Frage zu Beistandschaft + Titel

Hallo

Muss mal kurz nachfragen.
Ich hab vor kurzem eine Beistandschaft beim JA erwirkt. Es wurde bei Antragstellung gefragt ob es schon Titel usw. gibt. Gab es nicht, war auch nicht notwendig.
Der Kindsvater hat nun die Unterlagen abgegeben und plötzlich will das JA einen Titel vor Gericht erstreiten.
Hm. Das war nun aber eigentlich nicht meine Absicht gewesen. Ich wurde von Seiten des JA darüber auch nicht in Kenntnis gesetzt.

Der Kindsvater hat sich nun selbst kundig gemacht. Laut ihm wäre das gängige Vorgehensweise beim JA. Beide Eltern könnten dagegen aber Einspruch einlegen.

Habt ihr damit Erfahrung?

lg bine

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Genau DAS ist SINN einer Beistandschaft beim Jugendamt. Diese setzen die Interessen des Kindes durch, gerade was Unterhalt angeht. Und auch du solltest diesen Titel FÜR DEIN KIND bekommen.

Wenn der Vater den Titel nicht freiwillig unterschreibt wird dieser auf dem Klageweg durchgesetzt, das ist nunmal so.

Warum hast du eine Beistandschaft eingerichtet wenn du "den Titel für unnötig hälst"? Versteh ich ehrlich gesagt nicht. Und man unterschreibt doch auch nichts, bevor man nicht weiß was es für Folgen nach sich zieht.

Auch wenn der KV jetzt vielleicht den Unterhalt noch in voller Höhe und pünktlich bezahlt, das kann sich ändern, und genau dann benötigst du diesen Titel! Damit dein Kind zu seinem Recht kommt und der Vater notfalls mit einer Pfändung zahlt!

LG Julia

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Ich habe die Beistandschaft eingerichtet, weil ich dem KV nicht mehr ständig hinterherlaufen will, weil sich die Tabelle geändert hat, weil das Kind älter ist.... Und weil ich keinen Einblick habe in seine Einkommensverhältnisse.
Der KV hat so jahrelang zu wenig Unterhalt bezahlt. Zufällig hat er seine Zahlung genau in dem Monat realistisch nach oben korrigiert, in dem ich beim JA war.

Beim JA habe ich deutlich gesagt, ich möchte diese Verantwortung ständig hinterher zu rennen und vertröstet zu werden, abgeben. Mir wurde es so erklärt, dass das JA einfach nur die Berechnung macht und das eben regelmäßig überprüft. Von einem Titel war keine Rede!

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Wenn du jahrelang hinterher rennen musstest, und er ständig zu wenig bezahlt hat, dann ist ein Titel genau das richtige für dich, denn dann kommt er endlich in die Puschen und zahlt das was er zahlen muss, da ansonsten der Gerichtsvollzieher kommt. Also was daran gefällt dir jetzt nicht?
Der Titel ist ja nicht für dich, sondern für das Kind, damit dieses jeden Monat sein Geld bekommt.
Lass ihn den Titel unterschreiben, sollte er das nicht machen, dann geht es halt vor Gericht. Das ist dann sein Problem. Aber für dich hat dieser Titel nur Vorteile.

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Erklär mir doch bitte nochmal WARUM du nicht willst das dein EX den Titel unterschreibt?
Ich möchte es nur verstehen.

Wegen dem Stress den er dir jetzt macht? ER bekommt noch viel mehr Stress wenn er das Ding lieber auf dem Klageweg unterschreiben möchte, denn er wird ihn unterschreiben MÜSSEN!

Und für dich nochmal zum mitschreiben: DU darfst es eigentlich gar nicht entscheiden ob es überhaupt nen Titel geben soll. DEIN KIND ist quasi der Klagende, weil der Titel für DEIN KIND ist.

Sollte das Kind mal ne Ausbildung machen, dann benötigt das Kind diesen Titel, falls der Vater sich dann weigert Unterhalt zu zahlen.

Auch wenn er jetzt freiwillig und pünktlich zahlt, er wird noch einige Jahre zahlen müssen, und es ist nicht SICHER das er dies auch immer freiwillig tut!

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Einen Titel ist nicht zwingend erforderlich. Mit einem Titel gibt der Vater der Mutter quasi einen Freifahrtschein. Sie kann sofort bei Verspätung oder wegen einem Differenzbetrag eine Gehaltspfändung veranlassen. Dabei spielt der Grund keine Rolle. Das das natürlich sehr unangenehm für den Vater sein kann, ist wohl klar.

Einen Titel kann man auch erst dann beantragen, wenn es Sinn macht. Ansonsten kann es einfach unnötig Stress geben und das ist für das Kind auch nicht erstrebenswert.

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Sie schreibt aber das sie schon jahrelang hinterher rennen musste, das er jahrelang zu wenig gezahlt hat, und das sie auch keinen Einblick hatte wieviel Geld er verdient.
Ich denke da ist ein Titel sinnvoll.

Und nicht jede Mutter lässt sofort am 2. des Monats pfänden, und so schnell gehts nunmal auch nicht, da sprech ich aus Erfahrung, da sich meine Pfändung mittlerweile schon fast 2 Monate hinzieht und er mittlerweile schon 2 von 3 Monaten allein nachgezahlt hat ohne was von der Pfändung zu wissen oder mit mir zu sprechen.

Und wenn man einen Titel erst erwirkt wenn er mal nicht zahlt, na dann prost mahlzeit. Das das dann nicht von jetzt auf gleich geht ist uns jawohl allen klar, aber wenn das Jugendamt DANN erst klagt um den Titel zu bekommen dauert es ewig! Und rückwirkend kann sie dann auch keinen Unterhalt mehr verlangen, erst ab dem Monat indem der erste Brief bei ihm einging, wenn er aber vorher schon 5 Monate nicht gezahlt hat ist sie am Ende die Dumme!

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