Darlehen der Eltern für Hauskauf - Bedingungen

Hallo,

eigentlich gehört meine Fragen zu "Finanzen&Beruf", da ich aber gerne schwarz schreiben möchte, poste ich sie hier. Im weiteren Sinne passt es aber auch in "Partnerschaft".

Ich bin verheiratet, habe bereits ein Kind und das zweite ist unterwegs. Wir sind gerade dabei, ein Haus zu kaufen. Dazu bekommen wir von meinen Eltern 80.000 Euro - als vorzeitige Erbauszahlung.

Da meine Eltern sicherstellen wollen, dass dieses Geld im Falle einer Trennung oder meines Todes bei mir bzw. den Kinder bleibt, wollen sie uns das Geld im Rahmen eines privaten Darlehensvertrages zukommen lassen, der genau diesen Fall regelt. Das ist für meinen Mann auch vollkommen in Ordnung.

Letztes Wochenende habe ich meine Eltern besucht und kurz vor meiner Abreise haben sie mir den Vertrag zum Unterschreiben in die Hand gedrückt.

Darin befindet sich folgende Klausel:

"Dem Darlehensgeber wird der uneingeschränkte Kontakt zum Enkelkind xy, geb. am ..., und allen weiteren Enkelkindern gewährt."

Hintergrund ist folgender: meine Mutter arbeitet in der Psychatrie und hat sowohl Kolleginnen als auch Patientinnen kennengelernt, die nach einem Streit mit den Kindern keinen Kontakt mehr zu den Enkeln haben. Davor hat sie so Angst, dass sie diese Klausel in den Darlehensvertrag mit eingefügt hat.

Ohne jetzt mehr dazu schreiben zu wollen, würde mich eure Meinung dazu interessieren. Wie würdet ihr reagieren, wenn ihr an meiner Stelle stehen würdet? Was würdet ihr über diese Klausel denken?

Als Hintergrundinfo vielleicht noch, dass ich ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Eltern habe und sie sich auch gut mit meinem Mann verstehen.

Ich bin gespannt auf eure Meinungen.

Viele Grüße
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Ganz ehrlich ich finde das befremdlich. Zumal das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Ich glaube auch nicht das das rechlich haltbar ist. Das ist ja als würde sie Umgangsrecht kaufen.

Ich habe auch einen Vertrag mit meiner Mutter über Geld das sie mir geliehen hat und da geht es nur ums Geld.

An deiner Stelle würde ich ein Gespräch suchen

LG

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Danke für Deine Antwort, Du bestätigst unsere Gedanken.

Ich wüsste echt gerne, was meine Mutter dazu bewegt hat, diese Klausel in den Vertrag zu schreiben....

Ich hab sie auch schon mit dem Vorwurf konfrontiert, sie wolle das Umgangsrecht zu ihren Enkeln erkaufen. Aber das hat sie vehement bestritten, das will sie gar nicht. Aber was hat dann diese Klausel - zumal rechtlich denke ich tatsächlich nicht haltbar - dann in einem privaten Darlehensvertrag für einen Hauskauf zu tun?

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Wenn ihr euch weiter wegen so einer Pillepalle streitet, hat Geld wieder einmal eine Familie auseinandergebracht.

Ich würde diesen Vertrag mit einem Anwalt oder Notar durchgehen - und zwar ALLE Parteien an EINEM Tisch. Diese Klausel wird dieser wahrscheinlich sowieso rausstreichen.

Dann könnt ihr auch in Ruhe nachfragen, welche Rechte die Großeltern haben. Leider gibt es genug Fälle, wo die Großeltern ihre Enkel durch Scheidung, Todesfall, etc. nicht mehr sehen dürfen. Solche Geschichten brennen sich in die Köpfe von Omas und Opas ein. Sei deinen Eltern deswegen bitte nicht böse!!! Ich kann sie verstehen.

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Hallo . Also erstmal HUT AB vor deinen Eltern das sie dir/euch das ermöglichen. In der heutigen leichtlebigen Zeit ist es gar nicht so verkehrt an setwas zu denken . Ich hatte damals einen Partner der ein Kind mit in die Partnerschaft gebracht hatte .Wir waren fast 5 Jahre zusammen . Somit war ich die Mama (da die leibliche keinen Kontakt wollte,und meine Eltern waren Oma und Opa)
Nach der Trennung durfte weder ich noch meine Eltern dieses "Kind" wiedersehn . Was uns allen fast das Herz brach . Wenn es deinen Mann nicht stört (Würde aber mit ihm darüber reden) wäre so eine Klausel für mich völlig in Ordnung . Diese ist sicher einfach aus der Angst hervor gekommen das sie Ihre Enkel evtl verlieren könnte. Was somit zeigt wie sehr sie dein Kind(Kinder liebt .

