Ex ist wieder Vater geworden

Hallo,

ich habe mit meinem Ex zwei Kinder. Wir waren verheiratet gewesen.

Nun ist er wieder Vater geworden und wohnt nun mit seiner Freundin zusammen. Geheiratet haben sie nicht.

Wird sich nun der Unterhalt, den meine Kinder bekommen reduzieren?

Seine Freundin hat bis vor kurzem gearbeitet ist verbeamtet, und bekommt Elterngeld.

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Ja. Und zwar zurecht!

Deine Kinder sind nicht mehr Wert als das jüngste. Auch das Halbgeschwisterchen muss was essen!

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>>>Ja. Und zwar zurecht!<<<

Muss nicht sein, wenn der Vater zahlungskräftig ist.

Die TE hat eine einfache Frage gestellt, warum reagierst du so aggressiv?

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Danke für die Antwort,

jedoch ist es keinesfalls so, dass die beiden zu wenig Geld hätten. Sie sind Lehrer und haben zusammen ein Einkommen von ca. 7000,- Euro monatlich, während ich mit meinen zwei Kindern von ca 1500,- lebe. Und dann bekommt er noch die Hälfte vom Kindergeld, weil er seinen Umgang immer wahr genommen hat

Mein Ex sagte heute am Telefon, dass er weniger zahlen müsste.

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4

Schau mal hier:

http://www.scheidung-online.de/alte-neuekinder.html

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danke schön für den Tipp.

Ist aber zweideutig, weil ja nun 3 Unterhaltspflichtige da sind.

Oder gilt das nur, wenn er zu wenig verdient?

Das ist in diesem Fall nicht so. Er bekommt Netto 3541,09 um genau zu sein. Seine Freundin ist seine Kollegin und wird wahrscheinlich ähnlich viel verdienen.

Er ist trotzdem der Meinung, dass meine Kinder nun weniger bekommen.

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Nun ist es aber unrelevant für die Unterhaltsberechnung was seine Freundin verdient.

Meiner Meinung nach zu Recht, du möchtest ja bestimmt auch nicht, für die Kinder seiner Freundin aufkommen, also muss sie genauso wenig für deine Kinder aufkommen. So kannst du nur mit seinem Einkommen rechnen, was sie verdient ist nicht relevant.

Es sei den es gäbe eine Mangelfallberechnng, kann ich mir bei dem Gehalt nicht vorstellen.

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Hier kannst Du selbst den Unterhalt ausrechnen lassen.

http://www.t-online.de/eltern/familie/id_46129262/unterhaltsrechner-kostenlos-den-kindesunterhalt-berechnen.html

Er kann noch 5% seines Nettogehaltes als Berufsbedingte Aufwendungen abziehen.

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Lass dich nicht ärgern von 1 oder 2 verbitterten "Next".

Warte erstmal ab, ob er wirklich weniger zahlt. Und wenn es so sein sollte kannst du zum Jugendamt gehen und eine Neuberechnung vornehmen lassen. die schreiben deinen Ex dann an zwecks Einkommensnachweisen.

lg, verena

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Hast Du keinen Titel? Nach welcher Stufe der DDT zahlt er?

Du darfst nur sein Einkommen berücksichtigen, ihres geht Dich nichts an, da er deutlich über dem Selbstbehalt verdient. Auch ob sie verheiratet sind oder nicht, ist irrelevant.

Als Vater sollte es ihm ja ein Anliegen sein, dass es seinen Kindern gut geht.

Unser erstes gemeinsames Kind war in der Unterhaltsberechnung noch berücksichtigt, dann haben wir einen dynamischen Titel erstellen lassen. Unser zweites gemeinsames Kind und mich (war nun ohne Einkommen noch in Elternzeit) haben wir nicht berücksichtigen lassen. Zudem zahlt mein Mann für seine Tochter noch Schulgeld, Sparbeitrag, Taschengeld, Handy und Reitstunden.

Vielleicht kannst Du mit ihm je nach Alter der Kinder auch so eine Vereinbarung treffen? Dann weiß er, dass Extrageld direkt beim Kind ankommt und Du bist entlastet?

