Zwang zum gemeinsamen Sorgerecht?

Hallo,

es geht hier um meine beste Freundin: Hoff, ihr könnt mir helfen.
Sie ist mit ihrem Freund zusammen und in der 35. SW. Sie lebt noch bei ihrer Mutter und er in einer anderen Stadt.
Die beiden haben jetzt vor ein paar Wochen die Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt gemacht und da fing der Ärger an. Der Freund ist Nigerianer und total ausgeflippt, als er erfahren hat, dass das Kind den Nachnamen von meiner Freundin und nicht seinen bekommt. Jetzt geht es um das gemeinsame Sorgerecht. Meine Freundin will das alleinige Sorgerecht behalten, weil es in der Beziehung sowieso schon kriselt und weil sie ja auch nicht zusammen wohnen. Wenn es dann mal schnell was zu entscheiden gibt, ist sie nicht auf seine Unterschrift angewiesen. Sie will ihn aber trotzdem in alle Entscheidungen einbeziehen.
Und jetzt kommt der Hammer:
Gestern hat meine Freundin ein Schreiben vom Anwalt :-[in der Post. Sie soll bis Ende des Monats der gemeinsamen elternlichen Sorge zustimmen, ansonsten, muss der Frend davon ausgehen, dass das Kind nicht von ihm ist und wird einen Vaterschaftstest machen lassen und die Vaterschaftsanerkennung anfechten.:-[ Hallo, der hat ja nicht mehr alle Latten im Zaun. Wie kann man sowas nur seiner hochschwangeren Freundin antun? Sie ist natürlich total fertig und kommt gar nicht mehr vom Heulen runter. Die Beziehung hat sie nach der Sache natürlich beendet.
Meine Frage: Kann sie in irgendeiner Art und Weise dazu gezwungen werden, das Sorgerecht mit ihm zu teilen? Vor allem nach der Nummer? Sie hat auch Angst, wenn er das Kind wirklich sehen darf, dass er entführt, etc.
Einen Vaterschaftstest würde sie zustimmen, alleine, dass er sieht, dass er der Vater ist und wegen dem Unterhalt.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Lg, Moni

1

ich kann mir das Lachen nicht verkneifen.

Der Typ ist wirklich so blöd und glaubt, er kommt mit der Nummer durch. Hier geht es auch um den Aufenthaltsstatus.

Deine Freundin erklärt dem Jugendamt jetzt schriftlich: er ist der Vater und ich werde das Sorgerecht nicht teilen. Ich habe überhaupt kein Problem mit einem Verfahren zur Vaterschaftsklärung!

Typen wie der, setzen im Anschluß die Mutter noch mehr unter Druck. Ich würde jetzt den Kontakt erst mal abbrechen. Er kann dann ja auf Umgang klagen...

Gruß und sag ihr, sie soll sich nicht aufregen.

Gruß

Manavgat

9

Hallo,

"Hier geht es auch um den Aufenthaltsstatus."

"Auch"??? Ich würde mal behaupten NUR!

Gruß,
Julia

2

Wenn der jetzt schon so drauf ist, auf gar keinen Fall gemeinsames Sorgerecht!!!

Wenn sie vor dem Vaterschaftstest keine Angst haben muß, dann kann er ihr ja eh nichts. Wird nur teurer für ihn, wenn sowas erst übers Gericht läuft.

Er hat keine Chance aufs Sorgerecht, wenn sie nicht grade drogenabhängig ist, das Kind mißhandelt o.ä. Umgangsrecht hat er allerdings trotzdem.

3

Hallo

Deine Freundin soll sich keine Sorgen machen.
Es kann sie niemand zwingen, das Sorgerecht mit dem Vater gegen ihren Willen zu teilen.

Es ist eine Frechheit von dem Anwalt.
Für mich grenzt das schon an einer Straftat was der Anwalt von sich gibt.
Ich würde rechtliche Schritte gegen den Anwalt einleiten.

Deine Freundin soll sich wegen der Vaterschaft keinen Kopf machen.
Sie soll beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten. Sie kümmern sich um alles und sie wird nicht damit weiter belastet.

Der Vater des Kindes wird früher oder später die Vaterschaft anerkennen müssen.

Alles Gute
sani

4

Hallo Moni,

deine Freundin kann ganz tief durchatmen.
Der Anwalt kann gerne drohen und Briefe schreiben und sogar vor Gericht gehen.
Dadurch dass er die Mutter zur Unterzeichnung der Sorgeerklärung ( so nennt sich die Einwilligung zum gemeinsamen Sorgerecht) zwingt, hebt er sie gleichzeitig auf, denn dieser Vorgang ist nur gültig, wenn die Mutter aus freiem Antrieb handelt.
Ich denke, das weiß der Anwalt auch.