Lg Ich

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Genau wegen solchen Fällen ist meine Mutter auf diese Klausel gekommen.

Allerdings macht sie momentan mehr damit kaputt, als dass sie etwas gewinnt.

Hier hängt der Haussegen schief, weil mein Mann diese Klausel - irgendwie völlig zu recht - auf sich bezieht, das ganze als Misstrauen/Vertrauensbruch wertet, am liebsten das Geld gar nicht mehr annehmen würde (womit der gesamte Hauskauf ins Wasser fallen würde) und nie mehr wieder mit zu meinen Eltern fahren will...

Meine Mutter hat selbst gesagt (in einem ersten Gespräch), dass sie mir niemals zutrauen würde, dass ich den Kontakt zu mir und damit zu den Enkelkindern unterbinde. Dass man aber nie wissen kann, wie der Partner im Falle einer Trennung reagieren würde und dem möchte sie vorbeugen.

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achso . Habe es überlesen .Na dann sieht das etwas anders aus . Dann würde ich dir raten das Gespräch mit deinen Eltern und deinem Mann zu führen . Und da kann jeder seine Bedenken loswerden .
Denn sonst würdest du deinem Mann ja in den Rücken fallen und das kann nicht gut gehn .
Hmm schwierig schwierig :(

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Aloha,

da ihr euch so gut versteht, ist die Frage für mich: Haben sie Dir gesagt, dass sich diese Klausel in dem Vertrag befindet, habt ihr darüber gesprochen? Ihnen wird ja klar sein, dass ihr den Vertrag aufmerksam lesen und somit merken werdet, was sie zugefügt haben. Oder bist Du eben aus allen Wolken gefallen?

Abgesehen davon, dass ich nicht weiss, ob solch eine Klausel an sich und darüber hinaus in einem solchen Vertrag rechtlich überhaupt haltbar ist, finde ich sie dort sehr deplatziert. Wollen sich Deine Eltern über ihr Geldgeschenk an euch ihre Enkel "kaufen"? Das klingt für mich ehrlich gesagt sehr paranoid und würde ich das von meinen Eltern lesen, wüsste ich nicht, ob ich lachen oder weinen sollte.

Was wäre denn, wenn der Kontakt tatsächlich einmal schlechter wäre und Deine Eltern evtl auch ihre Enkel seltener sehen für eine Zeit.. wird dann gesagt: "Im Darlehensvertrag habt ihr aber unterschrieben, dass wir die Kinder immer sehen dürfen!" .. ? Etwas komisch, oder? Davon abgesehen, als Beispiel.. mein Sohn liebt meine Eltern abgöttisch und würde es gar nicht mitmachen, sie seltener zu sehen. Meine Mutter ist für mich manchmal SEHR anstrengend, ich würde ihr aber niemals den Kontakt zu meinem Sohn verwehren. Wenn meine Mutter das vertraglich festhalten wollte, würde ich das absurd finden, irgendwelche Patienten aus der Psychiatrie hin oder her. Es ist immer noch mein Kind, und für dessen Kontakte zur Familie schliesse ich keine Verträge ab. Das passt zumindest mit meinem Welt- oder Familienbild nicht zusammen.

Viele Grüße,

Ae

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Ich wusste, dass sie die Geldübergabe mit einem privaten Darlehensvertrag regeln wollen. Von dieser Klausel habe ich erfahren, als ich den Vertrag das erste Mal durchgelesen habe... und war gelinde gesagt ziemlich bestürzt.

Danke für Deine Worte - Du bestätigst das, was mein Mann und ich denken.

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Ich hoffe, ihr könnt euch wieder annähern, bzw. Dein Mann und Deine Eltern.

Deine Eltern hätten diesbezüglich das Gespräch mit euch suchen und nicht einfach so etwas Delikates in einen Vertrag hinein schreiben sollen, mit dem ihre Ängste gar nichts zu tun haben. Das war wirklich sehr unüberlegt und ich kann Deinen Mann verstehen.

