Gemeinsames Sorgerecht - welche Pflichten hat ER eigentlich???

Hallo

Vielleicht könnt ihr mir helfen und ich kann mir den weg zum Jugendamt sparen. Es ist folgendermaßen: der Vater meiner Kleinen (19 Monate alt, 50% behindert, entwicklungsverzögert) tut nichts außer Unterhalt für sie und mich zahlen und sie zu besuchen (eigentlich ist ausgemacht alle 2 Wochen, er hält das aber nicht immer ein, diesmal ist es z.B. schon 5 Wochen her). Gemeinsames Sorgerecht beinhaltet für mich aber mehr! Z.B. dass er mit zu den zahlreichen Arztterminen kommt, dass er sie auch mal so zwischendurch betreut (ich studiere, er arbeitet, da sie aber einen Schwerbehindertenausweis hat, kann er Sonderurlaub nehmen, was er aber nicht einsieht). Kann ich da über Jugendamt irgendwas erreichen? Ich finde, wenn er schon das Sorgerecht mit hat, dann sollte er sich auch sorgen! (Beispiel: Ich war mit Jasmin einige Tage im Krankenhaus, sie wurde operiert, nichts schlimmes, aber er hat sich nichtmal gemeldet! Er fragt auch sonst nicht nach ihr, wies ihr geht.) Und wenn er sich nicht sorgt dann sollte er das Sorgerecht abgeben. Hab ich absolut kein Problem damit, ganz im Gegenteil, das könnte mir später mal ne Menge Ärger ersparen, bei einem evtl. Umzug, Schulanmeldung etc.
Würde gerne eure Meinung dazu hören, und vielleicht gibts ja auch direkt Regelungen dazu? Ich sag schonmal danke :-)

LG, Steffi

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Hi!

Die einzige Pflicht, die ein nennen wir ihn mal "Vater" hat, ist Unterhalt zu zahlen. Ansonsten hat er nur Rechte... Leider!

Verena

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z.b.???#kratz

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Ah, die Rechte wüßte ich nun auch mal gerne...#kratz

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Das tut mir echt leid und ist traurig für Dich und Dein Kind! #liebdrueck

Soweit ich weiß, hat das Kind ein Recht auf Umgang, so wie jedes Elternteil das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind haben - das ist aber unabhängig vom Sorgerecht...

Einen "Vater", der sich nicht kümmern will, wirst Du wohl kaum zum Umgang und "kümmern" zwingen können!

In Deinem Fall würde ich versuchen, ein Gespräch mit ihm zu führen! Das Jugendamt kann Dich unterstützen, vermitteln und Dir einen Verfahrenspfleger an die Seite stellen. Wenn er deutlich kein Interesse bekundet, würde ich an Deiner Stelle versuchen das alleinige Sorgerecht durchzusetzen - vielleicht gibt er das Sorgerecht auch freiwillig ab?!

Sorgerecht hat aber direkt nichts mit Umgang zu tun. Die Umgangszeiten könnt ihr auch beim Jugendamt (wenn es nicht anders geht, auch gerichtlich) vereinbaren. Aber ob Du ihn zwingen kannst, diese einzuhalten, da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.

Ich kenn das nur andersherum: Die Ex meines Mannes hat den Umgang versagt, OBWOHL es gerichtlich festgelegt war und er sich kümmern WOLLTE. Da hätte man zahlreiche Möglichkeiten gehabt, den Umgang durchzusetzen: das Kind mit dem Gerichtsvollzieher abholen, gerichtliches Zwangsgeld, in letzter Instanz Übertragung des Sorgerechts auf das Jugendamt. (Es ist Gott sei Dank nicht soweit gekommen und seit einigen Wochen klappt der Umgang!!!) Aber wenn ein "Vater" sich NICHT kümmern WILL... #kratz
Lass Dich da mal beraten!!!

ABER den Weg zum Jugendamt oder Anwalt/ Gericht wird Dir hier wohl keiner ersparen können, wenn der KV nicht einsichtig ist! Wenigstens zahlt er Unterhalt für das Kind und für Dich! Manche Väter machen nicht mal das #contra #wolke

Ich drücke die Daumen für Dich!!!
Meiner Meinung braucht ein Kind Mama und Papa! #klee
#liebdrueck