Alleiniges Sorgerecht und kein Unterhalt

Hallo

Der Sohn von meinem Partner lebt bei ihm seit 3 Jahren. Der Sohn ist mitlerweile 16 Jahre alt.
Mein Partner durfte Jahrelang für Ihn zahlen, Unterhalt, Freizeit usw.
Er hat das Alleinigesorgerecht für Ihn bekommen, da die Mutter den Kontakt zu Ihm abgebrochen hat.
Meine Frage:
Die Mutter wurde mehrmals angeschrieben, aber eine Antwort kommt von ihr nicht, und die Behörden hören auch nichts von Ihr.
Hat mein Partner nicht das Recht auch Unterhalt für Ihn ein zu fordern?
Wenn die Mutter nicht bezahlt, habe ich gehört das man zum Sozialamt gehen kann, und die strecken das vor und holen sich das bei der Mutter wieder.

Kennst sich einer aus? Kann uns jemand evt Tips geben, wo man mal nachfragen könnte ect.

Lieben Dank im voraus

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Das Mütter prozentual seltener Unterhalt zahlen als Väter, wenn sie unterhaltspflichtig sind wird gern übersehen.

Prinzipiell ist es richtig, dass die Mutter unterhaltspflichtig ist.

Letztlich kommt es aber darauf an, ob der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig ist oder nicht.

Wenn dieser die auskünfte verweigert bleibt nur der Weg über das Gericht.

P.S.

Warum hat denn der Vater damit drei Jahre gewartet?

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Ne das lief ja schon vorher bzw wurde angefordert nur von ihr wird jegliches schreiben ect ignoriert.

Find ich traurig. Klar ist es selten das Mutter zahlt aber er durfte jahrelang zahlen usw. Meine Frage war, wenn das Jugendamt nichts erreicht hat bleibt nichts anderes übrig als es zu akzeptieren?

Gerichtsverfahren gab es auch schon aber alles wird ignoriert von ihr

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Und Anwalt kostet.

Find ich nur traurig, wie gesagt kommt zwar selten vor das Väter das alleinige sorgerecht hat, aber wie gesagt er durfte jahrelang zahlen, ihn aber nicht regelmäßig sehen, aber zahlen durfte er.

Und jetzt sieht man selbst nichts.

Klar für den jungen ist es besser, aber hätte ja sein können das man was beantragen kann. Das Jugendamt hat garnichts erreicht

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Auskennen tu ich mich nu nicht direkt aber ich denke Du meinst Unterhaltsvorschuß?

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsvorschuss

Dafür ist der Junge allerdings mit seinen 16 Jahren zu alt. Das Recht Unterhalt einzufordern hat Dein Partner sicherlich.... und hat das scheints ja auch geltend gemacht, wenn die Mutter doch von Behörden angeschrieben wurde #kratz

Nachfragen vielleicht beim Jugendamt?

Lichtchen

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Danke für deine Antwort.

Ja gefragt schon nur ist es ungerecht er durfte jahrelang zahlen usw und von ihr sieht man keinen Cent und das Jugendamt schrieb sie zwar an aber sie ignoriert jegliches schreiben usw

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Du schreibst, das die Kindesmutter psychisch schwer krank ist.

Vermutlich ist also mental gar nicht in der Lage angemessen auf Post von Anwälten und Gericht zu reagieren und finanziell gar nicht in der lage den KU zu leisten.

Und ehe ihr jetzt gutes Geld schlechtem hinterherwerft ( indem ihr nun auch noch einen Anwalt beauftragt ) würde ich erst mal herausfinden, wie es um den Gesundheitszustand der Mutter ganz allgemein bestellt ist, ob sie überhaubt arbeitet und ob es da einen Betreuer gibt, der gerichtliche und finanzielle Angelegenheiten für sie regelt.

Es sollte doch Verwante / Freunde geben, die Euch da Auskunft geben können.

Natürlich hätte Dein Partner theoretisch ein Recht auf Unterhalt, aber so wie ich den Fall sehe hat das weniger was mit dem Mann / Frau - Ding zu tun, als vielmehr mit der Tatsache, das diese Frau wohl schwerkrank und überfordert ist und aufgrund der Erkrankung allerwahrscheinlich arbeitsunfähig und mittellos sein wird. Und das dies der Grund sein wird, warum behördlicherseits nichts unternommen wird: denn greif mal nem Nackten in die die Tasche!

Pina

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"Hat mein Partner nicht das Recht auch Unterhalt für Ihn ein zu fordern?"

Ja...die Mutter ist genauso unterhaltspflichtig wie der Vater unterhaltspflichtig war, als das Kind nicht bei ihm lebte.

Ich würde mich an Stelle deines Freundes zur Geltendmachung der Unterhaltsansprüche an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden.

"Wenn die Mutter nicht bezahlt, habe ich gehört das man zum Sozialamt gehen kann, und die strecken das vor und holen sich das bei der Mutter wieder."

Unterhaltsvorschuss (der wird vom Jugendamt gezahlt) gibt es für ein 16-jähriges Kind nicht mehr. Und der Anspruch auf Sozialleistungen wird maßgeblich vom Einkommen deines Freundes abhängen...