Vater will halbes sorgerecht

Hey ihr!! Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir weiterhelfen. Seit 2010 soll es ja so sein das der Vater des Kindes bei Beantragung des halben sorgerechts es auch bekommt. Meine Tochter ist Grade 12 tage alt und er hat mir gestern mitgeteilt das er das halbe sorgerecht möchte. Ich soll das doch unterschreiben denn sonst geht es vor Gericht und dann würde er das eh bekommen so seine Worte. Die beiden sollen ja ein gutes Verhältnis aufbauen und er hat ja auch besuchsrecht usw. Aber ich finde es eigentlich umständlich das obwohl die kleine bei mir wohnt Ich ihn wegen Kindergarten usw immer fragen muss. Wie ist das denn nun wenn er das halbe sorgerecht bekommt darf er dann die kleine einfach mitnehmen und machen wie er es möchte wegen der Begründung geteilte sorge?? Oder ist das mit umgangsrecht extra?? Zumal wir nur 3 Monate zusammen waren also uns quasi garnicht richtig kennen und ich auch sein Umfeld nicht kenne. Ich Weiss nur und das hat er mir selbst erzählt das er schon 2 Selbstmordversuche hinter sich hat und auch in der Klinik war. Depressionen hat und sich öfter geritzt hat. Wird sowas nicht geprüfte bevor man das sorgerecht teilt??

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Hallo, mein Mann ist auch geschieden und er teilt sich das Sorgerecht mit seiner Ex.

Also normalerweise ist es jetzt so das Vätern immer das geteilte Sorgerecht zu steht. Und ja dann muss alles abgestimmt werden, denn es gibt sowohl Väter als leider viele Mütter die mit dem alleinigen Sorgerecht viel Schindluder treiben und Väter nur als Geldpumpe nutzen und ihnen sonst die Kinder vorenthalten.

In der Regel wird aber der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen, so dass dein Kind bei dir lebt und er nicht einfach mitnehmen darf, sondern das übliche Umgangsrecht hat.

Aber nichtsdestotrotz solltest du das alles mit einem Anwalt besprechen. Leg dir eine Rechtschutzversicherung zu, das kostet nicht viel. Darin ist Familienrecht enthalten und dann kannst du alles angeben. Auch was die Krankheitsakte deines Ex' angeht. Das wird dann geprüft und wenn dem so ist, auch berücksichtigt. Er scheint beim Anwalt gewesen zu sein, sonst käme er nicht mit so einem Wisch an.

Generell ist es egal wie lange ihr euch gekannt habt, es geht in allererster Linie darum das ein Kind BEIDE Elternteile kennt und damit aufwächst. Deshalb wurde das Sorgerecht auch geändert.
Geh in jedem Fall zu einem Anwalt, du kannst dich nicht ausreichend über das Internet informieren. Denn es gibt genügend Hintertürchen. Zumal du z. B. auch bei dem Krankbild was er hat dass alleinige Sorgerecht beantragen kannst.

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Leg dir eine Rechtschutzversicherung zu, das kostet nicht viel. Darin ist Familienrecht enthalten und dann kannst du alles angeben.

Das stimmt so nicht. In dem meisten Rechtsschutzversicherungen ist das explizit ausgeschlossen. Die werden wissen warum.

Am die TE: es ist ein geteiltes Sorgerecht und kein halbes. Und natürlich hat der Vater ein Recht darauf. Es hat mit dem Umgangsrecht erstmal nichts zu tun und das hat er ja so oder so.

Mit den "Unbequemlichkeiten" und Umständen muss man meines Erachtens leben, wenn man mit einem nahezu unbekannten ein Kind bekommt.

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Man kann es aber mit reinnehmen, wie z. B. auch Immobilienrecht oder Arbeitsrecht. Das ist bei jeder Versicherung anders. Ist bei uns so, dann wird die Versicherung natürlich etwas teurer. Aber immer noch allemal günstiger als einen Anwalt bei einem Verfahren komplett zu bezahlen.
Den Rest kann ich so bestätigen, ich würde das definitiv nicht ohne Anwalt klären. Alleine weil du den Vater wohl auch nicht so gut kennst.

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Also wenn es schwerwiegende Gründe gibt, dann muss das Sorgerecht nicht geteilt werden. Jetzt ist die Frage, wie berechtigt Deine Sorgen sind. Nicht jeder, der irgendwann einmal eine Depression hatte, ist erziehungsunfähig.

Du könntest ihm schreiben, dass Du gerne 1 Jahr erproben möchtest, wie es läuft, da Du Dir Sorgen machst wegen seiner Vergangenheit. Und dass Du dann - wenn es keine Vorkommnisse gibt und er sich verantwortungsvoll kümmert - Du einverstanden bist. Ob er sich darauf einlässt, kann ich Dir nicht sagen.

