Kann ein Unterhaltstitel auf 0,00€ gesenkt werden?

Hallo!

Also mein folgender Beitrag wir für euch etwas sehr eigenartig und vielleicht auch nicht wirklich nachvollziehbar sein aber ich habe meine Gründe.

Also es ist so ich habe mit meinem Damaligem Freund eine Tochter (7) habe aber das alleinige Sorgerecht und bin nun verheiratet un habe zwei weitere kinder mit meinem Ehemann.

Nun kamm anfang des Jahre ein Brief vom Jugendamt (Rechtsbeistand) wo drin stand das der Unterhaltssatz erhöht wurde und wieviel Leas Papa schon nicht mehr gezahlt hat.

Er und ich haben ein gutes aber sporatisches Umgenagsverhältnis genauso wie er und unsere Tochter.
Wir wohnen in Berlin und er wohnt in Dresden und unsere Tochter geht nun in die zweite Klasse und hat ADS (diagnose am 03.02.10 gesichert).

Leas Papa hat nun vor einiger Zeit von einem Amtsarzt bescheinigt bekommen das er nicht mehr als 3 h arbeiten darf und ist in einer Behinderten Werkstatt unter gekommen wo er jeden Tag hin geht. Er ist ein lieber Mensch raucht nicht, trinkt nicht und wenn man ihn um hilfe bitten würde dann wäre wenn er könnte auch sofort da. Seine Situation wird sich mit 99%iger Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern (ausser er gewinnt im Lotto). zur Zeit lebt er von einem kleinen Nebenverdienst durch die Behindertenwerkstatt (sobezeichne ich das) und von Harzt 4 was sich auch nicht mehr ändern wird.

Aus diesem Grund würde ich gerne Ihn folgende Möglichkeit geben wollen damit er nicht weiter schulden an unser Tochter/mich bzw. den Staat macht. Ich würde Ihm gerne helfen den Unterhaltstitel auf NULL zu senken.

Nur weiß ich nicht ob das geht und wenn ja wie? im gegen zug dafür würde ich von Ihm als gegenleistung erwarten das er sich noch mehr um seine Tochter kümmert als bisher. (siehe neue Härtefallreglung für die Förderung mit dem eigenen getrenntlebenden Kind.)

Wer kann mir da helfen wo muss ich/er hin gehen um dies zu erreichen wenn das geht und kostet das was???

Danke für eure Antworten!

LG

Madlen

1

Du brauchst da gar nichts zu tun.

Ist der KV unfähig den Kindesunterhalt zu zahlen, entstehen auch keine Unterhaltsschulden durch UVG. Die laufen nur bei zahlungsinwilligen Vätern auf. Sollte das JA Deinen Ex auffordern die Schulden zurückzuzahlen ( ja das probieren die immer wieder arme Menschen rechtswiedrig in Verzug zu setzten ) dann soll sich Dein Ex an einen Anwalt wenden. Kostet ihn nichts - es hat Anspruch auf PKH

Du selbst darfst nicht auf den Kindesunterhalt verzichten. Warum hast Du bei diesen Rahmenbedingungen überhaupt einen Unterhaltstitel erwirkt? Kündige einfach den Rechtsbeistand beim Jugendamt und belaß es einfach dabei. Wenn Du ihn nicht zur Zahlung aufforderst erfolgt ja auch keine Vollstreckung.

M.

3

Hallo!

Also zum dahmahligem Zeitpunkt war es so das er in Arbeit stand und wir beide zusammen es beschlossenhaben einen Unterhaltstitel für unsere Tochter zu machen. das war im Jan 2003 unsere Tochter war da 4 Monate.

Weil wir beide dachten das das so sein muß!

Also habe ich das jetzt so richtig verstanden! Wenn ich den Rechtsbeistand kündige dann hat er auch keine Schulden mehr die dazu kommen? sofern ich meine Füße stillhalte?

Wie ist der Satz welcher wie folgt lautet in dem Schreiben vom Rechtsbeistand zu verstehen.

