Vater nicht in Geburtsurkunde eintragen - kennt sich jmd. aus?

Hallo, liebe Urbianer

und frohes Fest erst einmal! #niko

Hier meine Fragen in Kurzform, vielleicht weiß jemand Bescheid und kann mir weiterhelfen:

1. Ich bin ledig und im 6. Monat schwanger und möchte nach der Geburt den Vater nicht in die Geburtsurkunde eintragen lassen. Hat der Vater die Möglichkeit, das zu erzwingen? Es gibt doch seit April dieses Gesetz, dass zumindest bei der Vaterschaftsanfechtung die Mutter nun gezwungen ist, dem DNA-Test zuzustimmen. Könnte im umgekehrten Fall auch bei mir ein DNA-Test angeordnet werden und wenn die Vaterschaft bestätigt wird, der Kindsvater gegen meinen Willen in die Geburtsurkunde eingetragen werden?

2. Wenn ich beim Standesamt zwecks Geburtsanmeldung bin, kann ich dann ehrlich sein und sagen, dass ich den Vater nicht eintragen lassen möchte oder muss ich was zusammenschwindeln á la, ich weiß nicht, wie der Vater heißt, ich kannnte ihn nicht, weil die sonst Schwierigkeiten machen?

Ich danke euch vielmals, falls ihr mir weiterhelfen mögt, und hier noch die Begründung, weil sicher einige denken: Hä? Wieso will die den Vater nicht eintragen lassen?

Ich habe mich bereits vor mehreren Wochen von ihm getrennt, weil er mir leider erst in der Schwangerschaft sein wahres Wesen offenbart hat. Er leidet unter Alkoholismus und außerdem hat er mit 44 Jahren noch Probleme, erwachsen zu werden, was ihn dann wieder zum Alkohol greifen lässt.
Mein Kind wird durchaus erfahren, wer sein Vater ist und ich werde auch den Kontakt nicht verhindern; mein Kind hat ja ein Recht auf seinen Vater. Ich möchte nur verhindern, dass dieses Besuchs- und Umgangsrecht gesetzlich fixiert wird durch die Vaterschaftsanerkennung. Denn mein Ex-Partner versucht jetzt schon immer wieder, mich mittels des Kindes wieder an sich zu binden, und dann würde das mit Sicherheit Ausmaße annehmen, die ich nicht zu akzeptieren bereit bin (in der Art: "Du kannst aber nicht DIESES Wochenende deine Familie in xy besuchen, dieses Wochenende habe ich Anspruch auf das Kind.").
Außerdem lebt er 200 km entfernt von mir und ich bin nicht gewillt, diese Entfernung jedes Mal zu fahren, wenn er meint, er müsse mal wieder an den Fäden ziehen. Und alleine lasse ich mein Kind nicht zu ihm, denn, und das ist der dritte Grund, er hat einen Sohn aus einer früheren Beziehung und hat mir da, als wir noch zusammen waren, einigen Einblick gewährt, was mich schlichtweg entsetzt hat: Säugling schütteln, wenn er schreit #schock; Sohn erst um 22 Uhr ins Bett schicken, wenn am nächsten Tag Schule ist; Sohn nach einem Tag aus dem Anfänger-Skikurs nehmen und dann mit ihm schwarze Pisten fahren...
Das sind die triftigsten Gründe, aus denen ich sage: Mein Kind soll Kontakt zu seinem Vater haben, aber ohne diesem die rechtliche Grundlage in die Hand zu geben.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen und sende euch einen riiiiesigen Dank! #herzlich

Liebe Grüße

saja503 und #ei (21. ssw)

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Es ist nicht deine Entscheidung, ob der Vater eingetragen wird. Ist der Vater bekannt und VOR ALLEM hat er die Vaterschaft anerkannt, dann wird er auf der Abstammungsurkunde eingetragen.

Solange er - bei nicht verheirateten Paaren - die Vaterschaft nicht anerkennt, stehst nur du alleine auf der Abstammungsurkunde.

Am besten besprichst du deine Sorgen im Vorfeld einmal mit dem Jugendamt.

LG
Christina

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Hallo Christina,

zu einer eventuellen Vaterschaftsanerkennung seinerseits gehört aber auch eine schriftliche Zustimmung meinerseits. Und die würde ich nicht geben.
Deshalb frage ich ja, kann er dann dagegen irgendwie vorgehen?

Liebe Grüße

saja503 und #ei (21. ssw)

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Wenn er die Vaterschaft anerkennen möchte und er auch der biologische Vater ist, dann kannst du ihm das doch nicht verwehren! Das bedarf doch nicht deiner Zustimmung. Es ist Kindsrecht und nicht "Mutterrecht". Das Kind hat Recht auf seine rechtliche/biologische Abstammung.

Natürlich könntest du lügen und behaupten, du wüsstest nicht, wer der Vater ist. Wenn der Vater sich dann aber meldet und auf einem DNA-Test besteht, dann hast du schlechte Karten und zusätzliche rechtliche Probleme.

