Umgangszeiten ändern

Hallo!

Hier geht es um nichts aktuelles, sondern einfach um Gedanken die ich mir gemacht habe.

Vom Gericht wurde festgelegt, dass mein Exmann die Kinder jedes zweite WE sieht sowie einen Sonntag vom späten Vormittag bis frühen Abend.
Der eine Sonntag wurde gewählt, da er zum damaligen Zeitpunkt in der Woche keine Zeit hatte.

Nun haben wir es ohne Gericht so geändert, dass der eine Sonntag wegfällt und er sie jeden Dienstag sieht und die Kinder dann bei ihm schlafen. Die Idee kam von mir, damit die Kinder mehr Papazeit haben.

Nun wird unsere Große aber irgendwann zur weiterführenden Schule gehen, unser Kurzer dann erstmal auf der Grundschule bleiben.
Wir wohnen 30 km auseinander.

Was ich mich nun frage:
Was ist, wenn der Dienstag auf Grund der Schule nicht mehr einzuhalten ist (und kein Ersatztermin in der Woche möglich ist), muss ich dann sehen wie ich ihm einen Tag freischaufel in der Woche? Auch wenn das schulisch nicht möglich ist und es so nur bei der zwei Wochen Regelung bleiben kann?
Müssten wir dann wieder auf die gerichtliche Regelung zurückgreifen?
Oder muss alles wieder vor Gericht ausgetragen werden? Ich weiß, dass mein Ex auf einen weitere Tag bestehen wird. Das es auf Grund der Schulzeiten nicht möglich sein könnte, wird ihn nicht interessieren.
Was würdet ihr dann machen??

Und wie ist das, wenn die Kinder zB auf einen Geburtstag wollen, der auf einen Dienstag fällt, sie da aber unbedingt hinmöchten, obwohl Papatag ist?
Der Papa will unbedingt einen Ersatztag in dieser einen Woche haben wo der Dienstag ausnahmsweise ausfällt, aber es ist auf Grund der Hobbys etc. nicht möglich. Kann er rechtlich darauf bestehen??

Danke euch!

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Hallo!!
Regulär müßtet ihr dann halt wieder auf den Gerichtstag zurück kommen denn wenn es vom gericht festgelegt ist das er besuchsrecht hat mußt du ihm den Tag gewähren andernfalls übers Gericht ...Nur im intresse der kinder sollte man versuchen eine gütliche einigung zu finden die allen gerecht wird


Lg
Angie

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Hallo Angie,

das ist klar, dass es immer im Interesse der Kinder ist. Daher habe ich ja auch den Dienstag inkl. Übernachtung vorgeschlagen.

Vom Gericht hat er 2 Wochenenden und einen von meinen Sonntagen im Monat in der Zeit von 10 - 17 Uhr. Vom Dienstag haben sie mehr.

Er kann mir also nichts, falls das mit den Treffen in der Woche nicht mehr gehen sollte, oder?
Ich habe einfach Angst vor ihm, da er immer Stress macht.

Dann würden wir auf die gerichtliche Einigung zurück gehen, oder? Wenn er dann was anderes will, dann müsste er vors Gericht ziehen?

Es ist nunmal schwieriger, da wir 30 km auseinander wohnen und die weiterführenden Schulen Ganzstagsschulen sind.

Und er kann mir auch nichts, wenn mal ein Dienstag ausfallen sollte (was ich natürlich versuche zu verhindern, aber wenn es durch einen Geburtstag zB mal nicht geht)? Da habe ich nichts zu befürchten? Wie gesagt, das war ein Vorschlag von mir, nicht vom Gericht.

Ich mache mir halt Gedanken, weil die Kinder größer werden...

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Achso noch was:

"Regulär müßtet ihr dann halt wieder auf den Gerichtstag zurück kommen denn wenn es vom gericht festgelegt ist das er besuchsrecht hat mußt du ihm den Tag gewähren andernfalls übers Gericht ..."

Anstatt einen Sonntag zusätzlich für ein paar Stunden gebe ich ihm 4 Dienstage inkl. Übernachtung!

Wenn dann mal ein Dienstag ausfällt, bin ich nicht verpflichtet ihm einen Ausweichtag in der Woche zu geben, in dem der Dienstag ausfällt? Denn seinen "Soll" bekommt er ja mehr als ihm vom Gericht zustehen würde.

Und wenn der Dienstag aus welchen Gründen auch immer nicht mehr stattfinden kann und es keinen Ausweichtermin in der Woche gibt, dann kann ich mich einfach auf die festgesetzte Zeit vom Gericht berufen und die Umgangszeiten wieder so festlegen, wie es das Gericht gesagt hat?

Wie gesagt, der Dienstag kommt von mir, damit es mehr Papazeit gibt.

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Moin,

dann machts doch so, dass er entweder die Kinder am entsprechenden Tag von den Schulen oder bei Dir zu Hause einsammelt und dann am nächsten Tag eben wieder dort abgibt.

Ich denke, mit gutem Willen kann man einen Weg finden, und wenn er sie dann eben vom Sport abholt. Könnte ja auch bei jedem Kind ein anderer Tag sein, so dass Kind 1 vielleicht dienstags geht, Kind 2 eben donnerstags, wenns nach Stundenplan oder Hobby besser passt. Ist für die Kinder sicher auch schön, Papaexclusivzeit.

Ich denke, so lange nach der Trennung solltet ihr in der Lage sein,d as ohne Gericht hinzukriegen und die Kinder sind ja durchaus auch schon in einem Alter (weiterführende Schule), dass sie ebenfalls ihre Meinung sagen können.

