu nehmen. Dass du diese Chance, die du ja hattest, nicht persönlich bzw nur durch deine Anwältin wahrgenommen hast, war deine Entscheidung, auch wenn (für dich) begründet.

LG

Bearbeitet von Katzi
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Was du dir auch immer dabei gedacht hast mit dem Attest, es war eine verdammt blöde Idee. Und dein Fehler fliegt dir jetzt vor die Füße. Das ist unglaublich dumm gelaufen und das hast du jetzt gemerkt. Es wurde entschieden und daran musst du dich halten. Am besten redest du nochmal mit deiner Anwältin ob sie gegen das Urteil nochmal Einspruch einlegen kann oder sowas. Aber das wird an der Sache nichts ändern und einfach nur viel Geld kosten.

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Find ich auch. Zumal ja vor dem Gericht normalerweise eine Durchsuchung statt findet, also die Angst, dass er dir was antuen könnte dort, ist ja wirklich irrational.

Ich verstehe dich zwar, denn ich wollte auch nicht zum Gerichtstermin mit meinem Ex, weil er mir auch mehrmals gedroht hat. Aber ich dachte mir Augen zu und durch - alles andere hätte unseriös gewirkt.

LG

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Es ist kein Urteil sondern ein Vergleichsvorschlag, dem ich zustimmen soll.
Bei einem Urteil würde ich Einspruch einlegen.

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Wenn ich mich recht erinnere hattest Du hier VOR dem Termin schonmal geschrieben und da auch gesagt das Du nicht zu diesem Termin erscheinen möchtest. DA wurde Dir schon geraten hinzugehen weil nicht erscheinen eine ganz schlechte Idee ist.
Tja, das fällt Dir jetzt auf die Füsse.
Du hättest die Chance gehabt das Ganze zu Deinen Gunsten zu drehen, Du hast diese Chance nicht wahrgenommen.

Im Gericht kann Dein Ex Dir schonmal garnichts. Du hättest die Drohungen sichern und/oder dokumentieren sollen und hättest vor Gericht damit noch einen weiteren Punkt für(!) Dich vorbringen können.
Aber so hast Du in Kauf genommen einen ganz schlechten Eindruck zu hinterlassen und hast Deinem Ex damit Tür und Tor geöffnet um dort sagen zu können was immer er will ohne das jemand das widerlegt.

Für's erste wirst Du Dich dieser Entscheidung dann wohl beugen müssen. Denn gibt es ein Urteil und Du widersetzt Dich dem holt Dein Ex euer Kind womöglich mit der Polizei ab. Das dann leider zu Recht.
Ob Du langfristig die Möglichkeit hast dagegen noch vorzugehen... das wirst Du wohl mit Deiner Anwältin besprechen müssen.

Und für's nächste mal - Augen zu und durch. Mit Zuhause bleiben erreichst Du garnichts für Dein Kind, im Gegenteil.