Kindsunterhalt kürzen bei Bezug von Krankengeld?

Hallo,

ich brauch mal einen Rat.
Heute rief mich die Bearbeiterin des Jugendamtes an und teilte mir mit, dass der KV, ab Juni nicht mehr den vollen Betrag an Unterhalt (bekomme den Mindesunterhalt) zahlen könnte, da er krank ist.

Nun bin ich völlig ratlos, wie das jetzt weitergeht. Sie meinte ich solle mal hinkommen und sie würde mir dann den neuen Unterhalt vorrechnen.

Nun meine Fragen: Ist das so überhaupt möglich? Muss man dem zustimmen? Gilt das nur für den Zeitraum der Krankheit?

Es wäre lieb, wenn mir jemand meine Fragen beantworten kann...

LG, Stephi

(ps. Momentan gibt es noch keinen Unterhaltstitel, da der Vater diesen ohne Vaterschaftstest nicht unterschreiben will.)

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Das Jugendamt ist hier gar nicht befugt, Unterhalt festzulegen. Die können nur Vorschläge machen.

Ich würde eine Anwältin befragen und diese notfalls den Unterhalt beitreiben lassen.

6 Jahre lang kannst Du UVG bekommen, aber längstens bis das Kind 12 ist.

Wie alt ist Dein Kind?

Gruß

manavgat

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Mein Kleiner ist inzwischen 10 Monate alt.


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Hallo Stephi,

natürlich kann das Jugendamt Unterhaltsansprüche berechnen und dort können sie auch tituliert werden

siehe VaMV:

"...Ein Unterhaltsanspruch ist nur durchsetzbar, wenn er tituliert ist. Das heißt, um den Unterhalt eintreiben zu können, muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen, in Form eines Beschlusses, eines Urteils oder ähnlichem. Titulieren können Notar/innen, Rechtspfleger/innen und Richter/innen des Amtsgerichts und die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes. Zuständig ist in der Regel die zuständige Stelle am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes. Die Titulierung des Unterhalts durch Mitarbeiter/innen des Jugendamts ist bei jedem Jugendamt möglich und setzt die Zustimmung des/der Unterhaltspflichtigen voraus. Leistet der/die Unterhaltspflichtige die Unterschrift nicht freiwillig, muss der Titel in einem gerichtlichen Verfahren erstritten werden. "

darüberhinaus sind die JA-Mitarbeiterinnen über die aktuellen Gerichtsurteile etc. gut informiert - soweit ich weiß, wird der Unterhalt nach den Gegebenheiten berechnet und auch angepasst (es gibt da ja gesetzliche Urteile und Vorschriften) - wenn der Unterhaltspflichtige mehr verdient, wird er auch mehr bezahlen müssen, wenn er weniger verdient (also wie in deinem Fall, weil er krank ist...) dann auch weniger - er sollte sich aber bemühen, seinen Unterhaltspflichten nachzukommen. Lass dich doch mal von der Mitarbeiterin (kostenfrei ;-)) beraten.

Alles Gute
kraxy

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setzt die Zustimmung des/der Unterhaltspflichtigen voraus



was ist, wenn der gesetzliche Vertreter des Kindes nicht zustimmt?

jugendämter sind sehr hemdsärmelig bei der Beitreibung des Unterhalts und begnügen sich lieber mit wenig, als Energie und Kosten aufzuwenden um mehr! zu bekommen.

Gruß

manavgat

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mh - wenn der Unterhaltspflichtige nicht zustimmt, kann der Anwalt auch nur den Weg vor Gericht wählen - oder?

Und dann werden alle Unterlagen nochmal geprüft und die Sache nimmt ihren Lauf....

Ach, übrigens "bengnügt" sich das Jugendamt mit gar nichts - sondern die Entscheidung liegt ja beim Kind bzw. bei dem Unterhaltstitelfordernden - wenn dieser eine Klage herbeiführt - kann er sich auch (im Falle einer Beistandsschaft) vom Jugendamt vertreten lassen.

Die TE wollte nur wissen, ob die Verringerung des Unterhaltes beim Bezug von Krankengeld rechtens ist - diese Auskunft kann ihr durchaus beim JA gegeben werden.

IMHO kann man sich erstmal kostengünstig Informationen beschaffen - und dazu sind "hemdsärmelige" JugendamtsmitarbeiterInnen durchaus in der Lage.

Schönen Tag noch

kraxy