"Zu Ihrer information teile ich Ihnen mit das per 31.12.09 ein Unterhaltsrückstand von 10.195,00€ besteht."

Ich /meine Tochert hat von 02/2005 bis 07/2006 Unterhaltvorschuß bekommen. und vor ein paar jahren musste er wohl immer Geld an das Jugend amt zahlen und nun sei wohl nichts mehr vom Jugend amt zu hören gewessen meinte er.

Für die Kündigung schreibe ich da einfach nur nen 3 Zeiler das ich nicht mehr die Hilfe beanspruche oder wie?

LG Madlen

2

Dein Mann könnte die Kleine auch adoptieren. Der Umgang muss ja deshalb nicht aufhören nur weil dann auf dem Papier quasi was anderes steht.

Aber Recht hat mein Vorredner. Er KANN doch gar keinen Unterhalt zahlen, das müsst ihr beim Jugendamt nur belegen, dann wird der Titel mit sicherheit gesenkt und du bekommst eben UVG welchen er nicht zurückzahlen muss, weil er ja als zahlungsUNFÄHIG eingestuft wurde.

4

soory was ist UVG?

Adoption möchten wir nicht zu mindest soll das Lea später selber entscheiden.

Bei welchem Jugendamt müssen wir das denn belegen und was muss man da alles mit hinnehmen?

Danke madlen

5

UVG ist Geld nach dem Unterhaltsvorschußgesetz.
Das zahlt das Jugendamt der Kindesmutter wenn noch kein Titel besteht, wenn der KV sich weigert zu zahlen, oder wenn er eben nicht zahlen kann, wie in eurem Fall.

Ich weiß nicht wie das ist, ob man das rückwirkend ändern kann, normalerweise wird der Titel dann ab dem Tag verändert, an dem die Unterlagen vorgelegt werden.

Er müsste das logischerweise bei ihm im Jugendamt machen, aber beurkunden kann das eigentlich jedes Jugendamt. Dein Jugendamt wird die Unterlagen ja sicherlich auch da haben wenn ich mal irgendwas habt machen lassen.
Mitnehmen müsst ihr den alten Titel, und seine neuen Unterlagen zum Einkommen (ALG II, Einkommensbescheinigung der Behindertenwerkstatt). Und am besten das ärztliche Gutachten das er nicht mehr als 3h arbeiten gehen kann. Denn er arbeitet ja quasi, bekommt ja dafür Lohn, also es ist ja nicht so das er es nicht will und sich lieber auf die faule Haut legt.

Im Jugendamt gibts dann ne extra Ansprechpartnerin für Unterhalt, im Idealfall berechnet sie das sofort (die Lage ist ja im Prinzip klar) und gibt euch den neuen Titel sofort mit, sofern das dann noch n Titel ist, vielleicht ist es nur ne Bescheinigung in dem der alte Titel aufgehoben wird. Beziehst du derzeit Unterhaltsvorschuß? Wenn nicht, kannst du den beantragen, sind irgendwas um die 150€. Das Geld muss er dann nicht zurück zahlen weil er ja nicht zahlen KANN (was ihr ja dann vorher habt beurkunden lassen.

Wie gesagt, wie das rückwirkend ist weiß ich nicht, das müsst ihr da erfragen, das sich die Schuld der Unterhaltssumme verringert. Aber bei wem hat er denn diese Schuld? Bei dir, oder beim Jugendamt durch den Unterhaltsvorschuß? Wenn er das Geld quasi an dich zahlen müsste, wärs doch ok, du kannst ihm die Schulden ja jederzeit erlassen, stunden oder ne Ratenzahlung bewilligen. Also rein rechtlich "müsste" er das Geld dann nicht beim JA abzahlen. Aber bei dir, ja, eigentlich ist es ja Geld für deine Tochter. Da möcht ich jetzt nix zu sagen sonst werden einige vielleicht wieder ausfallend ;-)

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