im Umgang nicht mehr einig -gemeinsames Sorgerecht

Hallo Zusammen,

hab mal eine Frage. Bisher lief der Kontakt zwischen dem KV und mir ganz gut. Bis ich nun seit kurzem einen neuen Freund habe - der sich sehr gut mit meinem Kind versteht.

KV und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Er hat unser Kind regelmäßig, täglich betreut - von 16-18 uhr (in der Zeit arbeite ich noch). Am wochenende wollte er ihn nie, brauchte er Zeit zur Erholung. Alles besten, alles kein Problem - er konnte regelmäßig zu uns kommen wenn er am WE doch mal Zeit und Lust hatte, ich habe auch spontane Verabredungen zwischen KV und Kind immer unterstützt.

Seit dem ich nun einen neuen Freund habe ist das alles unmöglich - der KV stellt sich stur.

Der KV forderte auf einmal das halbe Wochenende (Samstag 18 uhr bis Sonntag 18 Uhr); ausserdem eine Übernachtung in der Woche. Dem habe ich zugestimmt, ich verstehe das er sein Kind vermisst und kann nachvollziehen das er sich in gewisser Weise durch den neuen Lebensgefährten in der Vaterrolle bedroht sieht (das gibt der KV auch offen zu).

Unser Kind hat beim KV weder ein eigenes Bett, noch eine eingerichtete Spielecke, alle Hygieneartikel und Wchselsachen habe ich nun besorgt - die Wohnumstände sind eher subobtimal.

Um den Feiertag am Dienstag kam es nun zu einer Eskaltion, er wollte unser Kind von Montag abend bis Dienstag 18 uhr. Ich bat ihn wenigstens früher abholen zu können, machte deutlich das auch ich unser Kind gerne an diesem Tag um mich hätte. der KV stellte sich stur- ich gab nach. Hinterher erfuhr ich das er unser Kind nachmittags bei Verwandten abgeladen hat ( dort wurde er dann 2 Stunden vor dem Fernseher gesetzt) um selbst zum Fussball zu gehen. Während ich gerne mit unserem Kind den Nachmittag verbracht hätte. Das kann doch nicht sein....

Ich bat nun um konkrete Absprachen und neue Festlegung des Umgangs. Er ist dazu nicht bereit, meint er würde ab nun entscheiden wann unser Kind bei mir seien dürfe.

Was kann ich tun? Direkt zum Anwalt? Erziehungsberatung (er ist nicht zu einer Meditation bereit, ich hab ihn bereits gefragt)? Jugendamt?

Ich möchte ihm den Umgang garnicht nehmen, möchte aber verlässliche und respektvolle Absprachen untereinander. Wie kann ich das erreichen?

danke

ach so vielleicht noch wichtig : wir haben das gemeinsame Sorgerecht, nach der Scheidung keinerlei Festlegungen schriftlich bzgl. des Umgangs, der neue LG wohnt natürlich nicht bei uns und trifft unser Kind maximal 1x in der Woche.

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Was - abgesehen von seiner Äusserung, er sehe sich in seiner Vaterrolle bedroht - führt denn zu seinem Sinneswandel? Weisst Du da was oder hast Du einen Verdacht? Eifersucht auf den "Neuen" vielleicht, eventuell dachte er, Ihr könntet wieder ein Paar werden? Oder will er erreichen, dass das Kind baldmöglichst ganz bei ihm wohnt und Dich dadurch strafen?

Zunächst würde ich auf jeden Fall noch einmal schriftlich dazu auffordern, dass man sich ggf. mittels einer Mediation über den Umgang einigt. Ihm muss doch klar sein, dass er Gefahr läuft, nur noch Mindestumgang gewährt zu bekommen, wenn das vor Gericht geht und er weiterhin das Kind als Machtinstrument benutzt?
Formuliere ein Anschreiben im Sinne des Kindeswohls und stelle ihm das entweder mittels persönlichem Überbringer (der dann notfalls als Zeuge dient) oder per Einschreiben zu. Reagiert er negativ oder gar nicht darauf, dann würde ich ihm sachlich mitteilen, dass Du Dir nun Hilfe von Anwalt oder Jugendamt holst.

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Hallo,

danke für deine schnelle Antwort

"Oder will er erreichen, dass das Kind baldmöglichst ganz bei ihm wohnt und Dich dadurch strafen?"

Ich denke das ist es, er ist sehr gekränkt, da mein neuer LG aus unserem persönlichen Umfeld kommt und die beiden lange befreundet waren.

Das mit dem Brief ist eine gute Idee.

Ich habe natürlich auch Angst das er mich von unserem Kind entfremden will und habe auch Verlustängste.

liebe grüße

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Verlässliche Absprachen machen das Leben allen Beteiligten leichter. Kannst du auf dieser Basis mit ihm sprechen? Gemeinsames Sorgerecht zu haben heißt ja nicht, dass man alle Rechte dieser Welt hat, sondern auch Pflichten (als Vater hat man eigentlich keine Rechte, wenn die Mutter sich quer stellt, sondern nur Pflichten aber das diskutieren wir hier ja nicht).

