Anspruch auf erhöhtes Kindergeld?

Hallo,

Bin alleinerziehend, die Jungs sind jetzt 12 und 17 Jahre alt.
Demnächst bekomme ich evtl. einen Job und habe mir ausgerechnet, das ich ca. 5 Euro netto bekommen würde, das währen bei einer 40 Stundenwoche ca. 800 Euro. Mit dem Kindergeld hätte ich dann ca. 1130 Euro.
Hätte ich in diesem Fall Anspruch auf ein erhöhtes Kindergeld? Meine Fixen Kosten belaufen sich auf ca. 850 Euro, weniger geht nicht, da ich auch noch aus meiner Ehe einen Kredit abzahlen muss- mein Exmann zahlt übrigens keinen Unterhalt!!!

Und wie sieht es aus, wenn mein Sohn im Herbst eine Ausbildung beginnt? Zählt das dann wieder zum Familieneinkommen und wird abgezogen????

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

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also ich hab heut auch nur zufällig im inet gesehen das das kindergeld um ca zehn euro erhöht wurde ab januar 09. wie passend das meins für die kids heut oder morgen kommen müsste

ich habs so verstanden dass es allgemein erhöht wurde - also jedes kindergeld wird unabhängig von den umständen erhöht gezahlt...aber richtig wissen zu ich es aber auch noch nciht

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Hallo
soviel ich weis gibt es ein erhöhtes Kindergeld, das allerdings nichts mit den 10 Euro pro Kind zu tun hat (sorry an der Stelle- 10 Euro ist ja lächerlich, aber besser als nix!!!)

Was du zu meinen scheinst ist das erhöhte das man bekommt, wenn man Harzt 4 damit vermeiden kann- da kann mal wohl bis zu 140 Euro pro Kind dazu bekommen, aber wer da berechtigt ist? Keine Ahnung!

Grüße- Lassmichclonen

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Das im Oktober 2008 beschlossene Familienleistungsgesetzes erhöht die Kindergeldansprüche mit Wirkung ab dem 01. Januar 2009 wie folgt: Für das erste und zweite Kind erhöht sich der Kindergeldanspruch um 10 Euro auf 164 Euro, für das dritte Kind um 16 Euro auf 170 Euro und ab dem vierten Kind um ebenfalls 16 Euro auf 195 Euro pro Monat.

Bis Ende 2008 betrug das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind jeweils € 154 pro Monat. Für das vierte und jedes weitere Kind beträgt das Kindergeld € 179 pro Monat.



das meinte ich mit dem erhöhtem kindergeld.

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Das war aber nicht gemeint.
Sie meinte den Kinder(geld)zuschlag, den es statt ALGII gibt, wenn man zwar das eigene Einkommen decken kann, nicht aber das der Kinder.

LG

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Meinst Du den Kinderzuschlag (bis max. 140 €/Monat/Kind)?
Denn kann man bei der Familienkasse beantragen. Er wird mit dem Kindergeld ausgezahlt. Früher war er auf drei Jahre befristet, nun ist diese Frist aufgehoben. Der Antrag ist knifflig, da sind keine ganz klaren Vorgaben wie z.B. beim Erziehungsgeld, man kann leicht zum Sozialamt verwiesen werden...
Mein Mann hat sich mit dem Thema auseinander gesetzt. Wenn Du mehr wissen willst, schreib mich über VK an.
Gruß
Miss Bennett

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Hallo
Ja genau, den Kinderzuschlag meinte ich!!!

Bekommt den jemand von euch? Ich habe mir fast gedacht, das man den bei der Familienkasse beantragen muss, war mir aber nicht sicher.
Wahrscheinlich kann man mir dort auch erst was sagen, wenn ich meinen ersten Gehaltszettel bekommen habe- ich dachte halt, jemand könnte mir mit meinen Zahlen schon pauschal sagen, wieviel ich so ungefähr bekommen könnte, damit ich wiederum Zahlen zum rechnen habe!

Danke- Branda

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Nein, leider nicht! Ich glaube, sie lassen die Leute auflaufen, darum geben sie keine Zahlen raus. Wir bekommen den Zuschlag. Da geht vieles mit rein in die Berechnung, zB Heizkosten etc.