Besuchsrecht; gemeinsames Sorgerecht bei einer 1 Jährigen..

Hallo,
bin jetzt frisch alleinerziehend. :-(
Haben versucht 8 Monate zu kämpfen, doch sind zu sehr in unterschiedliche Richtungen gegangen...nun sind wir seit 12 Tagen getrennt. Wohnen schon seit März nicht mehr zusammen.
Wüsste jetzt gern wie oft er unsere Tochter offiziell besuchen darf.
Haben gemeinsames Sorgerecht. Meine Maus wird nächsten Monat 1 Jahr alt.
Vielen Dank im Vorraus!
LG!
Sarah

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Du stellst die falschen Fragen!

Frag ihn lieber, wie oft er sie besuchen kann.

Wenn du deinem Kind einen Gefallen tun willst, dass lass es SO OFT WIE MÖGLICH Kontakt zu seinem Vater haben. Jedes Kind hat ein Anrecht darauf!

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Er darf sie jederzeit besuchen, doch er hat kein großes Interesse daran. Kommt unpünktlich oder gar nicht, war vorher täglich hier, aber eigentlich muss ich mich da auch nicht rechtfertigen. Wollte doch nur wissen, wie oft er es OFFIZIELL darf , was wir inoffiziell unter uns regeln, ist ja etwas Anderes.

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"Offiziell" ist, dass Eltern sich einigen müssen!

Es gibt keine Gesetze, die sagen, so oder so muss der Umgang stattfinden, weil es immer auch auf den Einzelfall ankommt.

Bei größeren Kindern ist z.B. alle 2 Wochen übers Wochenende eine Regelung, die sich bewährt hat.
Aber bei so kleinen Kindern finde ich die Abstände zu groß.

Anderseits geht er ja vielleicht arbeiten, wohnt weiter weg, was weiß ich...

Dann muss man eben eine altersgerechte Lösung finden, die alle Umstände berücksichtigt. Dazu seid ihr als Eltern verpflichtet! Genau das und nicht mehr sagen die Gesetze dazu!

Alles Gute, H.H.

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