Prozesskostenhilfe bewilligt /Auskunftsklage, jetzt wirds ernst

Hallo,

gefallen tut mir das ja nicht.. Aber die Prozesskostenhilfe ist bewilligt, jetzt wird der Kindsvater (Kind ist 1,5 Jahre) gerichtlich aufgefordert Auskunft zu erteilen, da er die Schreiben von meinem Anwalt bisher komplett ignoriert hat.

Es geht dabei schonmal um rückständigen Unterhalt, der bisher nicht gezahlt wurde (Differenz zwischen dem Vorschuss vom Jugendmant und dem Mindest-Unterhalt den der KV hätte zahlen müssen)

Na aber erstmal soll er ja nur eine Auskunft ablegen..

Irgendwie muss er sich ja mal rühren, wenn er sich shcon nicht um sein Kind kümmert..

Aber irgendwie habe ich ein schlechtes gefühl bei der ganzen Sache..

Bin ja so ein friedliebender Mensch eigentlich und ans Gericht zu gehen passt ja so garnicht zu mir..

Aber was will man machen..

Hat jemand schonmal so was gemacht eine Auskunftsklage meine ich und was für Erfahrungen habt ihr damit gemacht?

Irgendwie habe ich Angst vor dem was kommt..

Grüsse

Sandy

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Hallo,

willkommen im Boot! Ich habe gerade die Auskunftsklage hinter mich gebracht per Gericht und befinde mich nun im schriftlichen Vorverfahren zur Klage des Mindestunterhaltes...

das ganze geht nun schon seit November 07 :-(

lg polar

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Hallo,

ich war vor über einem Jahr das erste Mal beim Anwalt, sooo lange zieht sich das schon hin..

Habe ja erstmal versucht, dass ganze nicht per Gericht zumachen, aber die Briefe vom Anwalt wurden vom KV einer nach dem anderen ignoriert..

Na nun bin ich gespannt, was rauskommt..

Wünsche Dir alles Gute!

Sandy

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Hallo!

Ja, das kenne ich auch.

Der Vater wurde aufgefordert, Auskunft zu erteilen. Dies verweigerte er telefonisch mit dem Hinweis, dass ich gefälligst beim Jugendamt nachsehen kann, was er verdient.

Daraufhin haben wir dann Auskunftsklage eingereicht.
Kurz vor dem anberaumten Gerichtstermin kam über den Anwalt, den der Kindsvater sich genommen hat, irgendwelche Belege reingeflattert, die aber nicht ausreichend waren. Selbst der Richterin war dies zu wenig und so wurde er durch das Gericht dazu verpflichtet, Auskunft zu erteilen.
Das ist bis heute nicht vernünftig erfolgt.

Der nächste Schritt war dann der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung, mit der der Kindsvater zur Zahlung des Regelunterhaltes verpflichtet wurde. Ein vollstreckbarer Titel lag somit vor.
Dem kam er wieder nicht nach, so dass wir das Konto gepfändet haben. Urplötzlich konnte er zahlen und macht dies mittlerweile anstandslos seit 1,5 Jahren. Die Pfändung auf seinem Konto haben wir vorerst nur ruhend gestellt und erst jetzt auf seine Bitte hin aufgehoben. Er zahlt auch brav weiter. :-)

Mach Dich da nicht verrückt.

Der Vater ist dem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet. Du machst den richtigen Schritt.

#blume

LG
Ina

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Hallo,

wielange hat es gedauert bis zum Erlass der Verfügung?

Lg polar

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Eine einstweilige geht sehr schnell.
3 Wochen habe ich gewartet. Da lag aber noch Weihnachten und Neujahr dazwischen.

LG
Ina

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