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Hallo ????,

also bei dem Einkommen deines Ex-Mannes brauchst Du dir mal gar keine Gedanken machen das er irgendwas kürzen darf. Um deine Ansprüche geltend zu machen, geh zum JA und lass dir über den Unterhalt für deine Kinder einen Unterhaltstitel austellen. Das ist nicht böswillig sondern dein gutes Recht und Du kannst ihm ja vorher Bescheid geben das Du sicherheitshalber, um den Lebensunterhalt deiner Kinder zu sichern, jetzt diesen Weg wählst.

Das Einkommen der Next ist in eurem Fall tatsächlich egal aaaaber sie könnte trotz dessen mit berücksichtigt werden, sollte dein Ex nämlich zu wenig verdienen (was er nicht tut) kann seine Neue ihm gegenüber zu Unterhalt verpflichtet werden wovon er wiederum Unterhalt an dich zahlen kann. Bzw. wird auch sein Eigenbehalt geschmälert da ja quasi in der neuen Lebensgemeinschaft 2 die Miete bezahlen, 2 das Essen bezahlen, 2 für tausend andere Dinge aufkommen und Du ja alles allein tragen musst, hierzu existiert ein Urteil des BGB welches in Ausnahmefällen angewandt wird. Für dich aber irrelevant ... er hat ja genug ^^

Und jetzt nochmal aus der Sicht einer Next ... der Sohn meines Mannes hat natürlich seinen vollen Unterhalt verdient sollte sich die finanzielle Situation meines Mannes jedoch akut verschlechtern so das mein noch Ungeborenes am Hungertuch nagen muss, sorry dann würde ich auch auf meine Rechte pochen das mein Kind dem anderen gleich zu stellen ist. Da denke ich nicht an das andere Kind oder meinen Mann sondern einzig und allein an das Wohl meines Kindes.

So in diesem Sinne alles Gute für dich und deine Kinder und hoffentlich eine streitfreie Einigung.

LG

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Hallo und danke für eure Antworten,

als wir uns getrennt haben vor 7 Jahren war ich gerade mit unserem zweiten Kind schwanger geworden und mein Arbeitsvertrag ist nicht verlängert worden.

Jetzt seit 2 Jahren erst gehe ich wieder ganz normal 30 std. arbeiten. Vorher war es immer weniger, so dass ich seit dem keinen Unterhalt für mich mehr brauche.

Ich hab mir seine Zahlungen der letzten 2 Jahre angeschaut und festgestellt, dass er insgesamt ca. 4000 zu wenig gezahlt hat in dieser Zeit. Andererseits hat er mir als mein Auto kaputt gewesen ist 2000 geliehen für die Reparatur.

Wir waren immer stolz darauf, dass wir uns ohne Streitereinen geienigt haben und die Anwälte sozusagen nichts an uns verdient haben.

Er war schon immer ein Sparbrötchen und so stelle ich nun fest, dass er natürlich auch an seinen Kindern spart.

Jetzt weiss ich nur nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Siener Meinung nach hab ich bei ihm noch Schulden, wenn ich mir die Unterhaltstabelle anschaue, dann schuldet er mir noch Geld.

Um arbeiten gehen zu können, habe ich und hatte auch in den letzten 2 Jahren Kinderbetreuungskosten, die leut Dr. Google eigentlich er zur hälfte mittragen müsste.

Meine Schwierigkeit ist nun, dass ich trotz gutem Verhältnis Geldforderungen an ihn stellen muss, und ich bin mir sicher, er wird unwillig und nicht erfreut sein.

Ich habe schon gestern eine Mail mit relevanten Links an ihn verfasst, diese aber noch nicht abgeschickt, weil meine Kinder die nächste Woche bei ihm sein werden. Es ist vielleicht besser, wenn ich ihm die Laune erst verderbe, wenn sie wieder bei mir sind.

Danach in der Woche wird eines meiner Kinder eingeschult, und ich habe ihn zu der kleinen Feier eingeldaden und er will auch kommen.

Ist wohl besser die Geldforderungen bis nach diesem Termin aufzusparen, aber ich werde es wohl tun müssen.

Nur ungern würde ich zum Jugendamt, zum Anwalt oder Gericht gehen, aber ich merke auch, dass er vor allem daran interssiert ist Geld zu sparen.

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