„Uneheliches Kind“ - Vorsicht lang!

Hallo, ich habe ein kompliziertes Anliegen.

Ich verheiratet - war mit meinem Ehemann getrennt und in dieser Zeit bin ich ungewollt schwanger geworden. Nach langen Gesprächen (gemeinsamen Kindern) haben wir uns entschlossen die Ehe weiter zu führen - er akzeptiert das „uneheliche“ Kind - wir sind trotz solcher Umstände wieder mega glücklich.
Nun meldete sich der KV - mit Anforderungen bzw stellt mich vor vollendete Tatsachen - die er für richtig hält und diese auch ausgeführt werden soll - um das kurz zu nennen:

•er will wissen wann ich Termine habe.alle Ergebnisse etc / wo ich das Kind zur Welt bringe, wer mich ins Krankenhaus fährt etc
•er will bei der Geburt dabei sein
•er hat schon einen zweiten Vornamen für das Kind
•das Kind soll zwei Nachnamen haben (glaub das geht auch gar nicht?!)
•er will ohne jegliche regeln was auch immer er damit meint das Kind oft sehen/ besuchen/spazieren etc
Auch über Übernachtung hat er sich Gedanken gemacht und Urlaub und Feiertage.

Ich bin total perplex. Nach ein paar Nachforschungen im Internet (erstmal) bin ich auf einige Sachen gestoßen, dass er z.b - solange das Kind nicht auf der Welt ist, gar keine Anrechte hat sofern ich das nicht ausdrücklich möchte. Auch habe ich gelesen - dass mein Mann automatisch als Vater eingetragen wird. Kennt sich da jemand aus? Was bedeutet das für uns als Eltern - was darf er für Ansprüche stellen?

Ich möchte dem Vater das Kind nicht vorenthalten, um das klar zu stellen - aber ich möchte alles geregelt und durch das Jugendamt laufen lassen.

Danke schonmal fürs lesen!

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Er hat kein Recht darauf, über deine Termine und Ähnliches informiert zu werden. Meines Erachtens würde der Anstand es gebieten, ihn über wichtige medizinische Informationen zu informieren. Er hat auch kein Recht darauf, bei der Geburt dabei zu sein. Das entscheidest du selbst. Zwei Nachnamen gehen nicht nach deutschem Namensrecht. Auch beim Namen hat er relativ wenig Chancen seine Vornamenswahl rechtlich durchzudrücken, aber auch hier fände ich es durchaus angemessen, dass man zumindest mit ihm darüber spricht. Für den Umgang müsst ihr eine Regelung finden. Er kann nicht immer kommen, wenn er will und dann spazieren gehen, aber auf Dauer wird das Kind sicherlich auch bei ihm übernachten (natürlich erst nach der Babyzeit), wenn es keinen Grund gibt, anzunehmen, dass er dem Kind schadet.

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Genau das hab ich ihm auch geschrieben, dass er nicht einfach irgendwas beschließt und ich nach seiner Pfeife tanze, er will auch alles ohne Jugendamt klären etc. Aber das wird wohl nichts, wenn ich so lese was er sich vorstellt. Und ich soll am besten gleich Unterhaltsvorschuss beantragen - ohne irgendwelche Erklärungen, dass hat er nämlich so beschlossen! Ich bin irgendwie fix und fertig!

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Reg dich nicht so auf. Bringt doch nix. Das meiste hat keine Substanz. Schreibt ihm einfach zurück, dass die meisten seiner Beschlüsse rechtlich nicht zu halten sind und substanzlos und dann beschließt Du einfach dich davon nicht weiter beeindrucken zu lassen weil das so von eurer seine beschlossen nicht läuft. Fertig! Umgang wenn das Kind da ist sicher, aber ohne JA bei eurer Konstellation wird das nicht klappen. Da würde ich mich gar nicht heiß machen. Er muss schon bereit sein es vernünftig zu regeln. Nach den Rechten krähen, aber die Pflichten ignorieren, funktioniert so nicht.

