Umzug zu Verlobten

Ganz kurz:

Ich bin verlobt, schwanger und habe schon ein Kind.

Kind 1 hat alle 2 Wochen Kontakt zum Vater. Die üblichen Wochenenden.

Kind 2 wird ohne Vater groß, denn der wohnt satte 150km weit weg. Wir würden gern heiraten. Aber finanziell passt das nicht, solange wir getrennt leben. Unser Kind ist ein Wunschkind. Allerdings war es so geplant, dass er zu uns zieht. Er fand hier auf dem Land keine Arbeit. Bekam bei sich ein gutes Angebot. Wir hörten auf zu hibbeln. Da war es aber Grad schon zu spät. Das Kind kommt im Dezember.

Prinzipiell würde ich gern mit ihm zusammenleben. Eine Familie sein. Kind 1 mag ihn sehr! Das Verhältnis ist gut. Auch zu dem Stiefbruder. Der Vater von Kind 1 spricht dagegen. Wir müssen es vor Gericht klären lassen. Sein Umgang beschränkt sich auf jedes zweite Wochenende. Und ab und zu mal in den Ferien. Das könnte genau so bleiben. Ich würde ihm die Fahrtkosten erstatten oder Kind 1 bringen und abholen.

Kind 1 ist im Sommer fertig mit der Grundschule. Dann wollte ich umziehen. Sodass kein außerordentlicher Schulwechsel hinzukommt. Auf der neuen Schule kennt es den Stiefbruder. Und "Stiefcousine". Die wechselt ebenfalls im Sommer von der Grundschule dorthin. Die beiden sind mittlerweile befreundet. Hier habe ich keine Familie mehr. Die Familie meines Verlobten ist wundervoll und hat mein Kind und mich mit offenen Armen empfangen. Wir gehören dazu. Außerdem können die Kinder gemeinsam groß werden. Ich hätte Unterstützung. Hier gar nicht. Durch die Woche alleine mit 2 Kindern. Mein verliebter arbeitet 3 Schichten. Manchmal kann er dann am Wochenende nicht kommen.

Ich habe keine Angst und es geht hier mehreren so, ich weiß. Aber mein Ex kümmert sich nicht mehr als er muss. Und jetzt willigt er dem Umzug nicht ein. Obwohl ihm dadurch keine Nachteile entstehen. Als unser Kind mit epileptischen Anfällen 6 Monate im Krankenhaus lag, kam er am Anfang am Wochenende zu Besuch. Später gar nicht mehr. Nur noch Whatsapp. Es brach sich in der Schule den Arm. Er kam nicht ins Krankenhaus.

Was würdet ihr tun ?

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Ich kann dir zwar nicht mit Erfahrungswerten dienen, aber ich gehe davon aus, dass ihr gemeinsam sorgebrechtigt seid? In dem Fall müssten beide Elternteile einverstanden sein, was ja auch gut und logisch ist: https://www.anwalt.de/rechtstipps/gemeinsames-sorgerecht-umzug-in-eine-andere-stadt_059438.html

Wenn ihr euch nicht einigen könnt, würde ich mal juristischen Rat einholen, weiß nicht ob man dafür einen Anwalt braucht oder ggf. direkt beim Familiengericht was in die Wege leiten kann. Ich denke, du hast gute Karten deiner Schilderung nach. Dazu kommt, dass du eine neue Familie gründest und seine (nicht berechtigte, wenn es so läuft wie du geschrieben hast und es den Umgang eh nicht einschränkt) Nicht-Einwilligung beeinflusst dann auch sehr stark Euer Familienleben, stellt vllt. Nachteile für dein zweites Kind dar. Von demher würde ich als erstes Mal beim Familiengericht die Sache schildern und erfragen wie die weitere Vorgehensweise wäre. Lg

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Eigentlich bin ich immer generell gegen Umzüge zum neuen Partner, dem damit verbundenen Herausreißen der Kinder und dem Entfernung schaffen zum Vater.

In Deinem Fall ist die Sache aber komplexer, da ja durch die Umstände nun ein weiteres Kind den Vater nur selten sieht. Ich kann Dich durchaus verstehen. Für Dich wäre es einfacher. Die Frage ist nur, ob das Gericht das auch so sieht oder ob es sagt, es gibt ja genug Väter, die aufgrund ihrer Arbeit die Kinder nur am Wochenende sehen. Und das funktioniert ja auch.

