Müssen unverheiratete Väter die Hälfte der Kitakosten od. mehr tragen?

Frage steht ja schon oben. Der Kindesvater würde seinen Anteil zahlen, kein Thema. Ich habe aber "nur" eine Teilzeitstelle ab September, bei der ich nicht so viel verdienen werde und möchte beantragen, dass das Jugendamt meine Kita-Kosten übernimmt. Ich soll aber auch Angaben zum Verdienst des Vaters machen etc. Heißt das dann, dass er den Gesamtbetrag übernehmen muss, wenn er zuviel verdient?

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Ich wundere mich immer wieder über die Desinformation mancher Mütter, vor allem wenn Onkel Google uneingeschrenkt zur Verfügung steht.

Kein Vater "muß" die Hälfte der KIGA - Kosten tragen. Es gibt kein entsprechendes Gesetz, sondern lediglich ein Urteil. Will die KM also die hälftigen KIGA - Kosten von Vater haben, muß er freiwillig zahlen oder die Km muß klagen.

So auch hier: Das JA will lediglich prüfen ob der KV zur hälftigen Zahlung herangezogen werden kann ( Stichwort Selbstbehalt ) . Ist der KV zwar zahlungsfähig aber zahlungsunwillig muß auch ein JA den KV zur 50 %igen Kostenübernahme verklagen.

Ute

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Er zahlt die Hälfte und Du stellst für Deine Hälfte einen Antrag beim Jugendamt.

Gruß

Manavgat

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Er zahlt aber nur wenn er zahlen WILL. Will er nicht zahlt er auch nicht .

Dann kann sie oder das JA nur klagen und ein Erfolg ist fraglich da Jeder vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist.

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Och, so würde ich das nicht sehen.

Die meisten KVs kommen nur ungeschoren davon, weil die KMs "um des lieben Friiiiiiidens willen" (würg!) nicht offensiv den Unterhalt sowie die Betreuungskosten/Sonderbedarf einklagen.

Gruß

Manavgat

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Also bei mir ist das folgendermaßen:

Zur Kitageldberechnung habe ich nur meine Einkünfte angegeben, und auch nur Angaben zu meiner Person gemacht.
Daraufhin habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich noch einen Neagtivbescheid beifügen soll, also einen Bescheid über das alleinige Sorgerecht.
Das habe ich gemacht, und niemand hat sich mehr um die Einkünfte des KV geschert.

=> wenn du alleiniges Sorgerecht hast, dann wird auch nur dein Einkommen als Berechnungsgrundlage genommen.

Hast du gemeinsames, ist das anders.