Ich würde dir wirklich raten, schon vorab Rat beim Jugendamt zu holen, gerade mit einem so schwierigen Kindesvater.

LG
CHristina

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......was willst du denn überall sagen? du kennst den vater nicht?
dann bekommt dein kind auch nie unterhalt.
denn das jugendamt zahlt dir nicht einfach unterhalt ohne den vater wissen zu wollen, die wollen auch ihr geld wiederhaben. und ab 12 oder so zahlt das jugendamt auch kein unterhaltsvorschuss mehr.

steh zu dem vater deines kindes, du hast ihn dazu gemacht, egal ob er ein A...ist oder ob du alleine leben wirst. es ist nicht schön für ein kind aufzuwachsen und nicht zu wissen wo es herkommt und rechtlich passiert doch nichts, außer das du unterhalt bekommst. du musst auch nicht 200 km fahren um dein kind zum vater zu bringen.

l.g.

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hallo
eine geburtsurkunde ist ein dokument, was dein kind hin und wieder vorlegen muss. ganz einfach und mehr nicht.
der KV von mir stand eine weile nicht da drin, wegen vaterschaftsannerkennung und und und und, als dann endlich alles geklärt war, habe ich selber eine neue angefordert wo der KV mit drin steht.

weil ich nicht möchte das mein kind irgendwie sich irgendwann mal "anders" fühlt und nicht hinterfragt wird; aber warum steht da kein vater drin. oder oder.
kann man dem kind ersparen.
da ihr nicht verheiratet seit, kannst du verreisen wann und wohin du willst, wohnen wo du willst, umziehn sooft und soweit du willst. ganz einfach.
das alles kann er auch ohne in der geburtsturkunde zu stehen übrigens, ob er da nun drin steht oder nicht.

mach dir nicht soviel kopf jetzt schon. geh den normalen weg und warte erstmal ab.
mein ex wollte auch die welt aus den angeln heben und was kam am ende? er hat seinen sohn in 5 jahren einmal gesehn.
aber mein sohn weiß wer er ist, hat ein foto, weiß wo er wohnt und bekommt sein unterhalt.
frohe weihnachten noch und alles gute

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Danke, liebe Brotli,

dein Eintrag hier beruhigt mich schon mal ein bisschen. Ich habe einfach keine Lust, mich mein ganzes Leben mit einem psychisch Kranken rumzuärgern, nur, weil er es die ersten Monate der Beziehung geschickt zu verbergen wusste.

Schöne Feiertage noch! :-)

saja503 und #ei (21. ssw)

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Und wie stellst du dir das mit dem Unterhalt fürs Kind vor? Ohne Vaterschaftsanerkennung muß er nicht zahlen.Ohne den Vater anzugeben (es sei denn du erzählst tatsächlich ,der Vater wäre unbekannt) kein Unterhaltsvorschuß.
Sorry,aber ich versteh das nicht.
Laß ihn die Vaterschaft anerkennen und in die Geburtsurkunde eintragen.
Alles andere würde ich beim JA besprechen.

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Ich möchte ja gar keinen Unterhalt. Aber den Termin beim Jugendamt werde ich mir tatsächlich mal machen, danke. :-)

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Der Unterhalt steht dem Kind zu .Darauf darfst du überhaupt nicht verzichten.

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Frohes Fest zurück!!!

Ich verstehe deine Bedenken nicht - und muss mich einer meiner Vorschreiberinnen anschließen: Den Vater zu kennen ist ein Kindesrecht - übrigens ebenso Unterhalt!

Hierzu folgende Überlegungen von mir:

Es passiert irgendwas - und deine finanzielle Absicherung schmilzt dahin - dann musst du doch eventuell doch Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt für dein Kind beantragen, weil du feststellst, dass es so gar nicht mehr geht - dann werden die Mühlen der Bürokratie in Gang gesetzt - und da ja bekannt ist, wer der Vater ist - wird es sich - denke ich - nicht vermeiden lassen, dass er früher oder später auch für seinen Nachwuchs aufkommen wird bzw. dann auch in die Geburtsurkunde eingetragen wird.

Übrigens nur dadurch, dass du ihn als Vater eintragen lässt, bekommt er keinerlei "rechtliche" Grundlage - außer dass dein Kind Anrecht auf Unterhalt (und ein Wissen, wer sein Vater ist) bekommt (- und wenn du es tatsächlich nicht benötigst, dann ist doch super - leg das Geld auf einem Extrakonto an - und dein Kind kann sich dann mit 18 freuen, dass es sich was extra leisten kann (Weltreise, Auto,...)).
Alles andere kannst du bis auf Weiteres "dirigieren" - wie schon Vorschreiberinnen geschrieben haben, kann er dir weder vorschreiben, was du wo mit dem Kind an welchen Wochenende machst - noch von dir verlangen, ihn große Strecken zu fahren. ABER - dein Kind wird so sein wie alle anderen - Vater und Mutter auf der Geburtsurkunde stehen haben, sich keine Erklärungen erfinden müssen, warum es denn keinen Vater habe (zumal du ja dafür sorgen möchtest, dass es dennoch den Vater kennt...).