Dein Mann sollte gesprächsbereit sein und Deine Eltern vielleicht das Gespräch mit ihm suchen. Das ist doof gelaufen. Wenn sie euch Geld geben wollen, auch mittels Vertrag - super! Sehr grosszügig von ihnen. Umgekehrt versichert ihr ihnen, dass sie ihre Enkel sehen dürfen und dies nunmal auf Vertrauen basiert.. da es hier um die rein zwischenmenschliche Beziehung geht. Davon abgesehen kann man bei einem Notar Wünsche äussern, was im Todesfall mit Kindern passiert, wo sie leben sollen - Wünsche! Kinder können nicht vererbt werden. Ob man bei einem Notar den Wunsch aufnimmt, dass die Großeltern zB im Fall Deines Todes die Grosseltern weiter sehen sollen.. weiss ich nicht. Sie müssen damit leben, dass sie "nur" die Grosseltern sind und in der Hierarchie, auch was den Umgang angeht, rechtlich einfach "weiter hinten" rangieren.

Sie müssen da einfach vertrauen, sowohl Dir, als auch Deinem Mann!

Alles Gute!

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Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen das eine solche Klausel in einem Dahlensvertrag gültig ist. #kratz

Frag einen Anwalt und wen das gültig wäre würde ich es nicht unterschreiben. Ich "verkaufe" meine Kinder nicht.

LG dore

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Unterschreiben werden wir das so nicht, da muss ich vorher gar nicht zu einem Anwalt.

Entweder sie streichen die Klausel raus oder sie dürfen ihr Geld behalten, so blöd das auch für uns wäre.

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Ich habe mir div . Antworten angesehn . meiner Meinung nach gehts hier nicht um das Kinder verkaufen sondern um das Recht die Enkel zu sehn oder umgekehrt . Denn solche Interessen können vor Gericht Jahre dauern . Mich persönlich würde es nicht stören . Ja etwas komisch ist es schon aber das wars auch . Hmm.

Am besten rede mit deinen Eltern nochmal :)

Wenn du natürlich unsicher bist würde ich es auch nicht unterschreiben .

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Ich würde da erstmal nachhaken, wieso sie der Meinung sind, die Kinder damit kaufen zu können. Umgangsrecht ist immer im Sinne des Kindeswohls. Wie wollen sie denn garantieren, dass sie lebenslang und vor Allem "uneingeschränkt" (soll das jederzeit auf Abruf heißen?) gut für das Kindeswohl sind?

Auch ohne fundierte juristische Kenntnisse kann ich mir kaum vorstellen, dass diese Klausel wirksam ist. Da würde ich meine Eltern mit dem Vertragswerk zum Notar schicken und sozusagen amtlich bestätigen lassen, ob das so überhaupt funktioniert. Damit hätte ich dann auch das Problem vom Hals, mich mit den Eltern selbst auseinander setzen zu müssen. Denn das riecht schon jetzt nach schlimmem Streit, auch in Hinsicht darauf, wie Dein Mann reagiert.

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Was bei mir viel mehr auf Unverständnis stößt, ist der Darlehensvertrag an sich. Warum wurde das Ganze nicht als Schenkung deklariert - was es anscheinend doch ist? Eine Schenkung ist oftmals mit solchen privaten Auflagen verbunden, weshalb ich die Auflage als nicht befremdlich ansehe.

Dass die Schenkung aber - wahrscheinlich aus steuerlichen Gründen - als Darlehen dargestellt wird, empfinde ich als Irreführung. Ihr seid euch bewusst, dass bei Darlehensverträgen innerhalb der Familie geprüft wird, ob die Rückzahlung auch tatsächlich erfolgt?

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Es ist ein privater Darlehensvertrag für ein zinsloses Darlehen, das nicht zurück gezahlt werden muss.

Meine Eltern wollen durch diesen Vertrag sicherstellen, dass das Geld im Trennungsfall mir gehört, bzw. im Falle meines Todes den Kindern. Bei einer Schenkung wäre das wohl nicht möglich.

Dieser Vertrag wird nicht notariell beglaubigt, den unterschreiben wir nur alle vier und jeder bekommt eine Abschrift.

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Die Natur eines Darlehens ist die, dass es zurück gezahlt werden muss. Ein zinsloses Darlehen, welches nicht zurück gezahlt werden muss, ist eine Schenkung. Punkt.

Ich finde es sehr nett von Deinen Eltern, dass sie Dir das Geld geben. Ich sehe Ich nichts Verwerfliches daran, dass sie sicher gehen wollen, ihre Enkel weiter sehen zu dürfen.

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Komisch finde ich das allemal....aber wie auch immer.

Ich kann mir vorstellen, dass der gesamte Darlehensvertrag durch diese "Klausel" unwirksam werden könnte. Das kann aber doch eher ein Anwalt klären.

Ich würde Deiner Mutter vorschlagen, den Darlehensvertrag dem eigentlichen Thema angepasst zu formulieren und die Klausel herauszunehmen, da sie mit dem Darlehen ansich nichts zu tun haben sollte.