Deine FReundin kann jetzt einfach mal abwarten, was so kommt oder sie geht schon einmal zum Jugendamt und schildert die Situation. Dann können bereits im Vorfeld Absprachen bezüglich des Umgangs und Unterhalts getroffen werden. Und der fall ist schon bekannt, sollte es doch zu Schwierigkeiten kommen.

Lasst euch nicht erschrecken, da bellt ein Hund ertsmal nur sehr laut. Beißen kann er nämlich nicht.

LG
Meike

5

Hi Moni,

ich frage mich gerade, wo der Anwalt studiert hat. So einen Quatsch habe ich ja noch nie gehört. #klatsch

Deine Freundin kann unbesorgt sein. Er hat zwar Umgangsrecht, aber sie kann nicht gezwungen werden, das Sorgerecht zu teilen.

In diesem Fall würde ich es auch nicht tun!

LG J.

6

Zur Frage; Nein sie kann nicht gezwungen werden.

So Mädels, jetzt lasst uns alle mal Mühe geben: ich würde einen Brief an den Anwalt schreiben wie folgt:

Sehr geehrter Herr (Name Anwalt),
mit großem Erstaunen habe ich ihr Schreiben vom.... zur Kenntnis genommen. Sie als examinierter Jurist sollte die Rechtslage eigentlich kennen und Ihren Mandanten diesbezüglich fachlich richtig beraten können. Für ein automatisches gemeinsames Sorgerecht fehlen in vorliegenden Fall die vom Gesetzgeber vorgesehenen Rahmenbedingungen. Bitte klären Sie doch hier Ihren Mandanten über die einschlägige deutsche Rechtslage auf.

Gegen den von Ihnen angestrebten Vaterschaftstest bestehen aus meiner Sicht keine Einwendungen. Allein die Hautfarbe des Kindes (ich gehe davon aus er ist Afrikaner) wird hierfür erst Anhaltspunkte liefern.

Bitte klären Sie ihren Mandanten auch darüber auf, welche Konsequenzen ein Nicheinhalten der ihm obliegenden Vaterpflichten (hier insbesondere Zahlung von Unterhalt an das Kind sowie die Mutter bis zur Vollendung des 3. Lj. des Kindes sowie Wahrnehmung des Umgangs) auf seine Aufenthaltserlaubnis hat.

Im übrigen mache ich Sie darauf aufmerksam, daß ein derartig ausgeüberter mentaler Druck auf mich als die Kindsmutter für mich und für das ungeborene Kind gesundheitsschädigend ist. Bitte beachten Sie das!

Mfg


So, und dann kann der Herr Jurist mal mit Beratung seines Mandanten anfangen!!

Übrigens, dieser Brief ist nur ein Vorschlag.

8

Ansich nicht schlecht, aber ich würde die Hautfarbe weg lassen. Das könnte noch falsch ausgelegt werden.

Und man sollte ganz explizit die Paragraphen hinzufügen. Die Sorgeerklärung wird im BGB behandelt, leider habe ich jetzt die passenden Unterlagen nicht zur Hand, darum bitte nicht blind auf meine Angabe vertrauen, aber es war was bei § 1361, wenn ich mich recht entsinne. Ist schon ´ne Zeit her, dass ich mich damit beschäftigt habe.

Ansonsten könnte man den so schreiben. Aber einfach ignorieren und nicht direkt auf den Anwalt reagieren ist eventuell klüger und stressfreier. Der wird schon wissen, dass er sich da auf wackeligem Boden bewegt. Wahrscheinlich leitet da eher sein Bankkonto die Beratung.

10

Hallo,

... und außerdem sei noch hinzuzufügen.

"Für jeglichen weiteren Kontakt und Korrespondenz wenden Sie sich bitte an meinen Anwalt XY, Anschrift XY und/oder das Jugendamt der Stadt XY, Beistandschaft vertreten durch Sachbearbeiter XY."

Gruß,
Julia

weitere Kommentare laden
7

Also sorry aber ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll.

er kann ihr doch garnichts niemand kann sie dazu zwingen das sorgerecht zu teilen und warum heult sie den wenn er doch ein vaterschaftstest machen will dann soll er das doch tun. Und er hat die vaterschaft annerkannt er könnte sie sowieso nur anulieren wenn der vaterschaftstest negativ ausfällt.

lg bina

12

Ich kann mich den anderen nur anschließen.
Und außerdem diesen sog. Anwalt (und den Freund) auf den Straftatbestand der Nötigung ( http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung ) hinweisen.

muemel

14

Hm, Tatbestandsvoraussetzung wäre hier aber mangels Gewalt die "Drohung mit einem empfindlichen Übel", was hier der Vaterschaftstest wäre.
Selbst bei wirklich subjektiver Auslegung zu Gunsten der KM kann der Vaterschaftstest aber nicht als empfindliches Übel bezeichnet werden...