Unterhaltstitel wenn KV kein geregeltes Einkommen hat?

Hallo,

also erstmal zur Information:

Ich habe eine fast 5-jährige Tochter, die weder Kontakt zu ihrem KV hat noch direkte Unterhaltszahlungen bekommt. Nun bekomme ich seit Jahren Unterhaltsvorschuss für sie, was ja bald auch weg fällt. Der KV hat sich lange Zeit (macht es glaube ich auch immernoch) psychisch krank hingestellt, damit er nicht arbeiten muss. Er lebte also vom Staat. Nun habe ich an Hand seiner Internetseite (ich selbst habe keinen Kontakt zu ihm) gesehen, dass er dabei ist, sich selbständig zu machen.

Jeder sagt mir, dass ich einen Unterhaltstitel machen lassen soll, aber wenn er doch kein Einkommen hat bzw. vom Staat lebt, dann bekomm ich doch keinen Titel oder? Das Jugendamt hilft mir nicht weiter und meinten nur, ich solle ihn auffordern mir seine finanziellen Verhältnisse offen zu legen. Wenn er dem nicht nach kommt, dann erhalte ich eine Beistandschaft von denen. Ich würde gern zum Anwalt gehen, aber verdiene wahrscheinlich zuviel so das ich es selbst zahlen muss (weiß nicht wieviel sowas kosten würde). Auch weiß ich nicht, ob ich lieber noch warten soll bis er richtig selbständig ist und dann erst anfange wegen Unterhalt nachzufragen, denn wenn ich es jetzt mache, dann kann ich es ja die nächsten zwei Jahre nicht wieder machen.

Was würdet ihr machen/mir raten?`Ich bin etwas verzweifelt, da ich nicht weiß, wie ich am besten die Interessen meines Kindes vertrete bei dem Thema. Mir gehts nicht in erster Linie um das Geld, denn mehr als den Vorschuss werde ich auf keinen Fall bekommen, aber ich will nicht später hören, dass ich mich hätte viel eher kümmern sollen (wahrscheinlich eh schon zu spät).

Der KV wollte vor einigen Jahren mal Besuchsrecht haben und somit hatten wir zusammen einen Termin beim sozialen Dienst vom Jugendamt. Ich nahm meinen neuen Partner mit. Der KV tauchte nicht auf und gab auch nicht vorher Bescheid, dass er verhindert ist. Soviel dazu, wieviel ihm seine Tochter bedeutet. Auch schreibt er mir über irgendwelche Internetplattformen in denen wir uns bewegen, dass er sie sehen will und ich schreib jedesmal, dass er sich ans Jugendamt wenden soll, aber dann kommt nichts mehr. Er rastet jedesmal aus, wenn ich ihm das zurück schreibe, aber ich bin nur mit Besuchsrecht einverstanden wenn das betreut ist und ich habe nicht die Stärke mich allein gegen ihn zu stellen, da er sehr manipulierend sein kann. Ich bin das 1. Lebensjahr immer mal zu ihm gefahren weil er sie sehen wollte und bekam keinen Dank von ihm sondern noch das er 10 Monate gebraucht hat um die Vaterschaft anzuerkennen, was dann auch nur über Anwalt ging.

Sorry für den langen Text, aber musste mich mal aussprechen.

Viele Grüße

Jenni

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Beauftrage eine Anwältin mit der Angelegenheit (Beitreibung des Unterhalts). Und lass ansonsten los.

Gruß

Manavgat

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mach doch erst einmal ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt. Der kann Dir dann auch sagen,ob Du was zahlen müßtest oder nicht.

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Hallo Jenni,

einen Titel zu bekommen hat nichts damit zu tun, ob und wieviel der KV verdient.

Wenn er nachweislich keinen Unterhalt zahlt, kannst du diesen einklagen bzw. vollstrecken. Unterhalt geht vor allen anderen Zahlungen.

Aufgrund deiner Situation würde ich dir ebenfalls raten, zum Anwalt zu gehen. Er kann dir sicherlich sagen was in diesem Fall am besten ist,

Und wegen der Prozesskostenhilfe.... Wieviel verdienst du denn? Ich hab trotz vollem Gehalt PKH bekommen.

Schau mal hier:
http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/aktuelles/d_zimmermann/pkh-tabelle2.htm

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Hallo,

ich habe ca. 1.200 euro raus. Dazu erhalte ich Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Auch lebe ich mit einem neuen Partner seit 2 Jahren zusammen und weiß nicht ob sein Einkommen mit angerechnet wird.

Das beste ist wahrscheinlich wirklich beim anwalt ein Baratungsgespräch zu führen.

Viele Grüße

Jenni

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Angerechnet wird das Gehalt deines Partners nicht. Du kannst monatliche Ratenzahlungen noch abziehen und Miete usw. Ich bin mir sicher, dass du PKH bekommst. Ich verdiene fast das gleiche wie du.