Selbständig und gesetzlich krankenversichert - was beachten?

Guten Morgen, liebe Kugelbäuche!

Meine Frage habe ich schon oben angedeutet:

Ich bin selbständig tätig, bin nicht privat sondern freiwillig gesetzlich krankenversichert (habe aber eine private Krankenhaus-Zusatzversicherung).

Nun meine Fragen:
Da ich selbständig bin, gibt es ja wohl sowas wie Mutterschutz vor / nach der Geburt nicht. D.h. ich arbeite solange ich kann, und dann habe ich kein Einkommen mehr... Richtig?
Gibt es sonst irgendwelche Erleichterungen (finanzieller Art) für Selbständige? Was muß ich beachten / beantragen???

Danke schon mal für Eure Tipps!

Katrin (21.SSW)

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Morgen Katrin,

ruf mal Deine Krankenkasse an.. Ich bin bei der Barmer, auch freiwillig versichert. es läuft so..

Du bist, je nach Höhe Deines Einkommens in einer bestimmten Beitragsklasse versichert u. erhälst dementsprechend 6 Wochen vor ET u. 8 Wochen danach (Bei KS z.B. so lange wie Du danach krank geschrieben wirst, waren bei mir 12 Wochen)
Deinen täglichen Beitragssatz, bei der Barmer ist er irgendwas um 39,-- €/Tag. Das heißt mind. 39,--€ für 7 Tage die Woche, mal 14 Wochen.

In meinem Fall hat es sich immer richtig gelohnt dieses Krankengeld, da ich von der 25. SSW an krank geschrieben war wg. Vorwehen u.im Transportgeschäft n. mehr schwer tragen u. 10 Std. im LKW sitzen durfte. Ich hatte auch mehr Krankengeld, da ich nicht nur den Mindestsatz habe. Dein Geschäft kann ja weiter laufen (wenn es möglich ist) Ich hatte Angestellte, die meine Arbeit weiter führen u. ich bekomm trotzdem das krankengeld, so hab ich keinen Verlust, d.h. weiter Einnahmen u. das von d. Kasse. Dana ch gibt es auch für Dich Erziehungsgeld, Kindergeld u. Kinderzuschuß kannst Du auch versuchen zu beantragen. Ja, sonst fällt mir nur ein.. weiter arbeiten, wenn es möglich ist, mit Baby. So hab ich es dann auch gehandhabt.

LG
Susi

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Hallo Katrin,

also das ist schon blöd als Selbständige. Du sagtest ja schon, dass es keinen Mutterschutz gibt. Also hast Du auch erst wieder Einkommen, wenn Du nach der Geburt wieder arbeiten kannst. Bekommst Du denn eine Förderung vom Arbeitsamt? (Ich-AG) - die würde dann natürlich weiterlaufen.

Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast Du nur, wenn Du eine freiwillige Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld abgeschlossen hast. Falls nicht (wie in meinem Fall) hat man diesen Anspruch nicht. Wie das jetzt mit der privaten Krankenhaus-Zusatzvers. ist, weiss ich nicht. Vielleicht kannst Du da ja noch Ansprüche gelten machen.

Leider gibt es sonst keine finanziellen Hilfen. Du kannst halt ganz normal Erziehungsgeld (Geburt in 2006) und Kindergeld beantragen. Das ist leider schon alles :-(

Liebe Grüße
Mimi

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du bist auch freiwilig versichert u. hast keinen anspruch auf mutterschaftsgeld nur bei extra krankenhaus-tagegeld? ist dann wohl wirklich unterschiedlich bei den versicherungen. ist bei mir nicht so..

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Also Mutterschutz gibt es auch als freiwillig versicherter. Du hast ja die selben ansprüche wie ein gesetzlich versicherter.. das hat nichts mit selbst. zu tun. Ich weiß nur von denen, die privat versichert sind, daß sie ein einmaliges entbindungsgeld i.h.v. 150 € erhalten, das wars. wir sind da besser dran..

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Hallo Katrin

Mir ging es genau so!
Ich musste schon zehn Wochen vor der Geburt aufhören.
Keine Arbeit, kein Geld!
Wobei es bei mir so war, daß das Gewerbe über meinen Mann lief und ich als Ehefrau unentgeldlich beschäftigt war.
Dennoch haben wir keine finanzielle Hilfe bekommen.
Letztendlich haben wir das Gewerbe abgemeldet und erst dann wieder weiter gemacht, als die Kinder größer waren.

Da du aber freiwilliges Mitglied bist, denke ich, steht dir auch Mutterschaftsgeld zu.
Nähere Infos dazu bekommst du aber bestimmt bei der Krankenkasse oder dem Versorgungsamt.

Liebe Grüße