Ergänzend Harz 4 oder Wohngeld?

Hallo!
Ich frage mich was sinnvoller ist.
Ich arbeite Teilzeit werde ca 800€ brutto haben und werde für Jana Unterhalt bekommen, + Kindergeld.
Ist es sinnvoller Harz 4 ergänzend zu beantragen oder Wohngeld?
LG Sandra

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Ich weiß ja nicht wie alt deine Tochter ist aber viel mehr alg2 wirst du auch nicht bekommen. Ich würde Wohngeld beantragen. Wenn du Harz 4 bekommst darfst du auch nur einen kleinen Anteil von deinem Verdienst behalten.

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"Wenn du Harz 4 bekommst darfst du auch nur einen kleinen Anteil von deinem Verdienst behalten."

Ach ja?
Wer kommt denn und nimmt Ihr ihren verdienst weg???

Davon abgesehen hat sie überhaupt keine Wahl, da sie Wohngeld nur bezieht, wenn ALGII nicht in Frage kommt und umgekehrt.

Warum schreibst Du solchen Unsinn, wenn Du keine Ahnung hast?

Gruß,
W

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So'n Stuss, sorry, aber ist doch wahr!

Allein schon dieser Satz zeigt doch mal wieder, warum es in diesem Staat an allen Enden hakt:

"Wenn du Harz 4 bekommst darfst du auch nur einen kleinen Anteil von deinem Verdienst behalten."

Oh Gott, oh, Gott, da verlangt der böse böse Staat doch tatsächlich, dass sie den Hauptteil ihres Einkommens zum Bestreiten des eigenen Lebensunterhaltes hernimmt, so ein böser böser Staat aber auch!

Tipp: Der Verdienst ist kein Taschengeld zum "Behalten" und ALG II ist KEIN staatliches Grundeinkommen!

Da kommt eine Geisteshaltung durch, echt klasse....

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Hallo,

Du kannst Dir nicht aussuchen, was Du bekommst.
Die beiden Leistungen schließen sich aus und es besteht keine Wahlfreiheit.
Für Wohngeld musst Du ein bestimmtes Einkommen haben (also über dem Alg II-Bedarf liegen), aber eben auch nicht zu viel. Erreichst Du dieses Einkommen nicht, steht Dir ergänzendes Alg II zu.

Es ist sinnvoll zunächst einen Alg II-Antrag zu stellen (das Geld wird nämlich erst ab Antragsstellung bezahlt und NICHT rückwirkend, falls Du erst den Wohngeldantrag stellst). Wird dieser abgelehnt, dann kannst Du Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen.

Gruß,
Julia

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"das Geld wird nämlich erst ab Antragsstellung bezahlt und NICHT rückwirkend, falls Du erst den Wohngeldantrag stellst"

Das ist nicht ganz richtig. Es ist im Grunde wurscht, was sie zuerst beantragt. Wird der Wohngeldantrag zuerst gestellt und dieser dann abgelehnt, dann wird das evtl. ALG II ab dem Tag der Wohngeldantragstellung gezahlt, sofern man den den ALG II-Antrag innerhalb eines Monats nach der Ablehnung des Wohngeldes nachholt.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__40.html

"(3) § 28 des Zehnten Buches gilt mit der Maßgabe, dass der Antrag unverzüglich nach Ablauf des Monats, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist, nachzuholen ist."

http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__28.html

Im 28 SGB X ist zwar von sechs Monaten die Rede, dies wird aber mit dem 40 SGB II im Fall von ALG II auf einen Monat beschränkt.

GLG und guten Rutsch!
Ch.

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... und wieder was dazu gelernt.

Ich wünsche Dir auch einen guten Rutsch.
Lg,
Julia

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Das wird auf ALG2 hinauslaufen.

Gruß

Manavgat

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Hallo!
Es ist richtig, dass Du nicht zwischen Arbeitslosengeld II und Wohngeld wählen kannst.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass Du Anspruch auf Kinderzuschlag hast, der ist vorrangig vor Arbeitslosengeld II. Dein Bedarf AlgII bemisst sich nach Deinem Regelsatz (351,00 €, Zuschlag Alleinerziehung 126,00 €), dem Regelsatz für Deine Kleine (211,00 €) plus Unterkunftskosten. Diesem Gesamtbedarf gegenüber gestellt wird Dein Einkommen, das bereits vorhanden ist. Es hängt auch davon ab, wieviel Unterhalt Du für Deine Kleine bekommst. Ich würde Dir empfehlen, den Antrag auf AlgII zu stellen, die jeweilige Arge muss auch eine Vergleichsberechnung für Kinderzuschlag und Wohngeld machen, so bist Du auf der sicheren Seite und Dir gehen auch keine Fristen verloren. Falls die Arge zu dem Ergebnis kommt, das Kinderzuschlag und Wohngeld günstiger für Dich sind, müssen Sie AlgII ablehnen und Du kannst dann rückwirkend ab AlgII-Antragstellung die Leistungen beantragen.
Alles Gute für 2009!

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hallo!
Ich habe ein ähnliches Problem... bekomme Unterhalt für mich und meine Kleine+ zur Zeit 400€ Job, ab nächsten Monat Teilzeitjob+ Kindergeld!
ich liege ganz knapp an der Grenze, dass ich Arge2 bekomme und wußte nicht was ich beantragen muss!
Bin dann zur Arge... und die meinten es ist richtig dass da zu beantragen, die prüfen dass und gucken auch, ob man sonst Anspruch auf das Zusätzliche Kindergeld hat oder auf Wohngeld, wenn man keinen Arge2 Anspruch hat und ansonsten bekomme ich halt arge2!
Also mir wurde gesagt, dass die dort alles prüfen!
Ich warte es ab, denn irgendwie kommen die da nicht in die Puschen...warte schon fast 3 Wochen auf den Leistungsbescheid!