Welche Inhalte in Vollmacht

Hallo zusammen,

da wir gemeinsames Sorgerecht haben, möchten der Kindsvater und ich (im Rahmen einer Mediation und mit einer Familienanwältin) uns eine gegenseitige Vollmacht ausstellen, was insbesondere mir das Leben erleichtern soll. Wer hat so etwas und was und wie habt ihr geregelt?
Mir fallen zB ein: Arztangelegenheiten, Bankangelegenheiten, Beantragung von Pässen/Personalausweisen, Schulanmeldung, Vereine usw.
Im Innenverhältnis besteht eine Verpflichtung zur vorherigen Abstimmung. Urlaube und Schulummeldungen haben wir bewusst ausgeklammert.
Habt ihr noch Tipps? Danke!!!

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Hallo,
einiges davon brauchst du nicht, anderes gilt nicht.
Arztangelegenheiten brauchst du nicht. Du darfst als Sorgeberechtigte grundsätzlich mit deinem Kind zum Arzt gehen. Dazu braucht es keine Vollmacht vom 2. Elternteil. Ausnahmen von dieser grundsätzlichen Regel gelten für: geplante, nicht zwingend medizinische notwendige Operationen (zumindest theoretisch … in der Praxis wurde ich hier nie gefragt), humangenetische Untersuchungen (hier ist aber die Anwesenheit beider biologischen Elternteile Pflicht) und auch der Psychiater (hier gibt es keine Untersuchung ohne Zustimmung beider Elternteile, allerdings will der Psychiater auch beide Elternteile sehen und mit ihnen die gesamte Familienanamnese besprechen) … bei allen anderen Ärzten und Fachärzten ist das nicht nötig. Beide Sorgeberechtigte dürfen mit dem Kind zum Arzt gehen.

Bankangelegenheiten ist ebenso sinnlos. Die Bank akzeptiert eure private Vollmacht nicht. Hier geht es um das Geldwäschegesetz. Wollt ihr ein Konto/Sparkonto/… für euer Kind eröffnen, müsst ihr beide bei der Bank erscheinen (nicht unbedingt zum gleichen Zeitpunkt) und dort eigenhändig vor der Bankangestellten die Formulare unterschreiben und euch ausweisen. Im weiteren Verlauf haben beide Sorgeberechtigte die Vermögenssorge. Da braucht es gar keine extra Vollmacht. Die Vermögenssorge gibt ja schon jedes Recht.

Beantragen vom Reisepass. Das funktioniert ausschließlich mit Vollmacht des 2. Sorgeberechtigten + AKTUELLER (!) Ausweiskopie. Allerdings gibt es dafür spezielle Formulare von den Bürgerämtern. Der 2. Sorgeberechtigte unterschreibt hier keine Blanko-Vollmacht, die ewig gilt, sondern eine Vollmacht, die tatsächlich nur für diesen einen Zeitpunkt gilt. Genau nachlesen kannst du das auf der Homepage eurer Gemeinde. Eigentlich steht das dort beschrieben.
Beantragen vom Personalausweis. Das kann entweder das Kind allein im entsprechenden Alter (ab dem 16. Lebensjahr), oder es gilt die gleiche Regel wie beim Reisepass.

Zur Schulanmeldung kann ich gar nichts genau sagen. Wir haben die tatsächlich beide immer gemeinsam vor dem Schulleiter unterschrieben. Aber ob das so Gesetz ist, weiß ich nicht.

Verein wird sicher so funktionieren, aber eine Unterschrift reicht hier vollkommen aus. Es ist aber eine zusätzliche Absicherung für dich…allerdings auch für ihn. Bedenke, dass er auch damit schalten und walten kann, wie er will.

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Kann ich mich nur anschließen.

Wirklich beide Unterschriften waren nur nötig bei Schulanmeldung und Hort.
Wir haben ein Konto fürs Kind, aber da können wir beide drauf zugreifen. Das unterschreibt man ja in dem Moment.
Wir haben auch ein Konto für laufende Kosten, das läuft auf mich und der Vater hat dann direkt über das Konto eine Vollmacht bekommen.

Urlaube machen wir immer wenn es nötig ist, für den Ausweis gibt es eine Vollmacht in diesem Fall. Keine Generalvollmacht.