Unterhalt fürs Kind neu berechnen lassen...

Hallo,

ich habe heute mal eine Frage zum Unterhalt für meinen Sohn. Mein Ex-Mann hat bisher immer nur den Mindestsatz bezahlt, obwohl ich weiß, dass er seit letztem Jahr sehr gut verdient hat (er ist/war selbständig), habe ich es nicht neu ausrechnen lassen, weil er immer was von Schulden gejammert hat, die er noch bezahlen müsste.

Jetzt ist er seit Juli in einem Angestelltenverhältnis mit dieser Firma, was er verdient, hat er mir nicht gesagt, aber er hat nun angeboten 40 Euro mehr als den Mindestsatz zu bezahlen (also ingesamt 280 Euro ab August).

Kommt mir schon etwas seltsam vor, dass er so großzügig ist... sonst hat er wie gesagt immer nur gejammert.

Reicht es, wenn ich von ihm eine Gehaltsabrechnung einfordere und dann in der Düsseldorfer Tabelle schaue und das einfordere? Oder muss das alles über einen Anwalt laufen? Anwalt finde ich nämlich nervig, kostet alles so viel Zeit und Mühe :-) Den kann man ja zur Not immer noch beauftragen.

Müssen die letzten zwei Jahre mit einberechnet werden oder reicht es aus, wenn er eine aktuelle Gehaltsabrechnung vorlegt und es wird dann danach berechnet? Das kann er ja dann direkt auch wieder ändern lassen, sollte er in der Probezeit gekündigt werden oder ähnliches, oder?

Mein Sohn wird jetzt Ende Juli sechs, käme also unterhaltsmäßig in die nächsthöhere Stufe. Ab wann gilt das? Genau ab Geburtstag oder schon für den ganzen Juli oder erst ab August?

Freue mich auf eure Antworten, gerne auch mit Quellangaben zur Information, damit ich rechtlich auf der sicheren Seite bin.

Liebe Grüße & danke
Michaela

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hallo michaela,

fordere am besten den aktuellen einkommenssteuerbescheid an. ab zeitpunkt der einforderung kann die zahlung eingefordert werden, aber nicht rückwirkend auf die letzten zwei jahre. d.h. wenn du heute einforderst, und er dir die erklärung erst in zwei monaten überreicht (weil er noch nicht vom finanzamt erstellt wurde - in bearbeitung ist) dann muss er, falls dein sohn mehr anspruch hat, bis zum heutigen datum rückwirkend bezahlen.
du kannst das auch über das JA machen - dann kostet es dich nichts.

lg
brujita

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Hallo Michaela, das einfachste ist, du gehst zum Jugendamt stellst einen Antrag auf Beistandsschaft wegen der Unterhaltsfrage. Dann hast du damit nichts mehr zu tun, ersparst dir viel Ärger und Rennereien, denn das Jugendamt vertritt in vollem Umfang die Rechte deines Kindes in Bezug auf Unterhalt. Dies kostet dich nicht einen Cent.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Trennung_Scheidung/s_894.html
http://www.gesetze-urteile.de/InfoUnterhalt.html
http://www.vamv.de/vamv.htm

Alles Liebe Jana

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Hallo Jana,

vielen Dank für die Links.

Du bist immer eine große Hilfe in Unterhaltsfragen, hast mir schon bei mehreren geantwortet.

Danke!

Liebe Grüße
Michaela

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;-)#freu
Tja mühsam erworbenes Wissen in vielen Jahren!!!!
Hätte auch gern drauf verzichtet, aber deinen lieben Worte gehen mir gerade runter wie Öl! Danke!
LG Jana