Hat eine Oma Rechte?

Hallo,
ich hoffe das ich hier richtig bin.
Ich möchte nur kurz beschreiben um was es geht und hoffe das ihr mitkommt ;-)
Also,ich bin allein Erziehend mit zwei Kindern 7 und 2 Jahre (habe einen Freund) und lebe in Scheidung. Mit meinem Nochmann komme ich soweit ganz gut klar aber irgendwie macht seine Mutter Stress. Hier sind ein paar Sachen vorgefallen so das es sich ergeben hat das mein Freund und seine Mutter bei meiner Exschwiegermutter nennen wir es mal keinen guten Stand haben (sie kommt irgendwie nicht damit klar das ihr Sohn und ich nicht mehr zusammen sind und spinnt sich jetzt Sachen zusammen). Naja,jetzt hab ich von meiner Mutter gehört das meine Exschwiegermutter so Sachen gesagt hat das sie das Jugendamt einschalten will und vor Gericht gehen will,weil sie der Meinung ist das es meiner Tochter nicht gut geht und für den Fall das ich ihr die Kinder verweigern sollte. Was totaler blödsinn ist denn es geht ihr gut sie kommt in der Schule super gut mit und sie verhält sich auch so wie sonst immer und sie kommt mit meinem Freund gut klar. Meine frage ist jetzt einfach ob sie mit sowas überhaupt durch kommt oder sie einfach nur zur Lachnummer wird?!

Hoffe auf Antwort.

Liebe Grüße
#sternchen

1

Hallo...

also ich weiß es selbst nur aus Erzählungen von einer Freundin (diese ist Erzieherin in einem KiGa und bekommt halt so einiges mit) und diese meinte, das wenn was zum Jugendamt dringt, das diese dies überprüfen MÜSSEN... das heißt, sie kommen zu Dir (mit Termin), gucken sich das Kind oder die Kinder an und gucken dann, ob weitere Schritte in Betracht kommen oder ob der Vorwurf schlichtweg 'lächerlich' ist! Sollte die Oma also überreagieren, wird es für Dich/Euch keine Konsequenzen geben! ganz im Gegenteil... (wenn ich mich recht erinnere) muß die Oma dann die Kosten für die Besuche vom Jugendamt übernehmen! (aber da bin ich mir nicht mehr soooo 100% sicher ob ich das noch richtig in Erinnerung hab)

Ergo: mach Dir keinen Kopf. sie kann Dir nichts, solange es deinen Kids gut geht!

Liebe Grüße

2



die sprüche kommen mir bekannt vor.
meine exschwiegermama hat es zwar nicht so deutlich gesagt, aber sie meinte (noch während der zeit als ich mit ihrem sohn zusammen war), dass es für omas ja auch rechte gibt.

das stimmt nur zum teil. hab mich danach im internet und im bekanntenkreis erkundigt.
sie müsste es nicht beim jugendamt sondern gerichtlich einfordern und die chancen stehen gleich null! sie hat auch die gerichtskosten zu tragen, wenn sie diesen schritt geht.
genau das habe ich ihr damals erklärt und von da an war ruhe.
grad omas und expartner sind schnell dabei ihre ex oder schwiegerkinder in eine schublade zu stecken. da ist gekränkter stolz mit dabei. eine alltägliche sache beim jugendamt, die sowas sicher nicht überbewerten werden.
hat sie beweise?
woher weiß sie das?
was soll vorgefallen sein laut ihr?
all den fragen muss sie sich stellen.. und bei den antworten reichen keine vermutungen!
sollte das jugendamt der sache nachgehen, dann habt ihr euch ja nix vorzuwerfen.

letztendlich ist sie chancenlos..
ich such mal die seiten im internet...
kopier das und schick es ihr... dann hast deine ruhe! :)

lg sandra

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Bringen die «verwaisten» Großeltern aber doch die Kraft auf, ihr Recht auf Umgang zu erkämpfen, «sind sie bei Gericht trotz der so genannten Kindschaftsreform oft noch machtlos», erklärt Reinhold Schoeler, Psychologe und Familientherapeut in Bremen. «Im Gros wird das Recht auf Umgang von Seiten der Rechtsprechenden nicht eingeräumt.» Das sei vor allem auf eine mangelnde psychologische Qualifikation der Gerichte und in den Jugendämtern zurückzuführen.

«Nach dem Gesetz hätten Großeltern zwar das Recht auf Umgang mit dem Enkelkind, doch müssen sie den Beweis erbringen, dass dies dem Wohl des Kindes dient», erläutert Schoeler. Dies ist für die meisten Großeltern gar nicht möglich, weiß Rita Boegershausen. «Bis der Kampf durchgestanden ist, haben die Großeltern schon monatelang keinen Kontakt mehr.» Dabei entfremde sich das Kind je nach Alter immer mehr von Oma und Opa.
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es ist im BGB verankert, hier die stellen.

Code:
§ 1626 BGB Abs 3
Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt fÜr den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist

§ 1685 BGB
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

das hab ich gefunden.. aber überall steht, dass sie das beruchsrecht dafür einklagen muss und die chancen da bei null stehen das durchzubringen...
ich habs halt auch nur nachgelsen...
wie die praxis aussieht weiß ich nicht..
aber ein rechtsstreit kann sich über sehr lange zeit hinziehen... und ob sie bereit ist den weg zu gehen.... ?!?!

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aber was ich nochmal betonen muss..
ich hab es selbst nur so gelesen...

schau mal im internet wenn es dich wirklich beunruhigt..
oder frag einen anwalt..
dann bist du auf der sicheren seite!

lg..
sandra

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