Ich finde, du solltest nochmal überlegen, denn letztendlich "schadet" deine Entscheidung doch letztendlich nur dem Kind - oder sehe ich das jetzt falsch?

friedliche grüße

kraxy

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Hallo!

Wie schon paar mal geschrieben, würde ich dir auch raten, zum Jugendamt zu gehen und dich diesbezüglich beraten/aufklären zu lassen. Ich glaube Du verwechselst da viel mit dem Sorgerecht.

Was mich an deinem Posting erschreckt hat ist, das Du weißt, das dein Ex sein anderes Baby geschüttelt hat. Warum hast Du nichts unternommen? Ein Baby schütteln ist mehr als gefährlich!!!

janamausi

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Hallo Jana,

weil das Baby, als er mir das erzählte, bereits 7 Jahre alt war, bei seiner Mutter lebt und er kein Sorgerecht hat, wohlweislich? Ich weiß, wie gefährlich das ist, deshalb reg ich mich ja so darüber auf!

Danke für deinen Beitrag.

Liebe Grüße

saja503 und #ei (21. ssw)

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Hallo Saja,

dem was die anderen hier schreiben kann ich leider nur bedingt zustimmen.

Kindesrecht auf Abstammung hin und her, wenn ein Mann das Wohl seines Kindes wissentlich gefährdert und nicht abzusehen ist dass er sich ändert, sollte man vorsorgen. Ob dein Weg da der Beste ist, weiß ich nicht aber jedes Menschen Weg sieht anders aus und wer bin ich, darüber zu urteilen.

Fakt ist, wenn du beim JA angibst den Vater zu kennen, bist du gezwungen ihn eintragen zu lassen.
Also solltest du wirklich vorhaben, ihn nicht anzugeben wirst du dort lügen müssen.

Und zwar nicht irgendwie, sondern eine ziemlich gut durchdachte Story, da das JA (aus Gründen auf die ich gleich komme) ein hohes Interesse daran hat, die Wahrheit zu erfahren.

So zu den Gründen : Wenn der Vater unbekannt ist, beziehst du trotzdem Unterhalt. Und zwar vom JA. Die Regeln sind die gleichen, wie beim Unterhaltsvorschuss. Also nicht länger als 6 Jahre, wird eingestellt sobald du mit einem neuen Partner zusammenziehst oder heiratest usw.

Daher würd ich dir raten, gut zu überlegen was für dein Kind und dich (ja stell dir vor du zählst auch dabei, bei allem Gerede hier über die Kindsrechte vergisst man oft dass die Mutter jahrelang damit klarkommen muss) das Beste ist. Geh in dich, sprech vllt mal mit der Mutter des anderen Kindes vom KV (wie das damals war / heute ist. Vielleicht hat der werte Herr ja auch einiges übertrieben - weiß mans ?^^), überleg dir genau wie du dich in beiden Situationen anstelle des Kindes fühlen würdest usw.

Ich wünsche dir viel Glück und Kraft, dass du die richtige Entscheidung für euch 2 triffst :-)

LG
Evbe

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Hallo saja,

bei mir ist es so, daß der Vater meines Kindes bis heute nicht in der Geburtsurkunde steht, obwohl er vor über einem Jahr die Vaterschaft anerkannt hat (freiwillig, ohne Vaterschaftstest ).

Kurz und knapp würde ich dir raten auf keinen Fall zu lügen und einfach die wahrheit zu sagen, komplett!!

Da du ja im Moment sowieso keinen Unterhaltsvorschuß beantragen willst,wirds sicherlich auch keine grösseren Probleme geben.

Auf die Gefahr hin daß sich jetzt viele wieder ( umsonst )
aufregen, es ist einfach so, als unverheiratete Mutter sitzt du einfach am längeren Hebel, also ich hätte da an deiner Stelle keine Bedenken.

Ich würde auch; wie schon geschrieben wurde, den betreuten Umgang anstreben.

Ich war in einer sehr ähnlichen Situation wie Du und kann deine Bedenken teilweise verstehen, kann jedoch mit meiner heutigen Erfahrung sagen daß es besser ist alles auf sich zukommen zu lassen.#cool
Ich wünsche dir noch eine schöne Schwangerschaft und hoffe daß du gute Freunde bzw. Familie hast die für dich da sind,#liebdrueck denn eins ist klar : es wird nicht immer leicht sein...
#schwitz
Alles Liebe von Christiane#herzlich

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Hallo,

der Vater meiner Kinder steht trotz gemeinsamen Sorgerecht, Anerkennung und allem trallala nicht in der Geburtsurkunde.;-)

Liegt aber sicherlich an dessen Bequemlichkeit - wobei....wenn ihm das keiner sagt, wird er von allein sicher nicht drauf kommen.

LG
Tina