Mädchenname wieder annehmen

Hallo, hab mal auf die Schnelle eine Frage an euch:

Ich bin schon fast zwei Jahre von meinem Ex geschieden. Habe meinen Doppelnamen beibehalten. Die Kinder führen den Nachnamen des Vaters. Ich bin schon einenganze Weile am Überlegen ob ich meinen Mädchennamen wieder annehme, also den Doppelnamen aufgebe. Das würde ich allerdings nur machen, wenn die Kinder auch meinen Mädchennamen führen dürften. Ich habe das alleinige Sorgerecht für beide Kinder.

Kann das gehen? Also Mädchenname zurück plus Kinder geben Nachnamen des Vaters auf und führen meinen Mädchennamen? Was muss ich amchen, damit das klappt?

Liebe Grüße
Alex

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Hallo,

dass Du den Doppelnamen ablegst, ist kein Problem.
Du musst nur zum zuständigen Standesamt, bei dem auch das Scheidungsurteil liegen dürfte, beantragst das und bekommst dann für ein paar Euro ein Dokument, das ein halbes Jahr gültig ist, mit dem Du alle Papiere ändern lassen kannst.

Bei den Kindern geht das, meine ich, nicht mehr, da ihr bei Eurer Eheschließung, festgelegt habt, wie die Kinder heißen sollen, also den Familiennamen.
Vor der Namensrecht-Reform ging das noch, meine Geschwister und ich haben 1993 den Mädchennamen meiner Mutter angenommen.

Du musst Dich hier mal durchwühlen ... ich habe nur den Fall der Einbennnung gefunden, bei dem die Kinder den Namen des neuen Ehepartners annehmen können, aber zu Deinem Fall finde ich nichts:
http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht

Und bei google gibt es unterschiedliche Auskünfte ... von "nein, es geht nicht" über "nur mit Zustimmung des Vaters" (das ist eh klar, da sein Name, da ist Dein alleiniges Sorgerecht auch egal, wie bei der Einbennung) bis "Nur durch einen langen Weg durch ein Gericht möglich).

Du solltest da mal einen Familienanwalt konsultieren.
Gruß,
Julia

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Hallo!

Also ich weiss nicht ob es da einen begrenzten zeitraum, eine Frist gibt, in der man den Namen ändern kann.

Ich habe letzte Woche erst meinen namen geändert. Wegen der Kinder habe ich meinen Geburtsnamen dran gehangen und habe nun einen Doppelnamen.
Mir war schon vorher klar das ich den Namen der Kinder nur mit zustimmung des Vaters ändern kann. Was ich gar nicht will. Der Standesbeamte hat dies auch nochmal ausdrücklich betont.

Also ohne dessen zustimmung, Gericht usw. wirst du kaum eine Chance haben.

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Hi Alex,

melde mich noch bei dir!

Nein, ist nicht möglich, dass die Kinder DEINEN Mädchennamen führen. Es bleibt beim Namen, der bei der Eheschließung als Familienname gewählt wurde. Da der Familienname bei dir "normal" ist (analog Schmidt, Huber, Müller) liegt auch kein Grund zur Änderung vor (ich hatte eine Kollegin, die hieß "Nothdurft" - bei ihr wäre die Änderung möglich gewesen). Zudem hat sich dein Mann - nehme ich mal an - nichts zu Schulden kommen lassen, was auf seine Kinder zurückfallen würde (Mord z. B.) - dass er sich nicht um die Kinder kümmert ist kein Grund zur Namensänderung.

Und da die Kinder einen anderen Namen hätten als Du, würde ich auf die Änderung verzichten, zumal sie noch so klein sind und es deshalb schon noch eine Rolle spielt, ob die Mama so heißt wie die Kinder. Deinen Namen kannst du in 10 Jahren immer noch ändern, da gibt es keine zeitliche Beschränkung.

Zusammengefasst: Namensänderung bei dir möglich, bei den Kindern nicht.

LG
Gael

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Hallo Gael,

da Du Dich anscheinend auskennst hätte ich auch mal eine Frage....

Bei mir ist es wie folgt...

mein Kind trägt den Namen meines Noch-Ehemannes, der aber NICHT der Erzeuger vom Kind ist.Vaterschaft vurde vom KV bereits anerkannt. Nun möchte ich nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder annehmen und frag mich ob es dann bei meinem Kind auch so einfach geht....

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Traudilein, wo du überall hier rumgeisterst ;).... Hätte ich gewusst dass du dich hier auskennst... War so ein spontaner Gedanke, der immer wieder in meinenKopf rumgeistert. Ist nicht lebensnotwendig, die Vergangeheit gehört ja auch zu uns...

Bis dann, bin immer noch nicht fit, nun doch Cortison auch bei mir, Migräne hab ich auch gepachtet...

Liebe Grüße
Alex

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Hallo,

ich weiß nicht, ob sich die Gesetze in den letzten 5 Jahren geändert haben, aber früher ging das schon.
Mein Mann war schon mal verheiratet und hat auch eine Tochter aus erster Ehe. Seine Ex-Frau hat dann wieder geheiratet und noch ein Kind bekommen. Sie wollte dann irgendwann, dass ihre erste Tochter den aktuellen Familiennamen annimmt.

Mein Mann musste mit zum Standesamt und seine Einwilligung geben . Ohne seine Einwilligung wäre es nicht möglich gewesen. Ich glaube, weil es sich um ein eheliches Kind gehandelt hat. Ansonsten gab es mit der Namensänderung keine Probleme. Mein Mann hat vorab seine Tochter gefragt, ob sie das auch will. Ansonsten hat er keine Nachteile dadurch gehabt. Seine Tochter hat den neuen Namen der Mutter angenommen.

Erkundige Dich doch einfach mal bei Eurem Standesamt.

LG
Silke


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Ich habe meinen Mädchennamen vor knapp 4 Jahren wieder angenommen und da wurde mir von der Standesbeamtin gesagt, dass mein Sohn selbst MIT Zustimmung seines Vaters (die er nie gegeben hätte...aber das ist wieder ein anderes Thema) meinen Namen nicht führen darf.

Des weiteren meine ich zu wissen, dass man seinen Geburtsnamen bis zu 5 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung ändern kann und danach nicht mehr...allerdings ohne Gewähr auf Richtigkeit.