Sollte er klagen, dann entstehen Dir Kosten - es sei denn du erhälst PKH - und so ein Streit wirkt sich auch immer auf die Beziehungsebene aus. Wäge gut ab, was zum Kindeswohl ist. Ob Du irgendwas kompliziert findest, ist hier ohne Belang. Grundsätzlich ist es für Kinder gut, wenn sie außer der Mutter noch andere zuverlässige Bezugspersonen haben. Bedenke auch, dass ein Vater, der sich kümmert, Dich entlastet. Alleinerziehend sein ist per se nicht soooo einfach.

Gruß

Manavgat

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Es gibt ken halbes oder geteiltes Sorgerecht sondern nur ein gemeinsames!

Und der Vater hat nicht nur Besuchsrecht sondern Umgamgsrecht.

Wie kümmert er sich im Moment um euer Baby? Wie ist der Umgang momentan?

Sprich doch einfach mal vernünftig mit ihm über deine Sorgen!

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Mir scheint du bist gegen etwas und kannst gar nicht erläutern warum eigentlich.

Du solltest dich erstmal informieren was das gemeinsame Sorgerecht bedeutet.

Und dann konkrete Gründe nennen warum du es im vorliegenden Fall nicht willst.

UInd bedenke: 4 Augen wachen besser als 2.

Wie kann man ein gemeinsames Kind haben aber dem anderen das Sorgerecht nicht geben wollen? Sollten dafür nicht handfeste nachvollziehbare Gründe geben? Und diffuse Ängste nicht ausreichend sein.

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" Ich Weiss nur und das hat er mir selbst erzählt das er schon 2 Selbstmordversuche hinter sich hat und auch in der Klinik war. Depressionen hat und sich öfter geritzt hat."

Da kann man zwar davon reden, dass sie aus diesen Gründen Ängste hat, für mich wäre es ein Grund prüfen zu lassen, dass man mal genauer schaut ob der Mann in der Lage ist das Sorgerecht auszuüben.
(wenn akut keine Probleme bestehen ist ja alles schick, sollten akut Probleme bestehen sollte man ihm nahe legen sich zunächst um seine Probleme zu kümmern)

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Genau.

Und einem Mann mit diesen Problemen gibt man natürlich jederzeit sein Baby für den Umgang, aber beim Sorgerecht schrillen die Alarmglocken? Läuft da nicht etwas falsch?

Es gibt Mütter hinter Gittern und in der Psychiatrie und in beiden Fällen haben sie das Sorgerecht behalten. Das ist kein Grund gegen das gemeinsame Sorgerecht - höchstens ein Grund für eine Einschränkung des Umgangs.

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Grundsätzlich steht dem KV das geteilte Sorgerecht zu.

Das Familiengericht wird ihm dies auf Antrag zusprechen falls nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen.

Wenn du also das Sorgerecht nicht teilen möchtest, dann musst du dem Familiengericht wahrscheinlich kalrmachen, dass der KV eine Gefährdung für das Kind wäre.

Grundsätzlich liegt die Beweislast (dafür das er gefährlich ist) erstmal bei dir.

Falls du mit deinem Vortrag vor Gericht scheiterst wird sich das Verhältnis zwischen dir und dem KV nicht zwingend gebessert haben.

Falls du Erfolg hast steht dem KV immernoch ein Umgangsrecht zu und wahrscheinlich wird er nicht gut auf dich zu sprechen sein...

Versuch das am besten gütlich zu klären, geteiltes Sorgerecht wenn er freiwillig ne Therapie macht, zum Wohle des Kindes...

LG
Ano

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Du kannst erstmal ganz entspannt bleiben! Eine Bekannte von mir hatte den selben Fall.

Unterschreibe überhaupt nichts und warte ab, bis dein Ex den Antrag stellt. Das Gericht wird dich dann auffordern dazu Stellung zu nehmen. Das lässt du von einem guten Anwalt machen. Ganz wichtig ist, dass du die Frist einhälst, sonst bekommt dein Ex das Sorgerecht nach Ablauf automatisch ohne weitere Prüfung zu gesprochen.

Der Anwalt soll dann deine Bedenken wegen der Krankheit als Einwand bringen und schreiben, dass außerdem zwischen euch beiden erhebliche Konflikte bestehen, die einen gemeinsamen Sorgerecht entgegen stehen. Das ihr nur so kurz zusammen wart, ist sicherlich auch ein Vorteil.

Dann fängt das Gericht an zu prüfen! Bei meiner Bekannten haben die erheblichen Konflikte zwischen die Elternteilen für eine Ablehnung des Antrages ausgereicht, auch in zweiter Instanz hat ihr Ex den kürzeren gezogen.

Wichtig ist ein guter Anwalt, aber bis jetzt hat dein Ex ja nicht mal den Antrag gestellt. Lass dich nicht unter Druck setzen und genieße erstmal die Kennenlernen mit deiner Tochter.