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Da würde ich einen Anwalt mit dazu nehmen. Beratung kostet noch nicht die Welt, dafür habt ihr sichere Klarheit.

Die Frage ist nicht so sehr wer der biologische Vater ist, sondern wer der rechtliche Vater ist.
Unterhalt, Rechte, Pflichten.

Ohne Ehe müsste der biologische Vater ja auch erst mal die Vaterschaft anerkennen.
Da du noch verheiratet bist, wäre ja der Ehepartner der eingetragene Vater. Wollt ihr das dann so lassen? Soll der biologische Vater auch der rechtliche Vater werden?
Dazu würde ich mich beim Anwalt beraten lassen! Welcher der beiden müsste die Vaterschaft anfechten? Der Ehemann, weil er glaubt, dass er nicht der Vater ist ? Der biologische Vater? Könnte dieser in eine bestehene Ehe reingrätschen?

Wer kann darf sollte, darf nicht was tun.
Das würde ich den Anwalt fragen.

Dann auch zu Rechte und Pflichten. Umgangsrecht, Unterhaltspflicht.
Was, falls es doch zur ehelichen Trennung kommt? Kommt dann dein Mann doch noch auf die Idee, nicht mehr zu wollen? Kann er das später immer noch anfechten oder gibt es eine Frist ab dem Moment, wo er davon erfährt?

Was erzählt ihr dann dem Kind? Da sollten alle an einem Strang ziehen.
Wie geht ihr innerhalb der Ehe damit um, wenn der biologische Vater immer wieder Forderungen stellt? Ich finde es super, dass er sein leibliches Kind sehen können darf. Hier allerdings noch mal klare Beratung zu Rechten. Z.B. wenn der rechtliche Vater das Sorgerecht hat, der biologische nicht. Wie geht ihr dann in der Ehe damit um, wenn einer von beiden Druck aufbaut und du bereit wärest nachzugeben? Käme es dann zum "Hahnenkampf"? Friedlich miteinander kann klappen. Durchaus. Nur schwer vorstellbar, wenn einer von ihnen schon direkt mit Druck und Forderungen anfängt.

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Danke für deine Antwort, wir wollen uns jetzt auch einen Anwalt suchen und uns beraten lassen. Der rechtliche Vater - wäre mein Ehemann. Er weiß das er nicht als Leiblicher Vater in frage kommt, dass ist schon alles geregelt. Das andere ist jetzt das mit dem leiblichen Vater. Natürlich soll er sein Kind sehen und kennenlernen- aber unter geregelten Umständen. Was er scheinbar nicht will - weil ich ihm keine Steine in den Weg legen soll. So seine Aussage..... deswegen, suche ich nach Gleichgesinnten oder die auch Erfahrungen haben....

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Zunächst ist dein Mann der rechtliche Vater. Es klingt ja durchaus so als wäre der biologische Vater gewillt, der rechtliche Vater zu werden.

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Ohje, das klingt nach einem unangenehmen, aufdringlichen Zeitgenossen.

Jegliches Vorgehen würde ich mit einem Anwalt klären. Der Typ macht den Eindruck, als ob er noch in Zukunft ziemlich unbequem werden kann.

Vermutlich würde ich dazu tendieren, klare Grenzen zu ziehen, sonst wird er ziemlich übergriffig werden.
Solche Untersuchungen finde ich sehr intim- da würde ich ihn nicht bei rumspringen haben wollen. Er würde vielleicht die Info erhalten, dass alles ok ist. Aber mehr auch nicht. Dafür ist er mir zu aufdringlich.

Interessanter wäre aber, welche Möglichkeiten er hat, um hinterher Dinge einzuklagen- ein Wechselmodell bspw. Das würde ich vorab klären und entsprechend bedenken.
Aber zum Namen hat er nichts beizutragen, wenn du das nicht möchtest, und zu irgendwelchen Dingen vor der Geburt auch nicht.
Allerdings würde ich den Umfang mit dem Jugendamt regeln- sonst meint er später, bei euch rumzuspazieren, wie ihm beliebt.

