Freiwilliger Vaterschaftstest und UVG - ich steig da nicht mehr durch

Hallo zusammen,

da ich seit zwei Tagen niemand auf dem JA erreich frag ich einfach mal hier, in der Hoffnung dass ihr mir vielleicht weiter helfen könnt.

Der KV und ich haben uns schon zu Beginn der Schwangerschaft getrennt #contra Recht schnell meinte er, er will einen Vaterschaftstest wenn das Kind geboren ist. Damit hab ich kein Problem, ich weiß ja was dabei raus kommt. Auf Anraten habe ich dann die Beistandschaft eingereicht. Nun hatte ich am Montag Termin bei unserer Arge (leider bin ich bis September ergänzend auf sie angewiesen :-( ) und die Dame dort meinte ich müsse UVG beantragen, obwohl der KV nach Feststellung der Vaterschaft zahlen will.
Da mir schon oft falsche oder unvollständige Informationen von Ämtern gegeben wurden wollte ich das beim Jugendamt nachfragen, aber wie gesagt erreiche ich dort niemand.

Stimmt es also, dass ich obwohl er nach dem Vaterschaftstest Unterhalt für den Lütten zahlen will UVG beantragen muss? Und wie genau läuft der Vaterschaftstest eigentlich ab? Bekomme ich dazu eine Art Vorladung? Oder muss ich mich selbst irgendwo dazu melden?

Danke schon mal für eure Antworten.

LG Eve

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Solange die vaterschaft nicht geklärt ist musst du UVG beantragen,die holen es sich dann vom KV wieder zurück,sobald das ergebnis da ist.
Mit dem test, ich kann nur von mir sagen,dass ich es über meine anwältin laufen lassen (muss) also geht es dann über gericht. ich hatte den KV angegeben und da er die Vaterschaft anzweifelt wird es gerichtlich eingeklagt.
so weit ich weiß,machen die beim gesundheitsamt auch tests,erkundige dich dort doch einmal. und auf jeden fall lass es dir schriftlich geben,dass er ihn zahlt!!(was er ja muss,da er den test auch haben will)

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Hallo,

also 1. ist der Vater verpflichtet UH zu zahlen ab Geburt des Kindes und nicht ab der Feststellung der Vaterschaft. 2. Musst DU Dich gar nicht um einen Vaterschaftstest kümmern. Der KV kann Klage einreichen wenn er meint nicht der Vater zu sein.
3. Ja Du bist verpflichtet UVG zu beantragen solange Du vom KV keinen Unterhalt erhältst. Was der KV vor hat oder nicht interessiert die ARGE (verständlicherweise) nicht.

4. Ja Du bekommst eine gerichtliche Vorladung bzgl. des Vaterschaftstests, es sei denn Du lässt Dich auf einen privaten ein (was den KV wesentlich weniger kosten würde) dann würde ich auch dem KV die Organistation überlassen.

Gruß Krüml

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Man muss als vermeintlicher Vater Klage einreichen, wenn man feststellen will, dass man nicht Vater ist?

Und bis dahin reicht die Aussage der Mutter und man muss als Vater Unterhalt zahlen?

Redest Du von Verhältnissen in Deutschland?

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Ist natürlich quatsch, die KM muss die Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen, der KV trägt aber die Kosten des Verfahrens inkl. dem Test.

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