Du wirst es wohl darauf ankommen lassen müssen und mit dem Ergebnis leben. Alternativ kannst Du versuchen, eine Mediation zu bekommen, um das Gespräch mit dem Vater auf kostengünstigere Weise zu suchen. Das funktioniert halt nur, wenn er auch an einer friedlichen Einigung interessiert ist und damit rechnet, dass das Gericht Dir den Wegzug mit Kind erlaubt.

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Ja, bei anderen Familien klappt es auch wenn der Vater nur am WE da ist, aber in diesem Fall müsste es nicht sein. Und ich denke nicht dass ein Gericht die Gründe, die für einen Umzug sprechen bzw. nicht dagegen als nichtig abtut um dem Vater entgegen zu kommen, der sich eh nicht mehr kümmert als er muss. Für mich klingt es, als ob das 1. Kind von der neuen Stieffamilie profitieren könnte, wohingegen der eigene Vater es nicht für nötig hält nach einem Knochenbruch nach seinem Kind zu sehen. Für mich klingt es eher als wolle er sich jetzt aufspielen..

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Man kann überhaupt nicht sagen, welche Faktoren für einen Richter eine Rolle spielt. Das ist ja das Problem an solchen Entscheidungen, hier muss jemand einzelne Umstände gegeneinander aufwiegen.

Klar klingt es eher nach "pro" für den Umzug, aber das letzte Wort hat das Gericht und da würde ich nie auf irgendwas wetten.

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Ein Richter wird dir zustimmen. War jedenfalls bei mir so. Der kindsvater von Kind 1 machte ein Riesen Theater damit wir nicht weg ziehen. Der Richter sah den Lebensmittel Punkt von Kind 1 klar bei mir und erlaubte mir mit ihr umzuziehen.

Sie wollten aber genau wissen wohin (ob die Wohnung für alle reicht) . Ob der Partner arbeitet. Also der Arbeitsvertrag musste vorgelegt werden.

Ich habe dadurch das alleinige Aufenthalts Bestimmungsrecht für Kind 1 erhalten.

Der Umgang wurde klar vor Gericht geregelt.

Nämlich solange wir hier wohnen alle 2 Wochen und sollten wir umziehen alle 3 Wochen.

Aber bei uns sind es Tages treffen. Kein ganzes we oder so.

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Und was passiert wenn ich verliere ? Wird mir mein Kind dann weggenommen bzw. zieht es automatisch beim Vater ein? Wir sind schon seit 9 Jahren getrennt und ed hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt seither bei mir. Nach Jahren ohne Interesse sieht es den Vater nun seit 3 Jahren regelmäßig.

Sagt ein Richter, nö, Umzug mit dem Kind ist nicht, bleibe ich hier wohnen. Ich würde nicht ohne mein Kind weggehen. Denn das ist Verrat. Das Kind fühlt sich zu Recht im Stich gelassen. Aber kann das so sagen? Oder geht es dort um die Entscheidung Kind zur Mutter oder zum Vater, egal wo ich dann wohne?

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Bei so einem Entscheid geht es nur darum, ob das Kind mit dir umziehen darf oder nicht. Entscheidet das Gericht dagegen, heißt das nicht, dass das Kind zum Vater zieht, es sei denn, DU willst das so, weil Du trotzdem umziehen willst. Bleibst Du, bleibt alles beim Alten. Es sei denn der Ex klagt auch ein, dass das Kind so oder so zu ihm ziehen soll. Da dürfte er aber wenig Interesse und auch wenig Chancen haben bei Deiner Schilderung.

Was will denn Dein Kind? Es wird evtl. vor Gericht auch gefragt, ob es umziehen möchte. Das kann mitentscheidend sein.

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Es gibt ja den schönen Spruch "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Soll heißen, es kann dir niemand sagen wie entschieden wird.
Ich würde erstmal eine Mediation versuchen, falls der Kindsvater sich da einverstanden erklärt. In meiner Stadt wird das z.B. von der Caritas oder der Erziehungsberatung angeboten.
Falls das nichts wird, musst du klagen. Und wie das ausgeht weiß man eben vorher nicht.

