Bekomme ich auch für mich Unterhalt wenn ich arbeite?

Hallo,


meine Tochter ist 20 Monate und ich wüsste gerne, ob ich für mich auch Unterhalt vom Kindsvater bekommen kann, auch wenn ich Teilzeit arbeiten gehe?

VG

Nadine

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was hat das eine mit dem andern zu tun?

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ich weiss es nicht, sonst würde ich ´ja nicht fragen. Kann ja sein, dass mein Geld dann mit angerechnet wird oder wie auch immer. Kenne mich da nicht aus.

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das ist nur bei ALG 2 der Fall.
Da du aber TZ arbeitest, vermute ich mal, lebst du nicht vom Amt?

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Hallo Nadine !

Prinzipiell kann es schon sein. Es kommt darauf an, wieviel Kindesunterhalt der Vater bezahlt und wieviel ihm am Ende noch übrig bleibt, schliesslich hat er ja einen Selbstbehalt, der ihm nicht genommen werden kann. Die Rechnung ist etwas komplizierter, es werden Pauschalen und km-Geld zur Arbeit angerechnet. Die Frage ist auch, ob du alleine lebst oder mit einem neuen Partner zusammen.

LG, Lavendel

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P.S.: Dein Einkommen wird natürlich angerechnet.

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wenn sein selbstbehalt es zulässt und du nicht mehr verdienst als 12 monate im schnitt vor der entbindung / pro monat, dann ist er aufstockungspflichtig bis zu dem betrag, der dann dein letztes durchschnittsgehalt erreicht bzw. bis zu seiner selbstbehaltsgrenze. dies gilt mind. bis zum 3. lebensjahr des kindes in ausnahmefällen sogar länger.

lg
brujita