Viele Grüße
Schoko

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Doppelnamen, die sich aus den Nachnamen beider Eltern zusammensetzen, gibt es nicht mehr. Das Kind wird euren Ehenamen erhalten.

Mir scheint, als würde sich der Typ ohne Sinn und Verstand Forderungen zusammenspinnen :(

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Er will bei der Geburt dabei sein- macht er sich gar keine Gedanken über deine Bedürfnisse?

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Hallo,
so wie du den Vater beschreibst, wird er auf keinen Fall auf seine Rechte gegenüber dem Kind verzichten. Mag sein, dass er derzeit Grenzen überschreitet, nur indem du über seinen Kopf hinweg festlegst, dass der rechtliche Vater dein Mann ist, tust du nichts anderes. Nichts, aber wirklich gar nichts in deiner Erklärung deutet darauf hin, dass der Vater einer Adoption zustimmen würde.
Ja, du hast recht. Das Kind wird als eheliches Kind von dir und deinem Mann geboren. Nur der leibliche Vater hat NULL Rechte und Pflichten am Kind, wenn das so ist. Mal abgesehen davon ist es Urkundenfälschung. Jeder der betroffenen Personen kann die Vaterschaft anfechten. Danach ist der leibliche Vater eingetragen und somit auch der rechtliche Vater.
So wie du ihn beschreibst und er mitbestimmen möchte, würde ich eher darauf tippen, dass der Vater noch das GSR beantragt.

An deiner Stelle würde ich die Frage der Vaterschaft einfach bis nach der Geburt offen lassen. Natürlich nur, wenn dein Mann zustimmt. So ist erstmal dein Mann der Vatet und die Namenswahl hat sich damit erledigt. Im Krankenhaus kannst du direkt angeben, dass du ausschließlich Person X im Zimmer haben möchtest. Nenne niemandem dein Krankenhaus und dein Mann soll auch den Mund halten.
Was den zweiten Vornamen angeht... nunja, hör ihn dir doch mal an. Vielleicht gefällt er dir doch sogar. Immerhin ist er der Vater. Und es wird dir nicht gefallen, wenn er dein Kind immer mit diesem Namen ruft und das ist noch nicht mal der Zweitname. Ich habe es damals so gemacht, dass mir eine Liste mit 10 Namen vorgelegt wurde. Davon habe ich Einen gewählt - und noch die Schreibweise geändert. Aber am Ende waren alle glücklich. Nicht immer nur Nein sagen - mit dem Vater musst du viele Jahre lang klar kommen. Du wirst seine Zustimmung immer und immer wieder brauchen.

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Also was ich mitbekommen habe laut der TE. Will er das das Kind zwei Nachnamen hat was ja nicht geht. Von Vornamen war nie die Rede.

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Dann hast du das mit dem Vornamen wohl einfach „überlesen“. Es steht im Ausgangspost ganz klar in einem extra Unterpunkt da.

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Der Vollständigkeit halber.

1. Dein Mann ist der rechtliche Vater deines Kindes. Mit allen Rechten und Pflichten.
2. Der biologische Vater hat erst das Recht auf Umgang NACH Anerkennung der Vaterschaft. Zudem ist er auch erst dann Unterhaltspflichtig
3. Ab Kenntnisnahme über die Zweifel der Vaterschaft haben beide Männer nur eine Frist von 2 Jahren die Vaterschaft anzufechten. In deinen Fall beginnt die Frist mit Geburt des Kindes. Die Frist wird unterbrochen wenn eine Vaterschaftsfeststellungsklage eingereicht wird. Bedeutet, die Frist kann nicht während des Verfahrens ablaufen.

