Ex zieht aus ich möchte hier wohnen bleiben

Hallo zusammen ,

mein Ex und ich haben uns getrennt nun sucht er eine Wohnung. Ich möchte gerne in der Wohnung bleiben da ich unseren Sohn hier auf dem Dorf im Kindergarten angemeldet habe und auch hier arbeite.

Laut Amt ist die 3 Zimmer Wohnung zu teuer mit knappen 90qm
Die Kaltmiete sind 575€.

Nun weiß ich nicht wie ich vorgehen soll oder muss um zu wissen was das Amt mir dazu bezahlt. Ich bekomme nur aufgestockte Leistungen da ich noch in Elternzeit bin.

Hier gibt es aktuell keine Wohnungen. ( Haben 2 Jahre nach einer Wohnung hier gesucht).

Wäre über jeden Tipp dankbar

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wart ihr verheiratet? wie alt ist euer Kind!

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Nein wird sind nicht verheiratet. Er wird im Mai 3

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Es gibt eine Karenzzeit von einem Jahr, in dem die Miete auch dann gezahlt wird, wenn sie nicht den Angemessenheitsrichtlinien entspricht. Nach diesem Jahr bekommst du eine Aufforderung zur Kostensenkung, d. h. du musst dir eine günstigere Wohnung suchen. Dafür hast du sechs Monate Zeit. Wenn du schreibst, es gebe bei eich keine oder kaum Wohnungen, dann musst du dem Jobcenter nachweisen, dass du aktiv nach einer Wohnung suchst. Kopien und Screenshots von Wohnungen, um die du dich beworben hast oder auch Annoncen aus Zeitungen ausschneiden und jeweils dazu schreiben, warum es nicht geklappt hat. Da die Angemessenheitskriterien häufig sehr realitätsfern sind, hast du gute Chancen, in deiner Wohnung bleiben zu können. In einer Reportage über die Situation auf dem Münchner Wohnungsmarkt, war ein Alleinerziehender Vater, der über Jahre keine entsprechend günstige Wohnung gefunden hat, weil es schlicht kaum welche gibt. Und wenn, dann gibt es mehrere hundert Mitbewerber. Er musste dem Jobcenter aber alle sechs Monate nachweisen, dass er sich bemüht hat.

https://www.hartziv.org/karenzzeit-beim-buergergeld/

Wenn das Jobcenter Stress macht, gehe zu einer Beratungsstelle oder besorge dir einen Beratungsschein für eine rechtsanwaltliche Beratung. Lasse Bescheide und Behauptungen überprüfen, die Jobcenter sind überfordert und machen viele Fehler und kennen die sich ständig verändernden Gesetze nicht. Gerade durch das Bürgergeld hat sich wieder vieles verändert.

Bearbeitet von boaboa
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es gibt bezahlbare Wohnungen in der Stadt, aber da möchte ich ungern wieder zurück. Dann muss ich meinen Sohn erneut im Kindergarten anmelden und wieder ein Jahr warten bis ich arbeiten gehen kann.

Ich habe 2 Jahre auf die Wohnung gewartet. Naja Mal schauen wie ich dass alles regeln kann bin auf jeden Fall Dankbar für die Antwort

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Wenn es bezahlbare Wohnungen gibt, wirst du umziehen müssen.
Oder gehtst du dann mehr arbeiten?

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Bekommst du denn noch Bürgergeld wenn du wieder arbeitest?

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Denke auch daran, daß er Unterhalt zahlen muss. Das geht vor Sozialleistungen!

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Hallo 🙋🏻‍♀️

Ich bin Sachbearbeiterin im Jobcenter, quasi von der Quelle.

