Wieviel Geld hat man als Alleinerziehende zur Verfügung??

Hallo Ihr Lieben,

meine Freundin wurde ungeplant schwanger und wird sich wahrscheinlich dafür entscheiden, dass Kind zu behalten.
Der Kindsvater weiß es zwar noch nicht, aber es ist abzusehen, dass es nicht sowas wie ne Familie geben wird, denn es war "nur" eine Affäre....

Kann man ungefähr sagen, wieviel Geld einem als alleinerziehender Mutter zustehen??
Wieviel bekommt Ihr im Monat ungefähr an Unterstützung??

Sie hat Ihre Ausbildung beendet, ist aber in der Arbeit noch in der Probezeit. Der Kindsvater studiert noch 2 Jahre lang.

Vielleicht kann jemand einen Überblick über die Leistungen geben, welche man beantragen kann.

LG und DANKE
Fibia

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Tja,

das sieht nicht gut aus, ehrlich gesagt. Egal mit welchen Ämtern und Rechnungen man in dem Fall hantiert: raus kommt 'Sozialhilfeniveau'.

Für das Elterngeld wird der Nettoverdienst des gesamten letzten Jahres zugrunde gelegt. Davon erhält sie 67%. Zusätzlich 154,-€ Kindergeld und den Unterhalt vom Kindsvater. Wenn sie den angibt nicht zu kennen, erhält sie 125,-€ monatlich Unterhaltsvorschuss vom Amt. Ich denke aber mit alledem wird sie unter dem Existenzminimum liegen...

Viel Glück, Nico

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Hallo,

ihr grundsätzlicher Bedarf sieht wie folgt aus:

- Miete in angemessener Höhe + Heizung (was angemessen ist, erfährt sie bei der zuständigen ARGE)
- Regelsatz für sie 351,-
- Alleinerziehenden-Mehrbedarf 126,-
- Sozialgeld Kind 211,-

Darauf wird alles an Einkommen angerechnet (bekommt sie ja auch anderer Quelle):
- Elterngeld bis auf einen Sockelbetrag von 300,-
- Unterhalt, bzw Unterhaltsvorschuß (125,- vom Jugendamt), wenn der Vater nicht zahlen kann, fürs Kind
- Unterhaltszahlungen für sie (der Kindsvater ist bis zum 3. Lebensjahr, in Einzelfällen auch darüber hinaus, auch für sie unterhaltspflichtig, kann er nicht zahlen springt die ARGE mit ergänzendem Alg II ein)
- Kindergeld 154,-

Im ersten Jahr wird sie also 300,- mehr (über den Sockelbetrag des Elterngeldes) haben, als den Grundbedarf (Existenzminimum) nach SGB II haben. Danach bleibt es, sofern sie nicht wieder arbeitet, beim Existenzminimum.

Du solltest Ihr nahelegen, eine Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten, damit diese sich um den Kindsunterhalt kümmern.
Wenn der Vater nicht leistungsfähig ist, kann sie so lange Unterhaltsvorschuß beantragen (längstens 72 Monate innerhalb der ersten 12 Lebensjahre.
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Publikationen/beistandschaft/vorwort.html

Bei der ARGE muss sie den Kindsvater angeben, da ihr Unterhaltsanspruch auf die ARGE übergeht, wenn sie Leistungen erhält. Die ARGE nimmt dann gegebenenfalls den Kindsvater in Regress.

Auch ist ratsam, gleich nach der Geburt das Kind bei Krippen anzumelden oder eine Tagesmutter zu suchen, damit sie möglichst schnell wieder beruflich einsteigen kann und so eben vermeidet am Existenzminium leben zu müssen.
Reicht ihr Gehalt nicht aus, gibt es immer die Möglichkeit ergänzendes Alg II zu erhalten ODER Kinderzuschlag und Wohngeld.

Gruß,
Julia

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Auch ist ratsam, gleich nach der Geburt das Kind bei Krippen anzumelden oder eine Tagesmutter zu suchen, damit sie möglichst schnell wieder beruflich einsteigen kann und so eben vermeidet am Existenzminium leben zu müssen.


Den Rat finde ich an sich super...aber leider ist er nicht immer machbar!!!!!!

und ich denke das auch ein Leben Kurzfristig am "Existenzminium" machbar ist....aber natürlich weder wünschenswert noch auf dauer

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Hallo,

was ist denn an meinem Super-Rat NICHT machbar.
Sich schon mal bei diversen Einrichtungen, die Kinder unter drei Jahren betreuen, anzumelden und/oder sich nach einer Tagesmutter umzusehen, ist sehr wohl machbar ... ob das gewünschte Ergebnis herauskommt, steht auf einem anderen Blatt.
Erfahrungsgemäß klappt es, wenn man sich nur früh genug kümmert, so bekommen ja auch die anderen Mütter, die raren Betreuungsplätze, nämlich in dem sie nicht erst nach einem Jahr oder später anmelden, sondern gleich nach der Geburt.

Ich hätte für meine Tochter diverse Krippenplätze, teils ab dem 1. Lebensjahr, teils mit 18 Monaten gehabt, weil ich sie eben überall angemeldet habe, als sie gerade mal zwei Monate alt war.
Wir sind jetzt allerdings in einen anderen Stadtteil gezogen und ich habe kurzfristig eine Tagesmutter gefunden ... da muss ich allerdings zugeben, dass das Glück war, dass es so schnell geklappt hat.

Gruß,
Julia

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Ich muss notgedrungen auch noch bis nächstes Jahr im Sommer von der Arge leben.
Mit allem drum und dran (Kindergeld, Unterhalt etc.....) komme ich auch 1400 Euro im Monat.
Davon gehen 600 Euro Warmmiete weg. Den Rest kannst du dir ja selbst ausrechnen was zum Leben bleibt. Wobei da natürlich dann noch Strom, Versicherungen und so abgezogen wird.

Ich finde man kann davon Leben. Zwar nicht wie die Made im Speck, aber man kann leben.

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Sehe ich genauso, das Geld reicht zum Leben, kann mich nicht beklagen, bin trotzdem froh wieder einige Schritte in Richtung Selbstständigkeit zu gehen.

LG
Sandra ( die nicht versteht das einige nicht Arlg II auskommen #gruebel)

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>die nicht versteht das einige nicht Arlg II auskommen<

tja, das ist leider nicht so leicht, wie es oft den anschein hat.
ich werde demnächst vollzeit arbeiten gehen, also eigentlich noch etwas mehr, weil 40 - 50 std. so das "mindestmaß" sind, das einem abverlangt wird. trotzdem wird die kohle nicht reichen und ich liege noch unter dem jetzigen bedarf. leider. und du kannst mir glauben, die aussicht trotzdem noch auf alg2 angewiesen zu sein, ist alles andere als rosig.


schönen tag noch,

arte

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Hallo! :-)

Wenn Deine Freundin noch schwanger ist sollte sie auf jeden Fall bis zum 9 Monat beim DIAKONISCHER WERK Schwangerenunterstützung beantragen!!!

Das wird auch Familie in Not genannt...

Sie bekommt von dort Geld für Babykleidung, MaxiCosi, Kinderwagen, Kinderzimmermöbel - einfach für alles!!!

Man muss nur die Quittungen vom Kauf vorlegen...

Ehrlich, meine Freundin hat 3.500,-- €uro erhalten weil sie zusätzlich das Kinderzimmer renovieren mussten! Ich ärgere mich heute darüber das ich das damals nicht wusste!!!

Ganz lieben Gruß

Petra & Joelina 4 1/2