Unterhaltsvereinbarung, deren Höhe und noch mehr Fragen...

Hallo,
ich habe mich nun vom Vater meines Kindes getrennt. Wir sind im guten auseinander. Nun bin ich auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Zurzeit bekomme ich Elterngeld, habe aber Arbeit die ich ab August wieder wahrnehmen werde.
So nun meine Fragen ich muss ja nun zum Amt um zu fragen ob mir beim Umzug (wohne im Moment noch beim Kindsvater) geholfen wird und eventuell erstmal eine Kaution vorgeschossen wird.
Mit dem KV verstehe ich mich gut laut Unterhaltstabelle müsste er 333 € Unterhalt abzgl. Hälfte Kindergeld also 241 € bezahlen. Wir haben uns geeinigt das er mir monatlich 200 € geben würde und bei größeren Anschaffungen würde er dann hälfte dazugeben oder falls es mal "brennt" würde er auch aushelfen. Erste Frage ist das so zulässig?Wie kann so eine schriftliche Vereinbarung aussehen?Kann ich die formlos machen und beide unterschreiben fertig?!oder muss sowas notariell beglaubigt werden?

ach mensch kommt grad soviel auf einen zu...muss zum amt und such nach ner wohnung und will auch keinen stress mit dem kv da wir uns noch gut verstehen grade auch wegen dem kleinen.

vielleicht kann mir jemand helfen. danke schon für eure antworten!!!

lg mia

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Guten Abend.

Ich muss Dich leider enttäuschen.
Unterhaltszahlungen gehen vor allen anderen Leistungen.
Und wenn Du von diesen abhängig sein solltest, ist nix mit sich so einigen, da Dir die Unterhaltsleistungen auf eventuelle Bezüge voll angerechnet werden.

Der Vater Deines Kindes ist sowohl für das Kind als auch für Dich im vollen Umfang unterhaltspflichtig.
Erst dann springen ARGE und Jugendamt gegebenenfalls ergänzend ein.

In dem Moment, in dem Du einen Antrag auf ergänzendes Alg II stellst, musst Du auch eine Anlage zu den Unterhaltszahlungen ausfüllen (Dein Ex muss komplett offen legen) und er wird dann gegebenenfalls in Regress genommen.

Gruß von der Hedda.

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Hallo davon kann ich nur abraten.

Du solltest auf jeden Fall das Wort dynamisiert benutzen. Das passt den Unterhalt nämlich den Lohn an und dieser ist variabel.

Es spricht nichts dagegen, wenn er nur 200 Euro zahlt, aber den Rest in "Naturalien" ableistet und du für laufende Kosten, die das Kind betreffen, das Geld nicht brauchst.

Verschätze dich aber nicht. Kindergarten, Wohnung, Strom, Essen, kostet alles Geld und du trägst es für zwei.
Da ich rauslese, daß du zum Amt musst, wirst du wohl kaum solch eine Vereinbarung freiwillig eingehen können, weil bei SGBII immer noch das Subsidaritätsprinzip gilt (alle anderen Einkommensquellen ausschöpfen). Würdest du jetzt arbeiten, wäre das alles weniger von Bedeutung.

Ich rate dir, auch wenn ihr euch noch versteht, geh zu einem Anwalt. Es ist nicht dein, sondern das Geld vom Kind.

Im übrigen musst du immer daran denke, ALG2 ist eine Sozialleistung von den Steuernzahler und sollte keine dauerhaft Erwerbsquelle darstellen.
Deshalb immer erst den KV mit einbeziehen und einen Job suchen.

mfg

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dem und nicht den.....DEM