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Er macht dicht. Habe ihm das schon angeboten. Die Beratungsstelle sagt, dass die Familie gesetzlich geschützt ist und der Umstand, dass Kind 1in einer intakten Familie aufwachsen kann anstatt in einer Einelternfamilie, spricht für mich. Auch, dass Geschwister nach Möglichkeit nicht getrennt werden. Zudem kommt hinzu, dass ich, bleibe ich hier alleine, Vollzeit arbeiten muss um unseren Lebensunterhalt sicherstellen zu können. Wohnen wir zusammen, reichen ein paar Stunden im Monat. Finanziell haben wir eine Mehrbelastung von rund 1500,- derzeit. 2 Wohnungen und der weite Fahrtweg jedes Wochenende. Zwei komplette Haushalte....
Mein ex ist zu keinem Gespräch bereit. Er sagt, er lässt es nicht gehen. Es hat hier alles und dort nichts. Ich will sie ihm entfremden. Sowieso komme ich meiner Fürsorgepflicht nicht in ausreichendem Maße nach. Alles Dinge die er früher nie beanstandet hat. Leider nicht nachweisbar hat er sich auch schon oft darüber ausgelassen, dass sein Kind nicht bei Negern groß werden soll und Kanaken kein guter Umgang sind. Mein Verlobter ist zwar kein deutscher, aber er ist ein Mensch. Er spricht seine Muttersprache nichtmal, weil er hier geboren wurde und immer deutsch gesprochen wurde.

Ich habe das Thema mit dem großen Kind bisher nicht besprochen, weil es nocj lange hin ist und ich emotional nichts destabilisieren möchte. Es möchte es jedem recht machen und ich weiß, dass es vom Vater beeinflusst wird. 2 Kinderzimmer, viele Geschenke und negative Kommentare über unser Leben.

Grundsätzlich ist mir wichtig
- dass Kind 1 weiterhin Kontakt zum Vater hat. Und den möglichst Konfliktfrei
- dass die Familie zusammenkommt, damit nicht 3 weitere Personen ( Partner, Baby und ich) unter der Situation leiden müssen
- dass Ruhe einkehrt und es in einem sicheren, geschützten Umfeld groß wird, in dem ich ausreichend Zeit für beide Kinder habe ohne auszubrennen.

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Ich würde umziehen. Das Ganze schnellstens gerichtlich klären lassen. Bis dahin dokumentieren, wie stark sich der Vater um dein großes Kind kümmerte.


Grüße!

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Naja wenn ich Richter wäre, würde ich deine Art der Familiengründung aber in Frage stellen. Ihr bekommt ein gemeinsames Kind, ohne das was geklärt ist, ohne das ihr jemals richtig zusammen gewohnt habt?
Was ist denn wenn das nicht funktioniert?

Im Endeffekt wirst du es drauf ankommen lassen müssen. Alles kann...
Lege dir eine vernünftige Lösung zurecht wie die Wochenenden in Zukunft aussehen sollen. Wie ihr das hinbekommt, dass der Aufwand für den Vater so gering wie möglich zu halten.

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Zum Glück müssen sich Richter nicht auf diese Art moralisch über andere erheben.

Diese Fragen stehen eigentlich niemandem zu. Und sind meiner Meinung nach nichts weiter als herablassend und verletzend. Niemand weiß, was die Zukunft bringt. Und zusammen zu leben, muss keine bessere Grundlage für ein Familienleben darstellen. Das liest man hier ja tatsächlich jeden Tag. Die Art der Bindung ist sicherlich das weitaus entscheidendere.

Viele Grüße
die Landmaus

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Ich weiß nicht ob meine Gedanken moralisch so verwerflich sind.
Es geht um eine entscheidende Sache für das Kind. Ja, ich kenne natürlich nur eine Momentaufnahme, aber warum sollte ein Richter so etwas nicht berücksichtigen? Woran macht er seine Entscheidung denn dann fest?

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Hallo!

Du kannst nur den Prozess abwarten - und bleib bei der Wahrheit. Er hat sich jahrelang gar nicht gekümmert und jetzt erst wieder seit ein paar Jahren regelmäßigen Kontakt - aber da auch nur Interesse am Mindestmaß. Du provozierst keinen unnötigen Schulwechsel, es gibt guten Kontakt zum neuen Freund und dessen Familie, dem Stiefbruder. Du hättest wegen dem gemeinsamen Haushalt mehr Zeit für die Kinder und würdest den Umgang intensiv unterstützen - und das große Kind ist sowieso bald alt genug, um z.B. mit der Bahn zu fahren, wenn das ohne zig mal umsteigen funktioniert.

Damit sprechen die Argumente für Dich und wenn der Vater keine besseren Argumente als "will ich nicht" und "Kanaken" hat, und auch das Kind lieber mit Dir zu deinem neuen Partner ziehen will, dann wird das Urteil auch so ausfallen.

Vor allem der Willen des Kindes ist wichtig, und das erinnert sich sicher, dass der Vater ewig gar kein Interesse hatte und nicht ins Krankenhaus gekommen ist. Kinder vergessen sowas nicht.