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Ergänzen möchte ich noch ( wie bereits weiter oben geschrieben) dass der biologische Vater nicht anfechten kann, wenn zwischen dem rechtlichen Vater ( hier also dem Ehemann) und dem Kind keine sozial-rechtliche Bindung besteht.
LG

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Natürlich sollte es auch hier "sozial- familiär" heißen

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Eigentlich ist es rechtlich gesehen ganz einfach: Dein Kind wird in einer Ehe geboren, also wird es ehrlich und Dein Mann ist Vater des Kindes. Daran kann von außen niemand ",rütteln".Nur Du, Dein Kind oder Dein Mann können die Ehelichkeit anfechten. Dies muss allerdings über das Gericht gehen und ist auch erst nach der Geburt möglich.Vor Geburt geht gar nix.

Dem Gesetzgeber ist es Wurst, von wem das Kind väterlicherseits biologisch abstammt. Vielmehr ist es wichtig, dass das Kind "irgendeinen" Vater hat, solange die drei Parteien, Vater,Mutter,Kind damit glücklich sind.

Die Anmerkung in einigen Antworten, auch der biologische Vater könne die Vaterschaft anfechten ist nur bedingt richtig. Dies geht nämlich nicht, wenn zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind eine sozial- familiäre Bindung besteht und der Vater Verantwortung für das Kind übernimmt. Davon geht man in der Regel aus, wenn die Ehe noch besteht.

Da sich aber erst Rechte und Pflichten des Vaters aus einer Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung ergeben, hat der Erzeuger Deines Kindes in keinster Weise irgendein Mitspracherecht. Daher kannst Du ihn gepflegt ignorieren. Er hat derzeit keinerlei Mitspracherecht.
Dein wichtigster Schritt wäre es, dass Du und Dein Mann Euch darüber klar werdet, welchen Weg Ihr gehen wollt. Will/ Soll er der Vater des Kindes bleiben oder wollt ihr die rechtliche Vaterschaft an die biologische Vaterschaft anknüpfen. Dabei ist Unterhalts- und Erbrecht zu beachten, aber auch Sorge- und Umgangsrecht.Es käme dann eben noch ein Dritter in Eure Familie dazu.
Sicherlich auch nicht unwichtig ist, dass Dein Mann ab Geburt noch 2 Jahre Zeit hat, sich anders zu besinnen und die Ehelichkeit anfechten kann. Da muss man sicherlich fragen, wie stabil Eure Beziehung ist, kann sie eine solche Entscheidung tatsächlich tragen.
Und dann die - für mich Allerwichtigste Frage: Kann Drin Mann ein guter(!) Vater für das Kind sein? Ist er bereit, sich sein Leben lang mit Deinem "Fehltritt" zu arrangieren? Wird er das Kind wie sein eigenes lieben?
Diese Fragen mit ja zu beantworten, sehe ich für das Wohl des Kindes als existenziell an, wenn Dein Mann der rechtliche Vater bleiben will.
Btw ich hatte in meiner Zeit einen Fall beim Jugendamt, in der von zwei befreundeten Familien Vater 1 Mutter 2 eine Affaire hatten und ein Kind entstand. Vater 2 war bereit, den Fehltritt zu verzeihen und das Kind als seine anzunehmen, aber nur unter der Voraussetzung, dass alles "richtig" ablief.Es würde also die Ehelichkeit angefochten, Vater 2 erkannte an und Vater 2 adoptierte dann das Kind.
Bei Dir wäre dies natürlich unter Umständen nicht so einfach, da sich ja der Erzeuger grundsätzlich um das Kind kümmern will

LG Tschitty

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Hallo ich hab nochmal eine Frage,
Ich war mittlerweile mit dem Jugendamt in Kontakt etc. Habe mich informiert und es ist tatsächlich so, dass der leibliche Vater keine Rechte hat - sofern mein Mann die Vaterschaft anfechtet.
Nun ist es so, dass der leibliche Vater nur noch alles per Gericht einklagen will. Meine Frage: was wäre dies? Kann er mit irgendwas durch kommen? Er will absolut nicht, dass mein Mann die Erziehung mit übernimmt. Ich solle nach dem stillen - ihm das Kind am besten abgeben.