Alleiniges Sorgerecht - Kindeswohl

Kurze Frage, falls mein Vater meines Kindes das Gemeinsame Sorgerecht beantragen sollte.. Was gibt es für Gründe die das Kindeswohl beeinträchtigen und er somit keine Zustimmung vom Gericht bekommt ?

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Tut mir leid, das so schreiben zu müssen, ABER allein dass du diese Frage stellst zeigt ja, dass es eben keine Gründe gibt und schon garnichts Kindeswohlgefährdendes.

Warum möchtest du nicht das gemeinsame Sorgerecht?

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Also ich hatte ganz ehrlich auch komische Gedanken bei der Frage, aber nun gut.

@TE: was macht er denn so furchtbares? Dann könnten wir das wahrscheinlich einschätzen. Aber eine wirkliche Antwort hat am Ende nur der Richter, so ehrlich muss man sein. Und auch da gibt's durchaus Unterschiede.

Mal andersherum gefragt, warum soll er keines haben? Ich habe bei meinem ersten Kind tatsächlich alleiniges, weil das Jugendamt es mir damals so geraten hat und beim zweiten mit meinem Partner geteiltes. Was soll ich sagen? Ich verstehe diesen hype darum nicht. Was kann er dir so schlimmes antun, wenn er es hat? Eigentlich nicht wirklich was, wenn du dich mal dazu beraten lässt. Der Papa meines ersten Kindes wird genauso mit einbezogen in die Erziehung seines Kindes wie mein Partner jetzt mit seinem Kind. Ich würde nie die Keule alleiniges Sorgerecht schwingen.

Liebe TE, bitte zieh dir den Schuh nicht a,m, falls er dir nicht passt, das ist eine allgemeine Sache, die immer wieder stark auffällt. Frauen müssen sich von diesem starren Bild verabschieden, dass Kinder nur zur Mutter gehören. Väter sind gleichwertig! Und da gibt es gesetzlich noch viel zu viele Ungerechtigkeiten, beispielsweise Umgang.
Das Unterhaltsfass mach ich jetzt gar nicht erst auf. Aber lasst die Väter teilhaben, sofern sie es wollen. sie sind nicht nur als samenspender da. Natürlich gibt's auch arschlöcher, die sind da ausgenommen. Abef es gibt auch genügend furien

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Am ehesten problematisch beim gemeinsamen kann sein, dass er jedem Urlaub im Ausland schriftlich zustimmen muss. An Flughäfen wird immer mehr kontrolliert, speziell Richtung Kroatien, etc. Ohne Bescheinigung kann man Probleme haben.
Außerdem muß er Therapien zustimmen, was gerade bei Streit ums Kind nötig sein könnte .
Das kann man zwar alles richterliche ersetzen lassen, ist aber mit Aufwand und Gerichtskosten verbunden.

Wenn er also will, kann er einem das Leben damit schwer machen.

Wenn man ein normales Verhältnis hat, sollte es natürlich keine Probleme geben.

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Ich denke, da gibt es kaum Möglichkeiten.

Drogen bedingt, muss aber nicht sein.
physische Gewalt gegen das Kind sicher.

Sonst fällt mir da nix ein.

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Hey,

Die Hürden sind sehr hoch. Es müsste schon eine massive Kindeswohlgefährdung vorliegen und die muss auch nachweisbar sein.

Als Beispiel: Der KV hat mein Kind zusammen mit seiner LG nachweislich massiv manipuliert und beeinflusst um mit ihr über ca 250km weit weg zu ziehen, hat die wildesten Anschuldigungen gegen mich und meinen Mann gestellt, hat in den jetzt gut 9 Jahren der Trennung insgesamt 6 Jahre keinen Kontakt zum Kind gehabt und trotzdem hat das Gericht das gemeinsame Sorgerecht ausgesprochen.

Grüße, junalia

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Unglaublich. Die Begründung hätte mich mal interessiert.und ich Frage mich auch ob sie bei eigenen Angelegenheiten auch so entscheiden würden die verehrten Richter.

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Die Begründung ist sehr einfach:
Das Gericht sieht nicht inwieweit das GSR in der Zukunft eine Kindeswohlgefährgung darstellt. ICH sehe in deiner Beschreibung da auch nichts.
Es bedarf keiner Begründung warum das GSR zue gewähren ist - das ist ein gesetzliches Recht des KV. Es würde einer triftigen Begründung bedürfen ihm dieses zu verweigern.

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Ich denke, dass es schon sehr heftige Gründe sein müssen. Drogen, Alkoholmissbrauch, Gewalt, solche Dinge eben.
Wenn keine schwerwiegende Bedenken bestehen, wird er es bekommen.
Wenn ich ehrlich bin, finde ich das gemeinsame Sorgerecht auch nicht sehr optimal. Es klappt sicher gut, wenn beide Eltern halbwegs gut miteinander können und keiner stur nur seine Ansichten durchsetzen will. Aber wenn einer der beiden Eltern oder auch beide unfähig sind, den Standpunkt des anderen tolerieren zu können und auch mal bei einer Entscheidung zurück stecken können, kommt es zu erbitterten Auseinandersetzungen. Ob das dann für das Kind so toll ist?

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Das Frage ich mich auch. Es macht es nur noch schwieriger.

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Wenn nachweislich eine Kindeswohlgefährdung bestehen würde und er sich z.B. nachweislich nicht gut um die Belange des Kindes kümmert oder gekümmert hat.
Das Gericht wird es sicherlich gut überprüfen bevor dem stattgegeben wird bzw. es abgelehnt wird. .
Spricht irgendwas für dich dagegen?

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sagt genug.

Gründe für die Verweigerung die bei dir vorliegen gibt es ja anscheinend nicht, sonst hättest du die ja sicher benannt.

Wolltest Du Tips was man behaupten muss was das gemeinsame Sorgerecht verhindert?

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Wie frech und unverschämt du bist.

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frech und unverschämt?

Hast du erkannt warum das Sorgerecht verweigert werden soll? Dann nenne den Grund doch bitte.

Warum wurde nicht gefragt, ob der und der Grund das Sorgerecht verhindert.

Statt dessen sollen die Gründe die es gibt genannt werden.

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Das Bestrebendes JAs/FGs ist immer, das Sorge- um Umgangsrecht zu wahren, wenn nötig durch begleiteten Umgang.

Entsprechend ist häusliche Gewalt nur bedingt ein Hinweis auf eine Kindswohlgefährdung. Der Umgang wird ihm zwar dann bei dir zu Hause untersagt und das Kind darf nicht alleine mit ihm sein, aber der Umgang im Beisein des JAs bleibt möglich. Erst, wenn sein Verhalten dem Kind gegenüber auch hier unangemessen wäre, könnte man ihm den Umgang gänzlich untersagen, ggfs. mit Auflagen.