Erben in der Patchworkfamilie

Hallo,

ich würde mich über eure hilfreichen Tipps freuen. Folgendes Szenario:

A + B sind verheiratet und haben ein gemeinsames Kind D.

A ist recht vermögend, B nicht. B hat ein weiteres Kind C, das die letzten 12 Jahre in der gemeinsamen Patchworkfamilie großgeworden ist und nun ausgezogen ist und studiert. Der leibliche Vater ist tot.

Die Halbgeschwister C+D sind sehr geschwisterlich verbunden und verbringen viel Zeit miteinander.

A möchte Stiefkind C im Erbfall nicht dem eigenen Kind D finanziell gleichstellen.

B befürchtet, dass im Todesfall von A + B die beiden Kinder völlig ungleich erben. Selbst das gemeinsame Elternhaus (A+B beide im Grundbuch) würde ja asymmetrisch vererbt werden (Kind C 25 %, Kind D 75%).. ...B sorgt sich, dass das das gute Geschwisterverhältnis später beeinträchtigen könnte. Es geht im Erbfall um viel Geld.

Habt ihr einen Rat und wie löst ihr Erben und finanzielle Ungleichgewichte in Patchworkfamilien?

LG
Chocolate

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A ist vermögend B nicht, aber B hat zwei Kinder, eines mit und eines mit einem anderen Mann. A möchte sein Vermögen nicht gleichmäßig auf beide Kinder verteilen (was er per Testament durchaus könnte) und B hat Angst, dass die beiden Kinder ungleich behandelt werden.

Sowas nennt man im Klartext ein unlösbares Problem. C muss sich halt mit dem zufrieden geben, was er bekommt und Einsehen, dass er nicht soviel bekommt wie sein Halbbruder, man kann sich siene Eltern halt nicht aussuchen. Wenn das Geschwisterverhältnis durch so ne Erbgeschichte beeinträchtigt wird, isses eh nicht viel Wert...

Meine Meinung!

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"man kann sich siene Eltern halt nicht aussuchen!

Wie wahr! :-D

In meinen Augen sollte D froh sein, dass B von A geehelicht und ins Grundbuch augenommen wurde. Denn nur so bekommt C etwas vom Kuchen ab, den es ohne A gar nicht gäbe. C erbt wenigstes irgendetwas. Da habe ich hier bei urbia schon ganz andere Geschichten gelesen: Da musste C monatelang für seinen Führerschein jobben, während ihm E (Sohn von A) mit seinem Sportwagen vor der Nase rumfuhr.

Grüße
Luka

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Hi,

wenn A stirbt erben ohne Testament B und D je 50 %. Stirbt dann B, erben C und D ebenfalls je 50% des Erbes von B.

wenn B stirbt, erben ohne Testament A 50% und B und C je 25%, stirbt dann A, erbt D allein.

Es gibt m. E. nur zwei Möglichkeiten: A und B setzen sich gegenseitig als Erben ein und die Kinder als Nacherben, wenn der letzte Ehepartner stirbt. Dann erben alle Kinder gleich viel, vielleicht ist das A "egaler", wenn beide Elternteile tot sind?

Der gesetzliche Erbteil des Ehegatten beträgt 25% und bei Zugewinngemeinschaft 50%, man könnte Gütertrennung vereinbaren, so dass der Ehegatte nur 25% bekommt und jeder 75% seines Erbes so an die Kinder verteilen kann, wie es ihm beliebt.

Eine Möglichkeit, 50/50 zu erzwingen, sehe ich nicht.

LG

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natürlich erben sie völlig unterschiedlich. C erbt 50% von A und 50% von B und D erbt lediglich 50% von B. wie soll es sonst sein da D mit A weder verwandt ist noch sonst irgendwie rechtlichliche Ansprüche hat. dafür hat ja D dann vom eigenen Vater und Mutter Erbanspruch

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C nicht D ist mit A nicht verwandt.

Wenn B zuerst stirbt, dann erben C und D je die Hälfte von dem was B gehört.

Solange der A (Ehemann) C (Stiefkind) nicht ins Testament aufnimmt, wird C nur 50% von B erben. Stirbt A (der Ehemann) vor B (Ehefrau) und liegt kein Testament vor, dann erbt C auch von dem was B (also die Mutter) von A geerbt hat 50%.

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"A möchte Stiefkind C im Erbfall nicht dem eigenen Kind D finanziell gleichstellen."

Nachvollziehbar...oder? Würdest du es in dem Fall, dass das Geld von dir käme und eines der Kinder nicht dein leibliches ist, nicht genauso handhaben?

"B sorgt sich, dass das das gute Geschwisterverhältnis später beeinträchtigen könnte. Es geht im Erbfall um viel Geld."

Kind C sollte eigentlich Verständnis dafür haben, dass es im Todesfall von A weniger erbt als Kind D...es besteht überhaupt kein Erbanspruch.

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Wenn so viel Geld da ist, warum soll das Stiefkind (das immerhin 12 (!) Jahre gemeinsam großgezogen wurde und keinen anderen Elternteil mehr hat) nicht genauso erben?

Und wenn Immobilien da sind, gibt es doch im Normalfall ein Berliner Testament, also der Ehepartner erbt erst mal allein?

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Der Ehemann der TE will anscheinend nicht, dass C ihn beerbt. Beim Berliner Testament erbt der übrig gebliebene. Wenn er es ist, dann bekommt C nichts.

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Finde ich schon ziemlich krass.

Bei einem Berliner Testament werden meines Wissens nach auch die Nacherben festgelegt, oder? So daß der überlebende Partner dann nicht mehr nach Lust und Laune anders vererben kann.

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im berliner testament werden aber LEIBLICHE Kinder klar voran gestellt

und wenn er nicht das das stiefkind vom vermögen was abbekommt ist das sein recht und damit ok

denn es ist immer noch nicht sein leiblcihes kind

und das berliner geht es ja auch erst an die ehegatten und dann an die leiblichen kinder die aus der ehe kommen und das ist das kind was sie mit gebracht hat eben nciht

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mal abgesehen von diesem ganzen a, b,c,d ....

ICH wäre von meinem mann schwer enttäuscht wenn er offentsichtlich MEIN kind , was immerhin 12 jahre mit in der familie lebte und er mit groß gezogen hat SO benachteiligt!

ich würde von ihm erwarten dass er mein kind völlig gleich mit behandelt, auch in erbangelegenheiten!.... stande eigentlich nie eine adoption zur frage? immerhin hat dein kind ja keinen leiblichen vater mehr und wenn es einen neuen mann gibt der mein kind mit groß zieht dann hätte er ja theoretisch auch mal über adoption nachdenken können so dass beides seine kinder sind und auch so behandelt werden.

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" stande eigentlich nie eine adoption zur frage? immerhin hat dein kind ja keinen leiblichen vater mehr und wenn es einen neuen mann gibt der mein kind mit groß zieht dann hätte er ja theoretisch auch mal über adoption nachdenken können so dass beides seine kinder sind und auch so behandelt werden."

Das ist eine berechtigte Frage!

Grüße
Luka