Wegen Ihrer Angst um den möglichen Entzug des Umgangsrechtes solltet Ihr Euch gemeinsam von einem Familienanwalt beraten lassen.

Vielleicht hilft es Ihr einfach wenn sie zu dem Thema besser informiert ist.

Unwissenheit kann auch unnötige Ängste verursachen.

Borstie

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"Wegen Ihrer Angst um den möglichen Entzug des Umgangsrechtes solltet Ihr Euch gemeinsam von einem Familienanwalt beraten lassen"

Oh man, wo kommen wir denn hin, wenn sich jetzt schon Oma und Opa um die Kinder "streiten".
In erster Linie sind die Eltern für ihre Kinder verantwortlich und können in deren jungen Jahren "bestimmen" mit wem die Kinder zusammen sind.
Für mich ist es selbstverständlich, das Oma und Opa, genauso wie andere liebe Familienmitglieder, wie Tante und Onkel, dazu gehören und das aufwachsen der Kinder begleiten.
Aber dies geschieht freiwillig und ich würde so einen Sch...(um es mal deutlich zu sagen) niemals unterschreiben.
Im Falle einer Trennung wären die Kinder doch sicher eh hauptsächlich bei der Mutter, also der TE und somit auch immer noch Oma und Opa von dieser Seite zugänglich.
Und selbst wenn die TE stirbt und die Kinder beim Vater aufwachsen wird er sicher über jede Hilfe von Oma und Opa erfreut sein.

Und was wäre bei der Klausel, wenn die Kinder nicht mehr gerne zu O&O möchten, müssen sie dann trotzdem?

Ich persönlich finde diese Klausel unmöglich, zudem hat sie mit diesem Vertrag so gar nichts zu tun, bzw. darin nichts zu suchen.

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Ich seh das wie Du...für mich selber wäre das gar keine Diskussion wert.

Aber evtl hilft es der TE ja auch weiter ?

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Hallo,

also ich finde das sehr seltsam. In meinen Augen gibt es kein "Recht auf uneingeschränkten Umgang" auf Enkelkinder..auf Menschen im Allgemeinen..auf niemanden...klingt eher wie "lebenslanger Zugriff"...irgendwie empfinde ich diese Formulierung total unangenehm!

Und außerdem ----in einen Darlehensvertrag gehören doch erst Recht nicht solche seltsamen Klauseln??? Da geht es doch nur um das Finanzielle?!

Wie empfindest Du denn diese Klausel? Ich denke mal, Du fühlst Dich dabei auch unwohl, sonst hättest Du nicht nach unserer Meinung gefragt, oder?

Ich würde das jedenfalls so nicht stehenlassen, Sorge der Oma hin oder her...Deine Kinder sind eigene Lebewesen und keine "Sache", sie sind nicht Dein oder Omas Eigentum! Wenn sie die Oma nicht sehen wollen, müssen sie es aber, weil das in dem Vertrag steht?? Das geht in meinen Augen gar nicht!!!

Viele Grüße!

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Jetzt habe ich gerade Deine Antworten von vorhin gelesen..es beruhigt mich, dass Du es genauso siehst wie wir alle...ich würde auch auf die Kohle verzichten sonst, so wichtig wäre mir das Haus nicht.

Wie gehst Du jetzt damit um, ist Dein Verhältnis zu Deinen Eltern jetzt nicht nachhaltig gestört?

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Wie ich die Klausel empfinde?

Befremdlich, völlig deplatziert und für das eigentliche Thema irrelevant, rechtlich nicht tragbar, unsinnig.

Und was wahrscheinlich am Schlimmsten ist:
verletzend, ein nicht zu entschuldigender Vertrauensbruch, mir überhaupt zuzutrauen, dass ich meinen Kindern die Großeltern vorenthalten würde und umgekehrt. Weil es bisher einfach nicht den geringsten Anlass gab, so etwas zu befürchten, weil ich ein tolles Verhältnis zu meinen Eltern habe.

Je länger ich drüber nachdenke, desto verletzter bin ich. Genau wie mein Mann.

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ich glaube ich würde erstmal laut lachen und an dem verstand meiner eltern zweifeln.

was hat so eine klausel in einem darhlensvertrag zu suchen?? das eine hat mit dem anderen garnichts zu tun.

desweiteren ist die klausel eh nichtig.

ich glaube nicht dass das verhältnis zwischen dir und deinen eltern soo gut ist! Wenn es gut ist dann ist es doch eine selbstverständlichkeit das immer kontakt bestehen bleibt und die angst ist an den haaren herbei gezogen.
natürlich kann man nie wissen wie das leben mal so spielt und was passieren kann. dennoch kann man sich keinen kontakt "erkaufen"