LG

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Schön wäres es. Das wäre meinem Ex aber zu viel hin und her. Er will beide Kinder zur gleichen Zeit und nie getrennt.

Er sagte mir auch, dass es zu spät wäre, wenn er die Kinder erst um 17 Uhr zB abholen würde, dann würde sich die Zeit nicht mehr lohnen!

Jetzt holt er sie dienstags von der Schule ab um 15 Uhr. Alles andere wäre ihm zu spät, da er eine halbe Stunde fährt und dann hätten sie keine gemeinsame Zeit mehr :(

Wenn sie aber zur weeiterführenden Schule geht, dann kann ich der Schule aber nicht sagen, dass sie doch bitte um 15 Uhr enden soll, damit der Papa sie abholen kann.

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Vereinbart war ein zusätzlicher Tag im Monat (Sonntag). Tatsächlich ist es ein Tag die Woche (dienstags)?

Das ist ja schonmal Verhandlungsspielraum zu Deinen Gunsten.

Eure Tochter hat an als Schulanfängerin keinen einzigen Tag in der Woche nachmittags frei? Sie hat jeden Tag Hobbies? Stimmt das wirklich?

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Guten Morgen!

Es sind nur theoretische Gedanken, die ich mir vorab mache.

Es ist so, dass wir die ganze Woche unterwegs sind, ja. An einigen Tagen hat mein Sohn ein Hobby, an anderen Tagen meine Tochter.
Die weiterführende Schule geht jeden Tag bis 16 Uhr.
Das wäre meinem Ex aber zu spät- von mir aus wäre das kein Problem. Ob er sie nun um 15 oder um 16 Uhr abholt wäre mir doch egal.
Aber von seiner Seite aus meint er, 16 Uhr sei zu spät, aber ich kann daran ja nichts ändern :(
Und die Kinder an unterschiedlichen Tagen zu nehmen kommt für ihn auch nicht in Frage wegen der Fahrt.

Genau, einen Sonntag sollte ich von meinen zwei WEs im Monat abgeben. Da ich aber finde, dass der Papa wichtig ist, habe ich den Dienstag vorgeschlagen.
Aber nun wird es in absehbarer Zeit soweit sein, dass es nicht mehr so einfach geht.

Aber er stellt sich ja quer. Und wenn dann ein Tag wegen eines Geb. mal ausfallen sollte dann will er zwingend einen anderen Tag und ich muss sehen, dass ich das irgendwie hinbekomme (Hobbys absagen etc., weil er sie davon nicht abholt, weil es ja sonst zu spät wäre und zu wenig Zeit). Dazu bin ich nicht verpflichtet, oder?

Mir geht es nur darum, dass ich dem Stress mal entgegen wirken kann und mich nicht so klein machen lasse aus Angst vor ihm.
Ichv ersuche immer allen alles Recht zu machen und zu sehen das es läuft. Aber wenn es mal nicht gehen sollte, bin ich der Buhmann. Und ich wüsste eben gerne, ob ich dazu verpflichtet bin, wenn es gerichtlich eigentlich eine Einigung mit weniger Umgang gibt. Ob ich ihm dann entgegen treten kann und sagen darf, dass eigentlich gerichtlich etwas anderes vereinbart ist und der Dienstag von mir ein Entgegenkommen ist.

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Wenn bis 16.00h Unterricht (und nicht nur Betreuung) ist und es danach für ihn zu spät ist, dann geht es halt unter der Woche nicht mehr.

Dann bleibt es halt bei dem zusätzlichen Sonntag im Monat.

Eine andere Lösung ist doch schon tatsächlich nicht möglich. Weshalb solltest Du zu einer anderen Lösung verpflichtet sein? Die Regelung Dienstags erfolgte freiwillig und war machbar. Jetzt geht das nicht mehr.

Es gibt auch keinen Grund Angst zu haben.

Ich frage mich was er will und wie er sich das rein tatsächlich vorstellt? Will er jetzt statt 4 Dienstage 4 Wochendendtage zusätzlich? Dann hättest Du Euer Kind ja nur noch ein Wochenende im Monat? Das ist doch gar nicht durchsetzbar.

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Hallo,

geh doch mal zu einem RA und lass dich beraten.

Meiner ganz persönlichen Meinung nach, hat er einfach Pech, wenn der Dienstag nicht geht, wie es ihm passt. Wenn ihm 16Uhr zu spät ist, ist es doch nicht DEIN Problem!
Wenn die Kinder einen Geburtstag haben am Dienstag (kommt ja auch nicht jede Woche vor), dann können sie da eben nicht oder er holt nur eines. Fertig.
Ich würde keinesfalls immerzu die Hobbies der Kinder absagen, denn die Regelmäßigkeit ist doch wichtig. Es ist immer doof, wenn die Kinder mal zum Sport (oder was auch immer) gehen und dann wieder nicht. Wenn es allerdings die Ausnahme ist, wäre das mal okay.

Deine Kinder sind nicht mehr so klein. Was wollen die denn? Danach könnte man sich auch richten.
Vielleicht will gerade die Große dienstags gar nicht mehr zu Papa, weil Schule ja auch schlaucht? Ich würde das mit einbeziehen, mit ihm reden, ggf. vor dem JA und wenn er denkt, muss er klagen. (An der Stelle nochmal: Rat von einem Fachanwalt für FamR wäre sicher gut, denn ihr habt ja schon einen Titel..)
VG Jana