Alleiniges Sorgerecht beantragen. Chancen?

Hallo ihr Lieben,

ich wollte euch mal fragen, welche Erfahrungen ihr beim
beantragen des alleinigen Sorgerechts gemacht habt.

Mein Sohn ist jetzt 6 Jahre alt und hat seinen leiblichen
Vater seit 4 Jahren nicht gesehen. Für ihn ist mein Lebensgefährte
sein Papa, der an seinem Leben teilnimmt seit er zwei Jahre alt ist.
Er kennt es ja nicht anders.

Sein leiblicher Vater hat sich nie wirklich um ihn gekümmert
und interessiert auch jetzt nicht für seinen Sohn. Das letzte mal
habe ich ihn bei unserer Scheidung gesehen. Da hatte ich

ihn gefragt ob er seinen Sohn jetzt nicht mehr abholt
oder besucht und er sagte nur "Ich kann nicht".

Ich habe mich letzte Woche sehr darüber geärgert, dass ich
kein Konto für meinen Sohn eröffnen kann, ohne die Unterschrift
des leiblichen Vaters. Mein Sohn hat etwas Geld von seiner
Uroma geerbt und das wollte ich für ihn anlegen, was ich
jetzt aber nicht machen konnte, da ich keine Unterschrift habe
oder das alleinige Sorgerecht.

Eine Adresse des leiblichen Vaters habe ich auch nicht.
Ich habe ihn zuletzt bei unserer Scheidung vor
4 Jahren gesehen und seither nie wieder. Daher
wurde die Unterhaltszahlung (ab 6 Jahre)
auch nicht erhöht, da ich ihm dies nicht mitteilen konnte.

Denkt ihr ich habe eine Chance auf das alleinige Sorgerecht?
Kann er das Sorgerecht auch freiwillig abgeben? Wird das Kind

dann auch befragt? Ich möchte nämlich irgendwie
keine schlafenden Hunde wecken und meinen Sohn mit
einem fremden Mann konfrontieren. Soll ich mir erstmal
einen Beratungstermin beim Jugendamt machen?

Ich freue mich auf eure Antworten und Ratschläge.

LG

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Ich sehe da absolut nichts was dagegenspricht und definitiv gute Chancen. Würde es definitiv beantragen #pro#liebdrueck

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Hallo,

wenn Du tatsächlich nachweisen kannst, dass der Kindsvater für Dich absolut nicht auffindbar ist und auch Deine Versuche über das Einwohnermeldeamt fehlgeschlagen sind (was ich mir nicht vorstellen kann, denn er zahlt ja scheinbar Unterhalt), und Du dann noch einen entsprechenden Richter/-in hast, ja dann kann es schon sein das Du das Alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommst, weil Dir Absprachen ja nicht möglich sind.

Es kann aber genauso gut sein, dass Du einen "pro Väterrechte - Richter" bekommst und dann wirst Du maximal die Vermögenssorge zugesprochen bekommen.

Ein Beratungsgespräch beim Jugendamt wird Dir hier nicht viel helfen. Da brauchst Du schon einen Anwalt.

Das Kind wird hierzu nicht befragt.

Gruß K.

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Hi,

Wozu brauchst du eigentlich das Sorgerecht? Wegen dem Bankkonto würde ich den Aufstand wirklich nicht betreiben, ich habe einfach ein extra Sparkonto auf mein Namen eröffnet, da wird das Geld meiner Tochter gespart. Es gibt eine Karte, die sie bei bedarf bekommt und mit der sie Geld abheben kann. Ziemlich unkompliziert das ganze, auf der Karte steht einfach nur mein Name nicht ihr.

K

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Bei geerbtem Geld geht das nicht.

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... und wenn Dir etwas zustößt fällt das Geld dann in Deine Erbmasse und wird aufgeteilt .....

Würde ich nicht machen ...

lg
giersch

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Hi,

ich würde es machen wie Kulka74.

Einfach Sparkonto auf deinen Namen eröffnen und dann hat sich das Problem erledigt.
Ich finde sowieso, dass kein Konto auf einen 6-jährigen laufen sollte - die haben genug Verantwortung, wenn die auf ihr Sparschwein aufpassen müssen. ;-)

Aber zu dem alleinigen Sorgerecht würde ich trotzdem zu aller erst das Jugendamt befragen.

Direkt zum Anwalt zu rennen ist Schwachsinn - sind wir alle Krösus oder was?

Lass dich da beim JA beraten, die kennen sich mit diesen Themen aus.

Vielleicht wird das Ganze schon über das Jugendamt geregelt werden können - die haben auch ihre Anwälte.
Sollte es aber dann doch nötig sein einen Anwalt zu beauftragen, DANN kann (oder muss) man sich in diese Unkosten stürzen.

LG

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"Vielleicht wird das Ganze schon über das Jugendamt geregelt werden können - die haben auch ihre Anwälte."

Du scheinst ja mal so gar keine Ahnung zu haben wie das Jugendamt arbeitet.

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Ich bin kein Mitarbeiter des Jugendamts. Richtig.

Aber ich habe schon einiges mitbekommen und mein Post war eine reine Mutmaßung ;-)

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Hallo. Ich habe selbst das alleinige Sorgerecht nach der Scheidung bekommen. Ich kann dir sagen, dass du wenn es nur um Unterschriften geht, keine Chance auf das alleinige Sorgerecht hast. Da er ja zur Zeit nicht auffindbar ist, könnt ich mir vorstellen, dass sich eher darum gekümmert wird ihn zu finden, anstatt dir direkt das Sorgerecht zu übertragen. Mein Exmann war stark alkoholabhängig, hatte Depressionen und einen Suizidversuch hinter sich. Das hat für die Beantragung nicht mal ausgereicht. Ich habe es bekommen, weil er zugestimmt hat. Also wenn ihr beide dafür seid, dass die elterliche Sorge auf dich übertragen wird, geht das ohne Probleme. Das ist zu 100% sicher. Ansonsten sicher sehr schwierig.
LG