Also seit Einführung Bürgergeld ist es so, dass du eine Karenzzeit von einem Jahr hast, in denen die Kosten der Unterkunft in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Zu beachten ist, dass das nicht für die Kosten der Heizung gilt, diese dürfen auch in dieser Zeit auf die Angemessenheit gekappt werden. Vorteil ist jedoch, dass die Heizkosten vom Bundesweiten Heizspiegel, durch eine Preisveränderungsrate aktuell zu Gunsten der Kunden, nach oben korrigiert werden.

Nach der Karenzzeit wirst du zu den unangemessen Hohen Kosten belehrt. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Kosten ein weiteres halbes Jahr berücksichtigt werden. Erst danach werden diese auf die Grenze der Angerichtet gekappt.
Kannst du jedoch nachweisen, das es keinen Angemessenen Wohnraum gibt, können die Kosten als Einzefallentscheidung auch weiterhin berücksichtigt werden.

Du hast jetzt also erst mal 1 1/2 Jahre Zeit in denen die tatsächlichen Kosten übernommen werden.
Bis dahin hast du eventuell eine neue Wohnung gefunden, oder kannst nachweisen, dass es keine gibt. Ansonsten bekommst du nur noch die Kosten bis zur Grenze der Angemessenheit.
Zum Umzug zwingen kann sich keiner. Weil du als Bürger Verträge schließen darfst wie du lustig bist und das gilt auch für Mietverträge.

Wenn du aber nach der Elternzeit arbeiten gehst und nur noch aufstockend Leistung bekommst, dann lohnt es auf jeden Fall zu prüfen, ob du mit Kinderzuschlag und Wohngeld nicht sogar mehr Geld bekommst (Kindergeld und Kinderzuschlag werden beim Wohngeld nicht angerechnet).
Dann hast du, wie beim Jobcenter, auch Anspruch auf Bildung und Teilhabe (Mittagessen in der Kita etc.) und kannst prüfen lassen, ob du Hilfe zur Übernahme der Kita-Gebühren hast.

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Natürlich kannst du Verträge schließen, wie du lustig bist. In der Realität wird dir aber kaum ein Vermieter eine Wohnung ohne Sicherheiten vermieten und seinerseits eine Garantie vom Jobcenter wollen. Und du musst den Mietvertrag bevor!!! du ihn unterschreibst beim Jobcenter vorlegen, auch wenn die Miete angemessen ist.

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Und das von einer Leitung Jobcenter 🤦🏻‍♀️
Da kann ich verstehen, warum die Bürger schlechte Erfahrungen mit dem Jobcenter machen.

Den Mietvertrag VOR Unterschrift im Jobcenter vorzulegen entbehrt jeglicher Gesetzeslage. Das einzige was die Bürger machen müssen ist die Angemessenheit vorab prüfen lassen, durch Vorlage des Wohnungsangebotes. Ist sie angemessen gibt es die Zustimmung zur Übernahme der Kosten und die Berechtigung zum Darlehen für Kaution und Übernahme der Umzugskosten -insofern der Umzug notwendig war-.
Ist die Wohnung unangemessen, wird die Übernahme der tatsächlichen Kosten abgelehnt -der Anspruch auf Darlehen Kaution und Übernahme Umzugskosten erlischt- und es verbleibt bei der Übernahme von lediglich angemessenen Kosten. Der Rest ist durch den Bürger selbst zu zahlen. Darf gern im Paragrafen 22 SGB II nachgelesen werden.

Bearbeitet von SB Jobcenter
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Der Vermieter muss erstmal einverstanden sein, dass du bleibst, dazu musst du nachweisen, dass du die Miete zahlen kannst.
Ihr müsste den bestehenden Vetrag ja quasi kündigen und einen neuen erstllen lassen,
Dabei könnte der Vermieter auch die Miete anheben.
Als Vermieter möchte ich immer die Sicherhiet, dass Miete und Nebenkosten bezahlt werden können, heute üblicherweise per Einkommensnachweis.

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Eine alleinerziehende Freundin hat ein Zimmer untervermietet, als der Mann ausgezogen ist vielleicht denkst du darüber mal nach.