Die Ängste von Vätern, den Kontakt zu ihren Kinder zu verlieren ist absolut real und wird statistisch gesehen von den Müttern dann gefördert, wenn diese einen neuen Partner haben. Meist reduziert sich der Kontakt nach etwas einem Jahr.

Wie dein Ex die gemeinsame Zeit mit seinem Kind gestaltet, auch wenn es, wie hier bei dir, nicht so toll war, geht dich so wenig an, wie ihn, wenn es um deine Zeit geht. Das ist ein Thema, dass viel Zündstoff bürgt.

Ich würde hingehen und versuchen, schriftlich mit ihm einen regelmäßigen Umgang zu festen Zeiten abzusprechen. Dies würde ich auch mit Konsequenz umsetzen, denn du bist ja diejenige, die am längeren Hebel sitzt.

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Hallo Badguy,

um eine schriftliche Festlegung bat ich ihn bereits, leider hat er das abgelehnt.
Ich will weder ihm noch meinem Kind irgendwas wegnehmen und habe vollstes Verständnis für Ängste und Verletzungen.

Bisher konnten wir alles immer irgendwie regeln, ich hoffte das er - wenn er jetzt unser Kind auch über Nacht da hat und ich Ihm beim Wunsch nach vermehrten Umgang entgegen komme, merkt das seine Ängst unbegründet sind. Statt dessen spitze sich die Situation eher zu :(

Du hast Recht, ich sollte mich nicht einmischen in in die Gestaltung des Umgangs zwischen KV und Kind.

Danke.

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Ich hab gerade mal auf deine VK geschaut. Euer Kind ist fünf, da empfinde ich es als absolut problemlos, wenn euer Kind auch das ganze Wochenende bei seinem Papa verbringt.

Gerade wenn sich eine Situation immer mehr zuspitzt, sind feste Regelungen sinnvoll. Wenn er sich nicht zu festen Zeiten bereit erklärt, würde ich ihm einen schriftlichen Vorschlag machen, wenn er den ablehnt, bekäme er eine lapidare Antwort, entweder einen eigenen Vorschlag zu machen, ansonsten würdest du deinen Vorschlag als gesetzt sehen. Punkt, Ende, Aus.

Das Thema wie ein Umgang zu erfolgen hat, ist a) nicht zulässig und b) von so erhöhtem Konfliktpotenzial, dass man das Thema lassen sollte. Meine Ex macht das auch und wenn du hier mal genau schaust, alles steht im Fokus, egal ob Essen, Großelternbesuche, TV, Schlafens-Zeiten, etc. Darüber kann man nur verlieren.

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Die meisten Menschen lassen besser mit sich reden, wenn sie sich verstanden fühlen.

Sätze wie :,,Ich kann deine Ängste verstehen" oder ,,Ich verstehe, dass die neue Situation nicht leicht für dich ist"
In diesen Sätzen kannst du ihm dann noch mal nebenbei klar machen, dass egal mit wem du zusammen bist, er immer der Vater bleiben wird und du auch nicht möchtest das die Vater-Kind-Beziehung schlechter wird.

Ich denke, dass es bei ihm momentan wirklich nur diese Ängste sind und die Situation wieder besser wird, wenn er merkt, dass sich an seiner Vaterrolle durch den neuen Partner nichts ändert.

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Wenn keine einigung zwischen euch möglich ist (der KV kann natürlich nicht selbst entscheiden) ist es am sinnvollsten, dass einer von euch einen bescuhsrechtantrag beim bezirksgericht stellt. Jugendamt hat nur eine beratende funktion und man ist nicht zu dem verpflichtet was die einem raten - daher ist die gerichtliche regelung eine sinnvolle.

Im moment lebt das kind bei dir - somit hat der vater defacto kein besuchsrecht und ist dir ausgeliefert. Wenn du die tür nicht aufmachst oder den kleinen nicht vorbeiringst lässt du dir keine schuld zukommen und er kann nichts dagegen tun. Erst bei einem bescheid vom gericht sind beide seite verpflichtet dies einzuhalten. Deswegen sollte es eigentlich im sinne des vaters sein einen antrag zu stellen, denn seine situation ist eine wesentlich schelchtere.

Versucht die besuche so detailiert wie möglich zu reglen inkl. feiertage und ferien. Du musst einer übernachtung beim vater nicht zustimmen wenn du nicht willst! Lass dich zu nichts drängen. Der vater kann viel fordern aber das kindeswohl steht absolut im vordergrund und so wird auch ein gericht entscheiden!

Und vergiss eines nicht: die gemeinsame obsorge hat mit dem besuchsrecht rein gar nichts zu tun!!

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du faselst dummes Zeug zusammen... der Vater hat kein Besuchsrecht.. er hat UMGANGSRECHT. Besonders lachhaft ist die Behauptung das sie einer Übernachtung nicht zustimmen muß.

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Ja ja und es ist wirklich eine Gefährdung des Kindeswohles weil der Vater UMGANGSRECHT hat (Besuchsrecht #augen) und dies auch über Nacht hat.

Sie muss den Kontakt fördern, auch vor dem Gerichtsbeschluss wie man es dann regelt. Oder darf er dann im Gegenzug einfach den Unterhalt streichen?

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